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Geschrieben von Kräuterzauber am 14.06.2014, 22:23 Uhr

Änderung des Nachnamens der Kinder

Hallo ihr lieben,

ich habe 2 Kinder aus 1. ehe. Sie tragen den Nachnamen ihres leiblichen Vaters. Nun möchten sie den Nachnamen meines Freundes annehmen, nachdem wir geheiratet haben. Sie sind 12 und 11 Jahre. Wie funktioniert so etwas denn? Gibt es einen Antrag und wo stelle ich den? Der Kindsvater muss ja sicher zustimmen richtig? Kontakt besteht seit fast 5 Jahren nicht mehr, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Danke!

 
6 Antworten:

Re: Änderung des Nachnamens der Kinder

Antwort von Boots2012 am 14.06.2014, 23:09 Uhr

Das wird in der Tat schwierig, weil der Kindsvater der Namensänderung wirklich zustimmen muss.
Einen Namen kann man nicht auf Antrag einfach so ändern, den trägt man in der Regel sein Leben lang oder bis man heiratet. Aber ich glaube auch, dass die Kinder beim Standesamt (dies ist zuständig) gefragt werden, ob sie den Namen wechseln wollen.

Hast du die Möglichkeit den Vater zu kontaktieren? Würde er denn zustimmen?
Ansonsten könntest du ja einen Doppelnamen annehmen, um die namentliche Verbindung zu den Kids zu behalten.

GLG Boots

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Google mal nach "Einbennenung von Stiefkindern"

Antwort von und am 15.06.2014, 10:32 Uhr

Das wird auf dem Standesamt gemacht und ist recht einfach, wenn alle Beteiligten zustimmen. Dauert keine 15 Minuten.

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Sorry, "Einbenennung" natürlich o.T.

Antwort von und am 15.06.2014, 10:33 Uhr

...

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Re: Änderung des Nachnamens der Kinder

Antwort von fsw am 15.06.2014, 13:46 Uhr

Mir wurde beim Standesamt gesagt,es ist NICHT möglich,den Fam.namen des Kindes zu ändern.Wir Frauen können nach der Scheidung unseren Mädchennamen wieder annehmen,jedoch geht es beim Kind nicht,den Geburts-Nachname zu ändern.Wäre schön,wenn es da eine andere Info gäbe.

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Re: Änderung des Nachnamens der Kinder

Antwort von Julisa am 15.06.2014, 18:13 Uhr

Ich habe meine beiden Großen letztes Jahr einbenennen lassen. Sie trugen allerdings meinen Mädchennamen. Mit dem KV habe ich auch gemeinsames Sorgerecht, er musste dem zustimmen, der Wunsch der Kinder zählt dabei wenig.
Ich bin zu unserem örtlichen Standesamt und habe dort die Einbenennung beantragt, die haben die Unterlagen dann an das Standesamt im Wohnort meines Ex geschickt, ich hab ihn darüber informiert, auch darüber dass es der Wunsch der Kinder ist und dass ich die Kosten von 50,00€ je Kind übernehme. Er musste dann dort hin und unterschreiben, dann gabs neue Geburtsurkunden und fertig.
Ohne Zustimmung des KIndsvaters müsstest du das EInverständnis vor GEricht ersetzen lassen, dazu müsstest du aber trifftige Gründe vorweisen warum es dem Kindswohl schaden wenn sie den NAmen des Vaters behalten. Die reine aussage dass sie sich dann zur Familie zugehöriger fühlen würden zählt dabei jedoch nicht, weil es heutzutage keine Seltenheit mehr ist, dass innerhalb der Familie unterschiedliche Nachnamen sind.
Ich hatte aus diesem Grund vorerst einen Doppelnamen, schon allein damit die Kinder erst mal "fühlen" konnten ob sie mit ihrem damaligen NAmen nicht doch glücklich sind, nach 6 Monaten dann waren BEide nach wie vor auf dem Stand den neuen NAmen tragen zu wollen.

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Re: Änderung des Nachnamens der Kinder

Antwort von Ruhrgirl am 17.06.2014, 9:36 Uhr

Wir haben im Oktober 2010 geheiratet und meine Große Tochter( damals 7 Jahre alt) wollte auch den Namen meines Mannes annehmen!
Da ich alleiniges Sorgerecht habe, war das problemlos möglich!
Wir sind zum Standesamt, haben das beantragt, ich musste eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorlegen und einen Nachweis vom Einwohnermeldeamt, das das Kind in unserer Wohnung lebt!
Nach dem KV wurde nicht weiter gefragt, ich hatte es aber trotzdem mit ihm abgesprochen, da es zu der Seite meines Mädchennamens keine Verbindungen mehr gibt und auch nie wieder geben wird! Ich würde im Fall einer Trennung auch bei dem Ehenamen bleiben!
Das wäre auch das einzige Manko, was ich bei der Sache sehe, das Kind kann den Namen nicht wieder ablegen, bis es evtl selbst mal heiratet!
Wir sind nach wie vor glücklich und überzeugt von der Einbenennung, da wir 2012 noch ein gemeinsames Kind bekommen haben und wir somit alle den selben Namen tragen und es keine doofen Fragen gibt!
Für den KV war es soweit okay, er war nur etwas angestrengt, weil er noch nicht mal ein Formular unterschreiben musste, womit er hätte bezeugen können, wie selbstlos er doch ist!!!
Man sollte sicher das Für und Wider überdenken und auch die Tatsache nicht ausser Acht lassen, das der gemeinsame Name nicht gleich mehr Rechte bedeutet, ich bin für meine Große nach wie vor alleinig Sorgeberechtigt und er hat nicht mal die Berechtigung an einem Elternabend o.ä. teilzunehmen, wobei da im Laufe der Jahre, trotz gleicher Schule mit 2 Nachnamen noch nie wer nach gefragt hat!
Kostenpunkt waren hier ca. 30,- Euro für das Umschreiben der Geburtsurkunde plus Einwohnermeldeamtsbescheinigung (ca. 10,-)

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