12 Monate Elterngeld, 24 Monate Elternzeit, ab dem 13. Monat Nebentätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 12 Monate Elterngeld, 24 Monate Elternzeit, ab dem 13. Monat Nebentätigkeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Juli 2016 in Elternzeit welche im Juli 2018 endet. Das Elterngeld habe ich auf 12 Monate verteilt. Diese sind ja nun zu Ende. Seit Juli 2017 bin ich als Ersatzpflegekraft bei einer Bekannten ihrer Oma tätig. (Die eigentlich Pflegekraft - die Schwester der Oma- hatte bei der dortigen Arbeitsausführung einen Unfall) Da ich in Elternzeit bin und einen kleinen Nebenverdienst gut gebrauchen kann, hat die Famile an mich gedacht. Ich bin dort 3x die Woche für a 2 Std zum PUTZEN UND KOCHEN.= 9 Stunden die Woche. Bezahlung erfolgt in Bar. Die Oma bekommt Pflegegeld und bezahlt mich davon, jedoch werde ich namentlich bei der Krankenkasse als Ersatz für die eigentlich Pflegekraft aufgeführt. Ich muss die Stunden angeben und mein "Verdienst". Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Muss ich dies dem Finanzamt melden? Kann dies rückwirkend auf das Elterngeld Einfluss nehmen ? Muss ich diese Arbeit irgendwo anmelden ? Muss ich überhaupt irgendetwas beachten da es ja kein richtiger Job ist ? Muss dies doch als Minijob angedacht werden ? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Bondgirl888916 am 09.08.2017, 20:54



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, 24 Monate Elternzeit, ab dem 13. Monat Nebentätigkeit

Hallo, 1. Natürlich müssen Sie das in der Lohnsteuererklärung angeben 2. EG: Nur für Juli 3. Der AG muss gefragt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: 12 Monate Elterngeld, 24 Monate Elternzeit, ab dem 13. Monat Nebentätigkeit

RUB Meines Wissens müssen auch Minijobs immer angemeldet sein. https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_infos_fuer_arbeitgeber/02_so_einfach_melde_ich_meine_hh_an/node.html

von Kristiiin am 10.08.2017, 11:55



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