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Geschrieben von Ideenfabrik am 01.10.2012, 23:21 Uhr

Einbenennung bei Wiederheirat

Wer von euch hat Erfahrungen damit, wenn der ebenfalls sorgeberechtigte Vater die Einbenennung verweigert? Die Kinder wollen den Namen des neuen Mannes der Mutter annehmen. Der leibliche Vater, zu dem seit Jahren regelmäßiger Kontakt besteht, ist dagegen der Meinung , die Auswirkungen könnten auch von Zwölfjährigen noch nicht überblickt werden. Die Mutter will im Namen der Kinder nun klagen. Wer hat ein solches gerichtliches Verfahren hinter sich und kann davon berichten?

 
25 Antworten:

Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von chartinael am 01.10.2012, 23:36 Uhr

Wir sind grade mittendrin. Der Vater will es nicht, ich fände es gut und Kind möchte es gern. Dabei handelt es sich allerdings um eine additive Einbenennung. Mein Ehename soll ihrem Geburtsnamen, also dem des Vaters, beigestellt werden.

Der Vater würde angeblich gerne seine Einwilligung geben, aber es müsse schon mehr Verbindung zu der Familie meines Mannes geben. Naja, seit 2 Jahren läuft das Verfahren, seit einem Jahr ist das gemeinsame Kind da, also ihr Geschwisterchen, seit 2 Jahren sind wir verheiratet.

Ich hab ihr gesagt, ich kann nicht mehr. Sie muß es ihm einfach selbst beibringen, daß sie das wirklich möchte. Mal ganz ehrlich. Sie sieht die Familie meines Mannes mehr als sie ihre Familie väterlicherseits je gesehen hat. Ich denke, wenn es nach ihm ginge, würde er immer wieder seine Einwilligung verschieben, bis das Kind 18 ist.

Na, mal gucken. Insofern, keine Hilfe.

Ich frage mich, welche Auswirkungen der Vater befürchtet und soll der Mädchenname der Mutter oder der Name des Vaters ersetzt werden?

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von mama.frosch am 01.10.2012, 23:51 Uhr

naja, ich kanns verstehen wenn er die einwilligung verweigert. fände ich im umgekehrten fall auch blöd, wenn mein kind, zu dem kontakte bestehen und an dem das interesse offenbar da ist, auf einmal heißen sollte wie die neue vom papa.

keine hilfe, nur mal die andere perspektive eingenommen.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von Ideenfabrik am 02.10.2012, 0:00 Uhr

Bei uns soll der frühere Familienname des Vaters komplett durch den des neuen Mannes ersetzt werden. Ein Doppelname kommt für die Mutter nicht in Betracht. Das entspräche, finde ich zumindest, am ehesten der Situation. Die Befürchtung des Vaters ist, dass die Mutter mit den Kindern (wieder) umzieht, womöglich ins Ausland, und der Kontakt weiter erschwert wird.
Aber jeder Fall ist wohl wirklich sehr unterschiedlich, wie man bei dir sieht. Man kann es nur schwer vergleichen.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von shinead am 02.10.2012, 9:41 Uhr

M.E. gibt es bei regelmäßigem Kontakt keinen Grund, den Namen gegen den Willen des Vaters zu ändern.
Warum sollen die Kinder den Namen des Stiefvaters annehmen? Warum nimmt er nicht den vorhandenen Familiennamen (Mutter und Kinder) an.

Mein Mann hat meinen Namen angenommen, weil ich nicht möchte, dass Junior seinen Namen trägt. Er ist der Stiefvater und Junior und ich waren nun mal schon Familie bevor er auf den Plan trat.
Wir tragen im Übrigen nicht den Namen des KVs und ich habe das alleinige Sorgerecht. Eine Einbenennung wäre ein Klaks gewesen.
Ich würde mich als Vater mit Händen und Füßen wehren!

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 10:00 Uhr

Hm, es ist da wirklich sehr schwer ... hießen denn die Kinder bisher so, wie auch die Mutter hieß, also hatte die ebenfalls den Namen des KV, oder hieß die Mama immer anders?

