Also ich bekomme jetzt im Beschäftigungsverbotmein volles Gehalt (1070 Euro ).
Im Mutterschutz bekomme ich wenn ich es richtig verstanden habe auch nicht weniger.
In der Elternzeit bekomme ich 65-67 Prozent meines Gehaltes plus Kindergeld aber nur ein Jahr.
Meine Frage ist nun , da ich gerne 2-3 Jahre Elternzeit nehmen werde , was passiert nach einem Jahr ?
Kann und muss ich dann Hartz4 anmelden
für 1-2 Jahre ?
Und darf mich mein Arbeitsgeber nach einem Jahr kündigen wenn ich nicht schon nach einem Jahr wieder arbeiten will oder sogar schon früher ? Sagen wir mal er fragt mich bald ob ich vor habe nach einem Jahr wieder arbeiten zu kommen und ich nein sage, kann er mich dann nach dem Mutterschutz nach der Geburt kündigen ?
Bin generell verwirrt was nach dem 1.en Jahr passiert.
Liebe Grüße
Und hoffe das sind nicht total dumme Fragen..
von
SaraNova
am 26.04.2017, 23:43
Antwort auf:
1 Jahr Elterngeld und dann ?
Hallo,
in der Elternzeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz. Da müssen Sie nicht arbeiten.
Nach dem ersten Jahr müssen Sie sich um sich selber kümmern bzw. der Kindsvater muss sich kümmern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2017
Antwort auf:
1 Jahr Elterngeld und dann ?
Hallo,
dein Arbeitgeber kann nicht kündigen, nur weil du in Elternzeit bist. Eine Kündigung könnte er erst am ersten Tag nach der Elternzeit aussprechen.
Nach dem Ende des Elterngeldbezugs musst du dir überlegen, ob du dir das zweite und dritte Jahr Elternzeit finanziell leisten kannst, z.B., weil dein Partner genug verdient, du Ersparnisse hast oder ähnliches. Wenn das nicht der fall ist, müsstest du wohl oder übel wieder arbeiten gehen.
Leistungen zu beantragen wird nicht so einfach funktionieren, weil du nach einem Jahr einen Betreuungsanspruch hast und die die Ämter natürlich entsprechend gerne in Arbeit sehen möchten und nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen mag, dass du länger Zuhause sein kannst.
Deine Fragen finde ich gar nicht dumm :)
LG terkey
von
Terkey235
am 27.04.2017, 06:33
Antwort auf:
1 Jahr Elterngeld und dann ?
Es gibt zwei getrennte Dinge zu beachten. Das eine ist das Elterngeld - das ist der finanzielle Teil. Und da sagt der Gesetzgeber das er eben im ersten Jahr allen Eltern Elterngeld zahlt für den Verdienstausfall dafür das eben diese die Betreuung des Kindes daheim gewähren. Diese Zahlung kann man teilen, dann gibt es diese doppelt so lang - aber eben nur für jeden Lebensmonat die Hälfte.
Der zweite Teil ist die Elternzeit. Elternzeit ist eigentlich nichts weiteres als das der AG sich verpflichtet dir deinen Job für die Zeit wo Du dich in EZ befindest freizuhalten. Also im Grunde genommen die "Ruhezeit" Deines Arbeitsvertrages. Und da hat jedes Elternteil unabhängig vom anderen einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre drauf. Nun gibt es aber auch da ein paar Spielregeln. Die wichtigste ist, man darf in der EZ nicht mehr wie 30 Std arbeiten - was aber auch bedeutete, man darf in dieser arbeiten. Und das eben dann bei dem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. Kündigen dar der AG in der Regel nicht solange wie man in EZ ist - selbst dann nicht wenn man innerhalb der EZ eben bis zu 30 Std die Woche bei ihm arbeitet. Zweite wichtigste ist die, man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Sagt man anfangs, ich nehme nur ein Jahr EZ weil ich in dieser Teilzeit ja auch EG bekomme, dann sagt man damit auch, im zweiten Jahr komme ich in VZ wieder. Will man das so nicht, kann man nur hoffen das der AG dann einer Verlängerung zustimmt. Ansonsten muss man nämlich selbst kündigen, der AG könnte das frühstens am ersten Arbeitstag NACH der EZ. Und gerade weil man oft nicht weiß ob man nach dem EG auch sofort einen Betreuungsplatz hat und die meisten dann eh nicht gleich wieder in VZ arbeiten, bietet es sich an dem AG gleich zwei Jahre EZ zu melden. Mit dem Hinweiß das man nach einem Jahr vor hat in TZ zu arbeiten und man sich zu einem späteren Zeitpunkt meldet wegen des weiteren Vorgehens. In dem Schreiben sollte man sicherheitshalber auch gleich darauf hinweisen das man sich freihält das 3te Jahr EZ zu einem späteren Zeitpunkt nutzen zu wollen. So sichert man sich das 3te Jahr auch auf die zeit nach dem 3ten Lebensjahr ab, man hat dann bis zur Einschulung des Kindes Zeit es zu nutzen.
