Patchwork - Familien

Patchwork - Familien

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ichbinfrei am 29.08.2013, 22:08 Uhr

Nochmal Mitspracherecht - aber diesmal bei getrennt wohnen?????

Wollte noch mal auf das Thema Mitspracherecht in der Erziehung zurückkommen.
Momentan erziehe ich mein Kind (7 Jahre). Da wir momentan noch getrennt leben, finde ich das okay. die Frage ist, ob ich das noch ändern kann, wenn wir in ein paar Jahren zusammen ziehen oder ob es dann zu spät ist und mein Kind sich dann gar nichts von ihm sagen lässt. Das sind so meine Überlegungen................

Außerdem bin ich schon streng und er ist eigentlich noch strenger als ich.


Was meint ihr?? So lassen oder jetzt schon ändern (obwohl ich das blöd finde - wir sehen uns nur zweimal die Woche abends und da soll er miterziehen??????) grübelgrübel*

Danke schon mal im Voraus für alle Antworten

 
3 Antworten:

Ohne Alltag muss auch keiner miterziehen

Antwort von Sternenschnuppe am 30.08.2013, 7:56 Uhr

Finde ich.
Wann denn, wo denn ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Mitspracherecht - aber diesmal bei getrennt wohnen?????

Antwort von mf4 am 30.08.2013, 14:58 Uhr

2 mal in der Woche abends und ohne Zusammenwohnen? Ich wüsste nicht warum er sich viel in Erziehung usw. einbringen sollte? Mit 7 ist das Kind mit allen Basics ausgestattet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Mitspracherecht - aber diesmal bei getrennt wohnen?????

Antwort von .eisseele. am 03.09.2013, 12:57 Uhr

Hallo

Klares Nein ... dafür ist zu alt und weiß genau, dass es nicht ihr Vater ist.
Wenn er sich mit in deine Erziehung einmischt und versucht sie mitzuerziehen, kann es dazu führen, dass sie sich mit ihn ständig in den Haaren liegt und ihn ignoriert.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Patchwork-Familien
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.