Ich würde versuchen, mit der KM zu sprechen und sagen, daß eine additive Einbenennung gewünscht wird, damit die namentliche Verbindung zum Vater, die auch die Identität der Kinder seit Jahren bestimmt, nicht abgebrochen wird.

Ich finde es richtig, daß der Vater nicht automatisch seine Einwilligung erteilt, denn für Kinder ist das auch so wie, ach der will sowieso nicht, daß wir heißen wie er, wir sind ihm egal. Aber nach einem Gespräch und der Erörterung der Gründe, finde ich es schon ok.

Hintergrund: mein Vater hat damals erlaubt, daß ich den Namen meiner Mutter annehmen kann, damit ich so heiße wie meine Mama und meine Geschwister. Damals war ich 10. Ich wollte das auch. Später hätte ich gern immer mal wie er geheißen, wenn ich auf seiner Arbeit anrief - aber ich hab dann einfach immer meinen Geburtsnamen gesagt. Wäre ein Doppelname eine Option gewesen, hätte ich vermutlich diesen gewählt.

Da der Vater das Sorgerecht innehält, kann die Mutter ohne seine Zustimmung mit den Kindern doch sowieso nicht umziehen, also nicht weiter weg, insofern ist der Name egal. Das steht dem mE nicht im Wege. Wichtig finde ich halt, wie die Kinder dazu stehen. Die werden ab hm, welchem Alter? schon relativ jung meine ich, eh gefragt, ob sie das denn wollen oder nicht. Was haben die Kinder Euch denn diesbezüglich erzählt. Wie finden sie die Idee und wissen sie überhaupt, daß es auch die Möglichkeit der Beibehaltung des Familiennamens mit dem Zusatznamen gibt?

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von HeidiundPeter2 am 02.10.2012, 14:16 Uhr

Bei uns zieht sich das ganze jetzt dann schon über zwei Jahre hin.
Der KV sagt erst nein, dann ja, dann vielleicht.
Jetzt wo er einen Brief vom Anwalt bekommen hat, heißt es erstmal wieder nein. Angeblich untergraben wir die Beziehung zu seinem Kind. Das er derjenige ist der sich nicht meldet, sich für nichts interessiert und es nicht mal schafft am Geburtstag seiner Tochter anzurufen und ihr zu gratulieren.
Meine Tochter möchte gerne so heißen wie ich und ihr Stiefvater. Sie hat bereits einen Halbbruder und nächsten März kommt noch ein Geschwisterchen hinzu.
Noch weiß sie es nicht das ihr leiblicher Vater aktuell mal wieder nein gesagt hat. Es wird wohl nichts anderes übrig bleiben als vor Gericht zu gehen und selbst da stehen die Chance nicht allzu gut. Leider.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2012, 14:30 Uhr

Hm, ... mein Mann hat unseren Namen angenommen.

Wenn der Umgang regelmäßig ist, dann sehe ich keinen Sinn darin dass die Kinder den Namen eines Mannes tragen mit dem sie nicht verwandt sind.

Und ich denke auch dass man das einem Kind vermitteln kann.

Um gegen den Willen des Vaters eine Namensänderung zu erwirken braucht es schon ausschlaggebende Argmente die belegen dass sich das Kindeswohl dadurch erheblich verbessert. Es also Schäden trägt, wenn es den alten Namen behalten muss.

Was spricht dagegen dass der Partner Euren Namen annimmt ?

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 14:47 Uhr

Hm, aber sie tragen doch auch den Namen der Mutter, diese heißt ja jetzt so und mit der sind sie verwandt. Das Argument kann ich nicht nachvollziehen.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2012, 15:47 Uhr

Endet die Ehe nehmen dann alle wieder einen anderen Namen an ?
Heiratet sie dann wieder wieder einen anderen.

Es ist nun einmal so, dass Namensgebung eigentlich unwiderrufbar ist bei den Kindern.
Bis auf schwerwiegende Ausnahmen.

Und da Patchwork immer normaler wird sehen das auch Gerichte so.
So antwortet zumindest Frau Bader im Rechtsforum immer.

