Angenommen man hat 3 Jahre EZ eingereicht und vor der EZ in TZ gearbeitet und überlegt sich nach 1 Jahr, och ich möchte doch wieder in TZ arbeiten... muß der Chef dem zustimmen mit einer 7 Wochen Frist innerhalb der Elternzeit?
Ich dachte der AG darf dies verweigern, da er ja ggf. schon eine Ersatzperson eingestellt hat.
Ratlose Grüße
Peeka
von
peekaboo
am 12.12.2014, 13:08
Antwort auf:
@ Fr. Bader - versteh ich nicht... Mimiblues Antwort TZ in Elternzeit
Hallo,
er kann nur betriebliche Gründe gegen die TZ vorbringen - wenn man schon TZ arbeitet, nicht.
Aber ich such noch mal nach einem Urteil.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014
Antwort auf:
@ Fr. Bader - versteh ich nicht... Mimiblues Antwort TZ in Elternzeit
Eine ausgeübte Teilzeittätigkeit (von nicht mehr als 30 Wochenstunden) kann während einer Elternzeit ohne weitere Begründung fortgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer dies rechtzeitig mit dem Verlangen nach Inanspruchnahme der Elternzeit geltend macht; BAG, Urteil vom 27.04. 2004, Az.: 9 AZR 21/04.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014