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Geschrieben von bluemoonlola am 23.11.2014, 15:44 Uhr

Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Hallo,

Habe ein Problem. Und zwar hatte mir das Jugendamt ohne Grund (angeblich weil ich eine 2.Familienhebamme abgelehnt habe) das Kind weggenommen, es war gerade mal 7 Wochen alt. Und nach Gerichtsverhandlungen hin und her hat der Vater im letzten Beschluss, allerdings ohne erneutes Verfahren, das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Er lebt in Frankreich und ich kann das Kind selten sehen, es ist inzwischen 6 Monate alt und lebt seit ca. 1 1/2 Monaten bei ihm und seiner Familie, bei der er nebenan wohnt. Ich wuerde gerne das Kind bzw. das Sorgerecht zurueckerhalten, und habe auch schon bei 123Recht.de danach eine Rechtsanwaeltin gefragt, die meinte es kaeme auf meine Gesundheit an. Mir ging es nach der Inobhutnahme (wegnahme des Kindes) nicht gut, in dieser Zeit wurden 2 Gutachten durch maennliche Gerichtsgutachter erstellt, beim 2. wurde ich als krank eingestuft, das Sorgerecht sei "passager voellig aufgehoben", ich wuerde keine Medikamente nehmen usw. In dieser Zeit hatte ich starken Schlafmangel und war tatsaechlich nervlich ganz schoen belastet.Ich sollte aber mit dem Kind zum Vater nach Frankreich ziehen. Danach hat die Richterin dem franzoesischen Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Das Problem, ohne weiteres Verfahren, denn es hiess, es ginge dann schneller dass das Kind zureuckkommt. Als es dann aber soweit war, ist der Franzose mit seiner Mutter gekommen und hat das Kind abgeholt, ohne mir und meinen Eltern Bescheid zu sagen. Auf Nachfrage, wie es denn nun auch mit mir sei, hiess es es ginge nicht, dass ich mit komme, zu dem Kind, da 3 zuviel seien. Und meine Gesundheit. Nun habe ich ein Attest, was aussagt, dass es mir sehr gut geht und ich mich auch um das Kind kuemmern kann, was ich dort vorlegen muss. Ich will aber langfristig das Kind zureuckerhalten und in Deutschland leben!!!
Hat jemand da vielleicht irgendwie Erfahrung und kann mir helfen?
das waere super nett und super wichtig. DANKE!

 
8 Antworten:

Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von Tinchenbinchen am 23.11.2014, 16:09 Uhr

Stell Deine Frage mal im Alleinerziehenden-Forum.
Da gibt's viele Leute mit viel Ahnung.

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von bluemoonlola am 23.11.2014, 16:34 Uhr

ja danke. werden sehen! :)

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von kirshinka am 23.11.2014, 18:04 Uhr

????

Deine Geschichte klingt sehr verwirrt. Meiner Erfahrung nach wird ein Säuglig seiner Mutter nur dann weg genommen wenn akute Gefahr im Verzug ist. Und selbst dann ist ein Sorgerechtsentzug die seltene Ausnahme! Selbst wenn du drogenabhängig im Knast sitzt, verlierst du das Sorgerecht nicht zwangsläufig - nur in Teilen und eben das aufenthaltsbestimmungsrecht.

Du müsstest dir also einiges zuschulden kommen haben lassen, um so eine krasse Aktion zu veranlassen.
Dann frag Dich ehrlich ob es für das Kind nicht besser ist, es bleibt beim Vater! Dich kennt es ja gar nicht.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von engelweiß am 23.11.2014, 23:56 Uhr

da ich selbst höchstpersönlich einen Fall kenne, wo das 5 jährige Kinder der Mutter weggenommen wird, weil der Vater viel mehr
Geld verdiente und sich einen viel besseren Anwalt leisten konnte, und nur deshalb das alleinige Sorgerecht bekam..... er dann mit der Erziehung total überfordert war, weil er nur geschäftlich unterwegs war usw.
naja, von gerichten halte ich nicht viel.

allerdings wird einem in Deutschland kein Baby gleich nach der Geburt weggenommen, weil man eine Hebamme ablehnte.
Es ´muß bereits was vorgefallen sein, was amtlich an andere Behörten weitergeleitet wurde - während der Schwangerschaft und das Vorleben.