Da auch regelmäßiger Umgang ist, die Kinder eine Bindung haben zum Vater, wird dem nach allen Urteilen die ich las, kein Gericht zustimmen.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 15:57 Uhr

Endet die Ehe und wird eine neue eingegangen, können die Kinder wiederum einbenannt werden. Im Falle der additiven Einbenennung wird dann der Ehenamensbestandteil ersetzt.

Wenn es sich sowieso alles lockert hinsichtlich des Nachnamens, verstehe ich diese Argumentation schon erst gar nicht.

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Re: Einbenennung bei Wiederheirat

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2012, 16:21 Uhr

Wie lockert ?

Ich meinte Patchworkfamilien werden immer mehr und sind nichts besonderes mehr.
Es ist kein "Makel" mehr wenn mehrere Namen in einer Familie vertreten sind.

Dementsprechend sehen auch die Urteile aus, wenn Mütter eine Änderung einklagen wollen.

Aber wie immer kommt es auf den Richter an, diejenigen die das Gutachten machen und und und.

Versuchen kann man es natürlich.

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@chartinael

Antwort von shinead am 02.10.2012, 16:33 Uhr

Die Mutter hat ihren Nachnamen selbst gewählt.

Sowohl bei der Heirat, wenn sie den Namen des KVs angenommen hat, als auch bei einer Scheidung, wenn sie den Mädchennamen annimmt, oder bei einer Neuheirat, wenn man den Namen des (neuen) Mannes annimmt.

Die Mutter entscheidet also selbst, ob sie so heißen möchte wie ihre Kinder, oder nicht.
Das tut der Vater auch, indem er der Einbenennung zustimmt - oder eben nicht.

Die Kinder haben einen Geburtsnamen und können diesen dann bei ihrer eigenen Heirat ändern, wenn sie das wünschen.

Wer den Namen des Ehepartners bei der Heirat annimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, wie die Kinder heißen.

Nix unfair - sondern gesunder Menschenverstand!

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Re: @chartinael

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 16:55 Uhr

Na, aber die Kinder werden doch auch gefragt. Ich kennen niemanden, der die Kinder einbenennt, wenn sie das nicht selbst wollen. Für die Kinder ist meist die Namensidentität mit der Hauptbetreuungsperson wichtig, für mich auch die wichtigste Komponente.

Solche Einbenennungssituation kann man gesetzlich eigentlich prima entgegentreten, wenn Kinder grundsätzlich nur wir die Mutter heißen dürfen und eine Mutter Ehenamen nur als Beinamen tragen darf. After all, die Mutter gebiert die Lütten. Dann gibt es zwar nie eine Namenseinheit von Vätern und Kindern, aber egal. Oder man nutzt das Spanische System der Namensvergabe, da blick ich zwar nicht so ganz durch, aber irgendwie sind es doch immer zusammengesetzte Namen.

Ich bedauere, daß mein Ex nicht den Namen seiner neuen Frau angenommen hat. Dann bräuchte ich nämlich nicht sein Einverständnis zur Einbenennung.

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Naja,...

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2012, 17:28 Uhr

Meist ist man als Mutter alt genug und im Stande zu überlegen bevor das Kind einen Namen bekommt.
Da sollte man sich auch im Klaren sein, was im Falle einer Trennung ist.
Immerhin ist das ein Dokument welches man unterschreibt und zwar in der Regel unwiderruflich.

Nur weil man als Paar nicht mehr zusammen ist, bleibt man dennoch zusammen Eltern.
Und der neue hat damit nix zu tun !

Und soweit ich das verstanden habe hat hier der andere Elternteil auch das Sorgerecht, somit ist eine Namensänderung selbst wenn das Kind ihren Namen hätte eine gemeinsame Entscheidung.

Sorry, aber nur weil Frauen Kinder bekommen können, macht sie das nicht gleich zum besseren Elternteil !

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Re: Naja,...

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 17:49 Uhr

Sicher nicht zum besseren Elternteil, aber zumindest zum meist betroffenen.

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Re: Naja,...

Antwort von Sternenschnuppe am 02.10.2012, 17:57 Uhr

Ich glaube das wirkt nur so.
Ich kenne 3 Männer die alleinerziehend sind, und die auch arg kämpfen.
Aber die Frauen reden eher drüber und tauschen sich aus.

