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Geschrieben von Lenchen3012 am 16.05.2014, 9:15 Uhr

Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?

Ihr Lieben, welch ein schweres Thema für jede Mama.
Mein Sohn (4Jahre) ist nicht von meinem jetztigen Partner. Wir erwarten nun unser erstes gemeinsames Kind, also Kindchen nummer zwei.
Immer wieder überlege ich, sollte mir etwas passieren, wo kommt mein großer dann hin? Ich habe das alleinige Sorgerecht für ihn. Würde er trotzdem zum Erzeuger kommen? Ich möchte nicht dass er von seinem Papa ( meinem Partner ) und seiner Schwester getrennt wird. Wie verhält sich dass?

Liebe Grüße

 
4 Antworten:

Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?

Antwort von Sternenschnuppe am 16.05.2014, 20:01 Uhr

Der leibliche Vater ist der nächste Angehörige.
Hat er denn Kontakt zu ihm ?
Wenn ihr verheiratet seid und kein Kontakt besteht zum leiblichen Vater kann Dein Mann ihn adoptieren.

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Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?

Antwort von Lenchen3012 am 17.05.2014, 8:56 Uhr

Nein wir haben keinen Kontakt. Der Vater wünscht keinen Kontakt.

Und wir sind nicht verheiratet.Ich möchte nicht das mein Sohn zu einem Menschen kommt, den er nicht irklich kennt und vorallem zu einem der ihn nie wollte :(

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Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.05.2014, 9:43 Uhr

War bei uns auch so.
Einer der Gründe warum mein Mann ihn adoptierte als unser gemeinsames Kind auf die Welt kam.
Es sollten keine Unterschiede da sein, für den Kleinen darf er das Zeugnis unterschreiben, für den Großen nicht etc.

Normalerweise bleibt das Kind auch beim Stiefvater wenn gar keine Bindung und Kontakt zum leiblichen Vater da ist. Es wird aber eben geprüft.
Wir wollten ganz ganz sicher gehen.

Mach ein Testament und schreibe es nieder, sofern Adoption nicht in Frage kommt.
Gib Deinem Partner ein Exemplar davon damit er es sofort zur Hand hat für den Fall der hoffentlich nicht so bald eintritt.

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Re: Wo kommt mein Sohn im Falle meines Versterbens hin?

Antwort von mf4 am 19.05.2014, 21:25 Uhr

Wenn der Erzeuger keinen Kontakt wünscht dann lass dir von ihm schriftlich geben, dass er im Fall der Fälle die Sorge nicht ausüben will.
Es gibt eine Sorgerechtsverfügung (Vordrucke findet man im Netz). Diese + das Schreiben vom Ex dann dürfte alles in trocknen Tüchern sein.
Ein Mensch zu dem nie Kontakt bestand wird aber kein Gericht so einfach ein Kind zusprechen, wenn es bei Schwester und Stiefvater aufgewachsen ist.

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