Ich fühle mit dir, weil ich auch Mutter bin und Gegen alleinige Vatererziehung bin.

In Deutschland gilt - du mußt entweder einen verdammt guten Anwalt haben , den du auch selbst bezahlst - dann gewinnst du ALLES - gleichgültig wie die Gesätze sind
ODER du passt dich den Gesetzen an.

Das heisst, beiweis jeden GUTEN Schrittt von dir SCHRIFTLICH am besten vom Amt unterzeichnet.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von kirshinka am 24.11.2014, 5:55 Uhr

Liebe Engelweiss


Und wieviele Fälle kennst du, in denen es umgekehrt war? Wo die Mutter weil sie die Mutter ist, das Kind bekam und der Vater sehr kämpfen müsste um das Kind überhaupt zu sehen?
Oder wo das Jugendamt zu spät oder nicht eingegriffen hat?

Ich habe mal im Heim gearbeitet - Du würdest nicht glauben, was Eltern ihren Kindern antun. Und ih versichere Dir dass keine Inobhutnahme leichtfertig geschieht - eher wird zuviel überlegt. Und die Eltern sind selten in der Lage einzusehen, was sie ihren Kindern angetan haben - sie wollen ihre Kinder einfach wieder HABEN, für die Aussendarstellung und weil es ihre Kinder sind.
Aber es gibt auch andere Eltern. Und das Heim ist immer erst der letzte Schritt.

Allerdings,
Wenn ein Neugeborenes in Obhut genommen wird, dann muss vorher unglaublich viel statt gefunden haben.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von misshappy am 24.11.2014, 9:23 Uhr

manche haben Kinder um sie zu besitzen. Das wohl ist denen egal.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von misshappy am 24.11.2014, 9:23 Uhr

manche haben Kinder um sie zu besitzen. Das wohl ist denen egal.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater)

Antwort von Silvia3 am 24.11.2014, 12:06 Uhr

Erstens wird Dir hier niemand helfen können, das kann wohl sicher nur ein sehr guter, versierter Anwalt, der sich sowohl mit deutschen als auch französischem Familienrecht auskennt.

Zweitens stellt sich die Frage, warum Dir das Kind so kurz nach der Geburt weggenommen wurde. Anscheinend warst Du ja schon in Betreuung durch das Jugendamt, denn sonst wäre Dir keine 2. Familienhebamme zugeteilt worden. Da muss es also schon eine Vorgeschichte geben.

Wäre es nicht vielleicht besser für das Kind, wenn es beim Vater aufwächst (ohne Dich oder den Vater zu kennen)? Aus Deinem Text geht hervor, dass Du noch zwei weitere Kinder hast. Wahrscheinlich bist Du alleinerziehend und Sozialhilfeempfängerin, dazu kommen noch gesundheitliche Probleme. Also eine ganze Menge Probleme, die Du stemmen musst. Ohne die näheren Umstände zu kennen, denke ich, dass Du diesem Kind und Deinen anderen beiden Kindern vielleicht ein großes Geschenk machst, wenn Du das Jüngste beim Vater belässt. Es sollte darum gehen, was für das Kind (und die anderen beiden) am besten ist. Das Baby ist nicht Dein Eigentum, auf dass Du auf Teufel komm raus ein Anrecht hast, sondern das Baby hat Anrecht auf ein gesundes, stabiles Umfeld. Wenn es im Moment der Vater ist, der ihm das bieten kann, dann lass es da. Besser als wenn Du nach kurzer Zeit überfordert bist und das Kind dann nochmals eine neue Bezugsperson bekommt.

Alles Gute!
Silvia

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