Frage: Nackenfaktenmessung vs. Bluttest

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hackelöer, ich bin 39 Jahre alt und schwanger mit Kind Nr. 2. Ich habe bereits einen termin zur Nackenfaltemessung, ET ist laut FÄ der 06.06.2015. Dann bin ich 40 Jahre alt. Eigentlich mache ich mir keine grossen Sorgen. Denn eigentlich ist ja alles, was für ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko bzw. ein erhöhtes Trisomie 13/18/21 Risiko spricht die Statistik. Und den soll man ja bekanntlich nich glauben, wenn man sie nicht selbst gefälscht hat. Es gibt eigentlich auch kein erhöhtes familiäres Risiko, es ist nicht bekannt, das es behinderte Kinder gab. Meine Schwiegermutter hat 5 gesunde Kinder bekommen, meine Urgrossmutter hat mit 47 noch ein gesundes Kind bekommen. Ich habe auch einen guten Spezialisten gefunden, der zertifiziert ist und das Ganze nicht erst seit gestern macht. Dennoch (sonst würde ich ja nicht schreiben, wenn alles so leicht ist): Wie genau ist die Messung? Ich bekomme als "Ergebnis" eine Wahrscheinlichkeit, oder? Ab wann sollte man weitergehende Untersuchungen (Bluttest zB., eine Fruchtwasseruntersuchung ist mir unheimlich) machen? Zusatzfrage: bezahlt die KK eigentlich die Messung? Und den Bluttest? Vielen Dank für Ihre Geduld, ich bin bestimmt die 1.956 hysterische Schwangere mit dieser Frage. Katrin

von Moehre700 am 28.10.2014, 14:35



Antwort auf: Nackenfaktenmessung vs. Bluttest

Hallo Moehre700, weder das Ersttrimesterscreening noch der Bluttest(fetale DNA) werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.Privatkassen bezahlen das ETS und zunehmend auch den Bluttest in Ihrem Alter. Es hängt alles von Ihnen ab,ob Sie mit ca95% Sicherheit zufrieden sind (Ersttrimesterscreening mit Risikoberechnung) oder ganz sicher sein wollen(Fruchtwasserpunktion mit Fehlgeburtsrisiko,oder Bluttest,der für Tr.13/18721 auch praktisch 100% Sicherheit bietet.).Sie müssen wissen,was Sie wollen und ob Sie aus einem schlechten Ergebnis überhaupt Konsequenzen (Abbruch) ziehen würden.Sie müssen entscheiden! Alles Gute Prof. Hackelöer

von Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer am 28.10.2014



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