Geschrieben von GerneEineMama am 23.11.2013, 12:38 Uhr |
krankenversicherungsfrage
huhu
also noch bin ich mit meinen beiden mäusen alleine und da ich noch in elternzeit bin leider auch von H4 lebend
im sommer möchten mein Freund und ich zusammenziehen- und da ich schwanger bin und das kind im Sommer kommen wird kann ich erstmal nicht mehr arbeiten gehen
(also der umzug war schon vor der sws geplant)
wie mach ich das mit der kv?
denn H4 ist dann ja nicht mehr...
Familienversicherung geht dann ja auch nicht da wir ja nicht verheiratet sind
danke euch
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von Ilad am 23.11.2013, 13:09 Uhr
Hallo!
Meine beiden Mäuse sind beim jeweiligen Vater gesetzlich mitversichert (beitragsfrei). Ich bin privat versichert. Wir konnten es uns aussuchen, da wir nicht verheiratet waren. Der jeweilige Verdienst hat keine Rolle gespielt, aber ich weiß jetzt nicht, wie es bei gesetzlich / gesetzlich versichert ist.
Am besten ruft ihr bei der KK an und fragt!
LG
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von GerneEineMama am 23.11.2013, 13:12 Uhr
ja, ich würde mich ja gerne selbst versichern- aber ohne einkommen geht das ja leider nicht.
derzeit sind meine kinder noch mit mir versichert.
mein ex ist aber damals mit uns in die neue kk gewechselt
ja am besten ich ruf da mal an
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von Sternenschnuppe am 23.11.2013, 14:21 Uhr
Dann musst Du die Krankenkasse selbst bezahlen.
Soweit ich weiss ist die aber beitragsfrei solange man Elterngeld bekommt.
Dein Freund und Vater des neuen Kindes ist da für Euch zuständig.
Finanziell ab Geburt. Auch wenn ihr nicht zusammenwohnen solltet.
Eventuell doch über Heirat nachdenken.
Die standesamtliche Trauung haben wir auch aus finanziellen Gründen vorgezogen .
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von GerneEineMama am 23.11.2013, 14:37 Uhr
er ist aber noch nicht geschieden
deshalb geht das noch nicht
befürchte ist auch nicht so schnell durch
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von Sternenschnuppe am 23.11.2013, 15:08 Uhr
Oh. Dann fällt Hochzeit flach.
Allerdings kann er mit einem Anwalt eine Beschleunigung versuchen.
Sowas gibt es.
Und neues Kind etc. ist meine ich ein guter Grund.
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von shinead am 25.11.2013, 17:42 Uhr
Dein Freund wird Deine Versicherung bezahlen müssen.
Beitragsfrei wird das m.E. in der Elternzeit nicht gestellt:
Pflichtversicherte Arbeitnehmer sind bei Elterngeldbezug beitragsfrei: § 224 SGB V
Freiwillig Versicherte sind nicht ausdrücklich schutzbedürftig. Daher besteht auch grds. Beitragspflicht (§ 240 SGB V).
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von Julisa am 26.11.2013, 13:39 Uhr
Die gleiche Konstellation hatte ich auch in 2010. Ich musste mich dann freiwillig gesetzlich versichern. Das waren so um die 148,00€ im Monat.
Re: krankenversicherungsfrage
Antwort von rala_25 am 27.11.2013, 11:22 Uhr
Ich hatte auch mal das Problem.
Mir wurde dann vom Amt gesagt, ich könne ja heiraten dann wäre ich ja versichert (bekam zu der Zeit noch ALG1, fand dann aber zum Glück einen Job in dem ich versichert war).
Es ging darum das ich ja nicht versichert sein würde, würde ich einen 400€ Job annehme, in den die Dame mich drängen wollte.
Ja ne is klar.
Und die Scheidung später zahlen dann Sie...?!
Da hat die gute dann nichts mehr zu gesagt.
Warum kannst Du denn nicht ein halbes Jahr arbeiten gehen?
Antwort von Trini am 03.12.2013, 9:51 Uhr
Das wäre nach heiraten wohl die einfachste und fairste Lösung.
Trini
Bonustöchter wollen Adoption
Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater
Einmischen oder nicht?
Beziehung zum Stiefvater
Mal wieder ne Unterhaltsfrage
Halbschwester ausfindig gemacht und jetzt????
Wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..
Sein Sohn ist immer der Engel :-/
Geschenke-Situation zu Weihnachten in Patchwork Family