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Geschrieben von Lassemmi am 22.12.2012, 12:38 Uhr

Unterhaltsvorschuss

Halli hallo :-)

Ich bin sonst in anderen Foren unterwegs....aber ich hätte mal ne frage, die eigentlich ganz gut hier reinpassen würde...
Ich habe eine fünfjährige Tochter, die ich seit sie zwei ist mit meinem Partner großziehe...ich bekomme 133 Euro unterhaltsvorschuss, die aber längstens für sechs Jahre gezählt werden wie in dem Bescheid stand...was ist denn danach? Muss ich dann vor Gericht unterhält einklagen ?( werd ich nicht machen)
Der leibliche Vater kann/möchte nicht zählen, hat sie auch erst zweimal gesehen....

Bin gespannt auf eure Antworten...

 
12 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von CKEL0410 am 22.12.2012, 13:06 Uhr

Dann gibt es nichts weiter, wieso nicht klagen? Warum soll der Staat dafür aufkommen wenn er vielleicht doch was zahlen kann?

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Lassemmi am 22.12.2012, 14:13 Uhr

Der Staat ist doch dann auch raus....würde doch dann gar nichts mehr laufen....

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Pamo am 22.12.2012, 14:14 Uhr

Nach dem Unterhaltsvorschuss kommt gar nichts. Mehr will der Staat dem Kindsvater nicht vorstecke, schliesslich ist der UHV ein Darlehen. Er ist unterhaltspflichtig und hat auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, ergo solltest du eine Unterhaltsklage anstrengen - es kann ihm ein Nebenjob zugemutet werden, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Pamo am 22.12.2012, 14:17 Uhr

Traurige Tatsache scheint, dass das Jugendamt oftmals lieber auf Kosten der Staatskasse UHV gewährt, der teils nie wieder vom KV zurück geholt wird, statt via Beistandschaft den Unterhalt per Gericht einzutreiben.

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Lassemmi am 22.12.2012, 14:43 Uhr

Ja, das sehe ich im Prinzip auch so...und wenn ich sonst gar nicht klarkommen würde, würde ich das vielleicht ht auch machen.
Aber ehrlich gesagt, ist mir das zu anstrengend, da jetzt was anzuzetteln, wo eh später nix bei rumkommt, da er gar keine Arbeit hat...
Aber danke für eure antworten

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von CKEL0410 am 22.12.2012, 17:54 Uhr

na dann wird er dazu verdonner sich arbeit zu suchen.
dann hättest du ja auch auf den uhv verzichten können!
die schulden hat er jetzt so oder so!!!

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von shinead am 24.12.2012, 9:16 Uhr

Da es nicht Dein Unterhalt, sondern der Deiner Tochter ist, müsst Du alles in Deiner Macht stehende tun, um diesen Unterhaltsanspruch durch zu setzen.

Es ist DIR zu anstrengend? Warum? Ein Anwalt, oder eine Beistandschaft... Da bleibt fuer Dich noch das Lesen der Briefe...
Anstrengend ist was anderes...

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Diddl06 am 25.12.2012, 17:14 Uhr

Ich kenn dein Problem. Und ich denke, vielen Frauen geht es ebenso. Ich wüsste auch noch nicht, welche Möglichkeiteb es gibt. Denn daß mein Ex Mann freiwillig nie nicht einen Cent für seine Söhne gibt, weiß ich auch ohne den nervenaufreibenden Briefe Krieg. Und soweit ich weiß, kann man weder jemand zum arbeiten zwingen, noch eine besser bezahlte Arbeit zu bekommen. Wenn ein Mann doch "sein Möglichstes tut" (also 40 Stunden/ Woche für 900€ netto arbeitet..... Tja. Dann? Ich meine mal gehört zu haben, dass man Wohngeld, kinderzuschlag bekommt, sofern das nicht schon der Fall ist. Bei mir auch. Ich verdiene zuviel dafür, bin also auch von sâmtlichen Vergünstigungen wie Bildungspaket ausgeschlossen. Verdiene aber im Grunde zu wenig, um den irgendwann fehlenden UVG auffangen zu können. Mit soll ein Mann das Lied der ausbeutenden Exfrau erzählen. Männer können nur lauter heulen, während wir Mütter schauen, wie wir unsere Kinder durchbringen. Aber wir machen und ja von dem bisschen Geld ein tolles Leben..... Sorry. Meine Wut lässt mich abschweifen.....

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@Diddl

Antwort von shinead am 26.12.2012, 1:18 Uhr

>> Und soweit ich weiß, kann man weder jemand zum arbeiten zwingen, noch eine besser bezahlte Arbeit zu bekommen. Wenn ein Mann doch "sein Möglichstes tut" (also 40 Stunden/ Woche für 900€ netto arbeitet..... Tja. Dann?

Im schlimmsten Fall wird ein fiktives Einkommen angenommen (also wenn man sich gegen Arbeit wehrt). Dann zahlt man Unterhalt von den 900 Euro.

Ich empfehle einen guten Anwalt...

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@Diddl

Antwort von shinead am 26.12.2012, 1:18 Uhr

>> Und soweit ich weiß, kann man weder jemand zum arbeiten zwingen, noch eine besser bezahlte Arbeit zu bekommen. Wenn ein Mann doch "sein Möglichstes tut" (also 40 Stunden/ Woche für 900€ netto arbeitet..... Tja. Dann?

Im schlimmsten Fall wird ein fiktives Einkommen angenommen (also wenn man sich gegen Arbeit wehrt). Dann zahlt man Unterhalt von den 900 Euro.

Ich empfehle einen guten Anwalt...

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Re: auch@Diddl

Antwort von Julisa am 31.12.2012, 15:27 Uhr

Zum Kindergeldzuschlag... wenn der UVG weg fällt kannst du es mit einem erneuten Antrag versuchen, denn beim Kindergeldzuschlag zählt der UVG als einkommen des Kindes ( zusammen mit dem Kindergeld) fällt der UVG weg, fehlt dem Kind auch quasi "Einkommen" und du könntest doch Glück haben wenigstens ein paar Euros zu bekommen.

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Re: danke euch :)

Antwort von Diddl06 am 07.01.2013, 9:21 Uhr

Das werde ich, wenn es dann soweit ist, sicher versuchen. Danke für die Ratschläge! Bin immer sehr dankbar, da man "allein" ja oft nur ratlos ist.

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