Der AG hat im übrigen KEIN Mitsprachrecht darüber wie lange man EZ nimmt oder wann. Wo er mit entscheiden kann ist wie man arbeitet wenn man innerhalb der EZ in Teilzeit arbeiten möchte. Aber auch da gilt - auch wenn der VZ-Vertrag weiterhin ruht - dieser gibt dem AG die "Spielregeln" zu welchen Bedingungen. Sprich, Urlaubsgeld muss entsprechend umgerechnet werden genau wie Urlaubstage, Gehalt usw. Und der AG kann zB nicht hingehen und sagen, du arbeitest jetzt in der EZ nur noch nachmittags wenn im VZ-Vertrag steht das deine Arbeitszeiten vormittags sind. genauso wie er nicht einfach in eine andere Filiale versetzen kann wenn das der Vertrag nicht hergibt. hat dein AG weniger wie 15 Mitarbeiter, ist er aber nicht verpflichtet dir eine TZ-Stelle zu geben. Und falls er sagt, er hat keine Stelle, dann muss er dieses auch recht genau begründen - und dir dann die Chance geben eben woanders innerhalb der EZ zu arbeiten. Dann halt nicht bei der Konkurrenz. Dritte wichtige Sache, solange Du dich in EZ befindest, bist du weiterhin krankenversichert.
So, jetzt wieder Thema Elterngeld bzw die zeit danach. Setzen wir mal voraus Du hast 2 Jahre EZ gemeldet. Und nach einem Jahr läuft das EG aus, arbeiten kannst Du aber auch nicht weil du zB trotz Rechtsanspruches kein Betreuungsplatz gefunden hast. Dann könnt ihr schauen ob ihr evtl Wohngeld bekommt und/oder erhöhtes Kindergeld. Ist dann nicht viel, aber etwas. Reicht das nicht, Dein Mann verdient auch nicht so gut, dann könnt ihr prüfen lassen ob ihr evtl Hartz4 bekommt. ABER !!!!, da handeln die Gemeinden inzwischen unterschiedlich. Einige Gemeinden gestehen den Familien zu das ein Elternteil bis zum 3ten Geburtstag daheim bleiben darf wegen der Betreuung. Früher hatte man den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erst ab 3 Jahre - das ist aber 2013 geändert worden auf eben ab dem ersten Geburtstag. In den Sozialgesetzen stehen aber eben noch die ersten 3 Jahre. Allerdings steht da eben auch, das jemand der Sozialleistungen bezieht alles mögliche machen muss um diese Situation zu verändern - und das legen die Gemeinden eben unterschiedlich aus. Ob ihr also nach dem 1ten Geburtstag evtl Hartz4 bekommen könntet, hängt davon ab wie eure Gemeinde das handhabt. Aber bedenkt, ihr müsst ALLES offen legen, kein Vermögen haben, nichts. Wir hatten eine zeit lang Hartz4, das will ich persönlich nie wieder haben und rate auch jedem es sich 3mal zu überlegen.
Mitglied inaktiv - 27.04.2017, 08:04