So zumindest mein Eindruck.

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Re: @chartinael

Antwort von shinead am 02.10.2012, 18:35 Uhr

So einer Einbenennungssituation kann man als Frau auch entgegenwirken, indem man auf die Namensübernahme bei der Hochzeit verzichtet oder sich mal ernsthaft Gedanken macht, warum der Mann nicht den Namen der Frau annehmen kann.

Nur weil Frau blauäugig vorm Traualtar steht und stolz den Namen ändert, muss man m.E. später nicht jammern, wenn der damals gewählte Familienname nicht mehr passt.

Frau hat die Möglichkeit solche Schwierigkeiten zu umschiffen, nur seltenst wird aber von den Möglichkeiten gebrauch gemacht.

Wie soll ich das sagen?
Selbst Schuld eben.

Da muss nicht der Gesetzgeber mit merkwürdigen Gesetzen eingreifen, sondern Frau einfach mal das Hirn benutzen.

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@shinead - selbst wenn die Frau ihren Namen bei Eheschließung behält,

Antwort von Petra28 am 02.10.2012, 18:53 Uhr

muss dann immer noch die Entscheidung über den Familiennamen getroffen werden - sprich, wie der gemeinsame Nachwuchs heißen wird.

Ich habe für mich übrigens eine elegante Lösung: Der bereits vorhandene Nachwuchs heißt wie ich, im Falle einer Heirat behalte ich zwar den Namen, der Familienname wird dann aber der Name meines Freundes sein, so dass zukünftiger Nachwuchs wie er heißen wird. 50% der Familie trägt dann halt meinen Namen, 50% seinen.

(Übrigens - mich hat es heute auch aus dem Rennen gekegelt.)

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Nee, so mein ich das gar nicht ...

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 19:15 Uhr

Ich kenne einige Männer, die ich für die fähigeren der Elternteile halte. Ich meinte das eher so, daß sie durch Schwangerschaft und Geburt weitaus nachhaltiger betroffen sind, als Männer durch die Zeugung allein.

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@Petra

Antwort von shinead am 02.10.2012, 21:32 Uhr

Mist! Ich hatte gehofft, wenigstens Du ziehst um...

Back to topic:
Was hindert Frau daran, ihren Namen zum Familiennamen zu machen?
Muss ja nicht zwangsläufig der von Männe werden.

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Re: @Petra

Antwort von chartinael am 02.10.2012, 21:43 Uhr

Ich seh da einige Gründe -

zB - Familiennamensweitergabe, wenn aus der Familie des Mannes keiner weiter für Nachwuchs sorgen würde, in der Familie der Frau aber ausreichend potentielle Nachkommenserzeuger und Namensvererber existieren
- sich ein Sammelbegriff dadurch ersetzen kann
- die Frau keine Identifikation mit dem Namen hat.

Ich sehe aber auch Probleme:

Wenn ein Partner dem Namen der Frau annimmt, weil diese selbst Nachwuchs hat. Sagen wir, er zeugt dann mit dieser Frau ein weiteres Kind, welches dann natürlich den Namen der Frau trägt. Sie lassen sich scheiden.

Beide haben gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung. Der Vater ist ein präsenter Vater. Das Kind bei der Mutter.

Der Vater lernt eine neue Frau kennen. Sie wollen heiraten. Ein Kind wird erwartet. Was tun? Soll die neue Frau den Namen der Exfrau ihres Mannes annehmen, damit die Namensgleichheit von ihm zu den Kindern gewährleistet wird und ihr gemeinsames Kind dann den Namen seiner Ex trägt? Soll ihr Name der Familienname und somit name des gemeinsamen Kindes werden und diesem Kind damit die Namensidentät mit ihrem Vater vorenthalten werden, nur damit er den Namen mit seinem Kind aus erster Ehe erhält? Oder soll ihr Name Ehename werden, auch wenn er dadurch das Recht verliert, einer späteren Einbenennung durch Neuheirat seiner Ex zustimmen zu müssen?

