Geschrieben von 32+4 am 20.06.2014, 21:44 Uhr |
Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Hallo,
Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen?
Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?
Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Antwort von YPW05 am 21.06.2014, 23:14 Uhr
Vollmacht kann man selbst erstellen und unterschreiben - Kopie dann der Schule einreichen.
Einfach wer wem die 'Macht' gibt und welche Bereiche sie umfasst - Unterschrift fertig
Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Antwort von xIntirax am 29.06.2014, 13:21 Uhr
Ich habe im Kindergarten sowie in der Schule eine Vollmacht für meinen Mann hinterlegt. Für den Fall das ich nicht kann (bei seinen nicht leiblichen Kindern), darf er dann eben.
Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Antwort von Lena_1977 am 01.07.2014, 17:32 Uhr
Mit der Heirat hat er das "kleine Sorgerecht"
http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html
Änderung des Nachnamens der Kinder
Einfach mal von der seele schreiben...
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