Frage: 01.06.2015

Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit bis Ende März 2015.Da ich für meinen Sohn aber noch kein Kita Platz bekommen habe, müsste ich die Elternzeit verlängern. (Geboren am 16.01.2013) Bin erneut Schwanger und Mutterschutz beginnt am 20.04.2015. Wie gehe ich richtig vor um das Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber aus meiner vorherigen Vollzeitstelle nach dem neuen Gesetz zu erhalten? 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit, Antrag auf Verlängerung stellen (um 19 Tage) und gleichzeitig Mutterschutz und Beendigung der Elternzeit ankündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe Anika 35

von Anika35 am 22.01.2015, 23:24



Antwort auf: 01.06.2015

Hallo, EZ verlängernbis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2015



Antwort auf: 01.06.2015

Nicht Antrag, nur Meldung. Und dann exakt bis zu dem Tag vor Mutterschutz verlängern und bitten die 11 übrigen Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag zu übertragen.

von Sternenschnuppe am 23.01.2015, 08:12



Antwort auf: 01.06.2015

Muss ich den nicht auf die restliche Zeit meiner Elternzeit verzichten um Mutterschutzgeld zu bekommen?

von Anika35 am 23.01.2015, 11:54



Antwort auf: 01.06.2015

Ne, Du verlängerst doch nur bis zum Tag vor neuem Mutterschutz. Dann endet die Elternzeit doch und der Mutterschutz schließt sich an.

von Sternenschnuppe am 23.01.2015, 12:15



Antwort auf: 01.06.2015

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Noch eine letzte Frage. Muss man auf die restliche Elternzeit verzichten oder nicht? Danke LG

von Anika35 am 05.02.2015, 19:54