Frage: § 19 BEEG unwirksam?

Guten Tag Frau Bader, ich habe eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende (Tvöd). Bin gerade in Elternzeit und habe mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende meiner Elterzeit gekündigt. Nun kam ein Schreiben von meiner Personalabteilung mit der Aufforderung einen beiliegenden Auflösungsvertrag zu unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird. Laut § 19 BEEG ist meine Kündigung doch jetzt schon gültig, oder? Habe die Dreimonatsfrist 100%ig eingehalten....Vielen Dank und viele Grüße! Birgit

von biggi66 am 04.06.2017, 14:55



Antwort auf: § 19 BEEG unwirksam?

Hallo, ist wirksam. Aber macht ja nichts, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2017