Ich weiß, daß es keine allgemeine Lösung gibt. Daher finde ich Einbenennung sinnvoll und finde nur, daß man darüber sprechen sollte und nicht kategorisch gleich auf eine Abwehrhaltung abstellen sollte.

Ich finde es auch nicht gut von Dir, den Frauen irgendwelchen voreiligen Stolz zu unterstellen.

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Re: @shinead

Antwort von Petra28 am 02.10.2012, 21:57 Uhr

"Was hindert Frau daran, ihren Namen zum Familiennamen zu machen?"

Nichts, wenn es nur nach mir ginge. Mein Freund möchte aber, dass seine Kinder wie er heißen - und da ich schon zwei Kinder habe, die wie ich heißen (mein Mädchenname), und er noch keins, kann ich ihm das gönnen. (Geplant sind noch zwei.)

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Ich versteh den Vater...

Antwort von Daffy am 03.10.2012, 7:56 Uhr

... natürlich möchte das Kind eine ´richtige` Familie, komplett, mit gemeinsamem Namen. Namen zeigen Zugehörigkeit und wenn es von der Mutter/ihrem Neuen als richtig vermittelt wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass das Kind Nein sagt.

Auf der anderen Seite kappt eine Einbenennung ein Stück die Verbindung zum Vater - und gerade wenn das Kind nicht bei ihm wohnt, er sich aber kümmert, ist das bitter. Auch wenn er vernunftmäßig weiß, dass das Kind es nicht so meint, hat es schon was von "Austauschen" - neuer Mann, warum nicht gleich neuer Vater - einfach und unkompliziert (solange der Unterhalt gezahlt wird). Die Mutter hat die Kinder jeden Tag, da stellt sich die Frage der Zugehörigkeit nicht.
Es ist gut und wichtig, dass der Vater dem Kind zeigt, dass er das nicht will, zumindest wenn es keine reine Machtdemonstration ("Mir ist das Kind egal, aber ich kann wenigstens Schwierigkeiten machen") ist.

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@chartinael

Antwort von shinead am 03.10.2012, 13:16 Uhr

Ein bisschen konstruiert Deine Beispiele, oder?

Familiennamensweitergabe hat bei Frauen früher auch keinen Interessiert. Wer weiß schon ob die Kinder mal heiraten und welchen Namen sie dann haben wollen.
Irgendwie ist das Thema m.E. nur bei von und zu's interessant. Damit der Burg- bzw. Schlossherr auch eine namentliche Berechtigung hat. Die entsprechenden weiblichen Nachkommen behalten aber auch in den Kreisen ihren Nachnamen, wenn sie einen "bürgerlichen" heiraten.

Warum hat Frau keine Identifikation mit ihrem Nachnamen? Oder warum sollen sie weniger häufig eine Identifikation mit dem Namen haben, als Männer?

Die "Probleme" die Du bezüglich des Geschiedenen und wieder heiratenden Mannes siehst, sind genau jene Probleme, vor denen jetzt geschiedene Frauen stehen, die den Namen ihres Mannes angenommen haben.

Ich bin der Meinung, dass man sich bei der Heirat auf einen Familiennamen geeinigt hat. Behalten beide Ehepartner ihre Nachnamen, muss auch ein Familienname festgelegt werden.
Die Entscheidung sollte man sich eben in allen Konsequenzen überlegen.

Offensichtlich haben jene Frauen, die die Einbenennung der Kinder später GEGEN den Willen des KVs durchsetzen wollen, die Entscheidung im Standesamt nicht genügend durchdacht. Wie soll ich das sagen? Pech gehabt! Den Vornamen des Kindes kann ich ja auch nicht ändern, weil er mir 3 Jahre später nicht mehr gefällt...

Die Lösung bei Petra finde ich äußerst gelungen!

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elegante Lösung

Antwort von Pamo am 04.10.2012, 9:17 Uhr

Wir haben auch eine elegante Lösung:

Bei der Eheschliessung haben wir unsere Namen nicht geändert.
Kind wurde im Ausland geboren und wir haben die Gelegenheit genutzt und dem Kind einen Doppelnamen aus unseren beiden Nachnamen gegeben.

Von Namensänderungen nur wegen geändertem Familienstand halte ich gar nichts.

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