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Geschrieben von Patchwork am 18.11.2013, 8:05 Uhr

mal wieder ne Unterhaltsfrage

Mein Ex zahlte für seine 3 Kinder als Geringverdiener 370 Euro monatlich. Jetzt wurde er arbeitslos und schrieb mir das er nur noch 190 Euro laut seiner Berechnung zahlen muss. Er bekommt ALG 1 und ne BU Rente von 1200 Euro. Nun war ich beim Jugendamt und fragte nach, ob das rechtens wäre. Die Dame dort war sehr nett und meinte, dass seine Rechnung nicht stimme. Bei Arbeitslosigkeit sinkt der Selbsterhalt, zumal er auch verheiratet ist und seine Frau ein Einkommen hat. Sie berechnete grob , dass er an die 400 Euro zahlen müsse. Das wird nun aber genau geprüft. Ist jemand in einer ähnlichen Situation??? Kann mir das gar nicht so richtig vorstellen.

 
3 Antworten:

Re: mal wieder ne Unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 18.11.2013, 14:30 Uhr

BU-Rente und Arbeitslosengeld ergeben hier zusammen die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Der Selbstbehalt sinkt bei Arbeitslosen von 1.000 auf 800 Euro.

Wenn er schon 1.200 Euro BU-Rente hat, dann kann er schon mal 400 Euro bezahlen. Zusätzlich muss natürlich noch das ALG1 beachtet werden. Das erhöht den zu zahlenden Unterhalt noch einmal.

Wer hat denn um Gottes Willen den vorherigen Unterhalt ausgerechnet? Der stimmt überhaupt nicht! Da wurde viel zu wenig bezahlt.

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Re: mal wieder ne Unterhaltsfrage

Antwort von Patchwork am 18.11.2013, 20:54 Uhr

Also BU liegt bei 650 und ALG 1 bei 490 Euro. Er hat also nur 1200. Damals ließ er das von seinem Anwalt berechnen und ich glaubte dem. Nun bin ich aber zum Jugendamt um eine Berechnung einzufordern, da ich einfach nicht verstehe, dass er wieder nach seinen eigenen Berechnungen kürzt. Mich macht es einfach sauer..er hat dieses Jahr geheiratet, hat sich ein neues Auto gekauft und jetzt seinen 4. Urlaub ( Türkei, Rügen, Ägypten, Dubai ) angetreten. Da frag ich mich wo er das Geld her nimmt..und ich lebe von der Hand im Mund....und kann meinen Kindern nicht mal einen Urlaub im Jahr leisten.

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Re: mal wieder ne Unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 19.11.2013, 10:35 Uhr

Ach so. Ok, dann hatte ich das falsch verstanden.

Du hast seinem Anwalt vertraut - das war ein Fehler!

Er hätte mehr zahlen müssen vor seiner Arbeitslosigkeit. Bei Mangelberechnung geht es immer für den Unterhaltsschuldner auf Mindestbehaltniveau herunter.

Lass' die Berechnung durch das Jugendamt durchführen und lass einen Titel erstellen. Sobald der Titel vom KV unterschrieben ist, kann er nicht einfach so den Unterhalt "anpassen", sondern muss den Titel ändern lassen. Das funktioniert nur, wenn er die neuen Verhältnisse beim Jugendamt belegt.
Lass auch vom Jugendamt prüfen, ob er die ganze Zeit die Lohnsteuerklasse 5 hatte. Die darf er zwar haben, allerdings wird der Unterhaltsanspruch der Kinder dann mit dem Netto berechnet, dass er hätte, wenn er Lohnsteuerklasse 4 hätte.

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