Geschrieben von sonne 123 am 24.05.2016, 13:39 Uhr |
Kennt sich jemand damit aus??
Hi Mädels,
folgende Situation bei uns.
Wir (mein Freund, unser gemeinsames Kind und ich) bewohnen eine Dachgeschosswohnung in dem Haus seiner Eltern. Momentan steht nur mein Freund im Mietvertrag und bezahlt auch die Miete.
Nun möchten wir uns vergrößern und mieten die Wohnung unter uns auch noch mit dazu. Diese Wohnung wird durch eine Treppe dann verbunden- eine sogenannte Maisonette Wohnung.
Für diesen unteren Teil der Miete bin dann ich verantwortlich, d.h. Ich bezahle quasi die Hälfte der gesamten Miete.
Da es ja dann eine Wohnung ist und wir diese alle zusammen bewohnen, möchte ich eigentlich einen Mietvertrag haben in dem mein Freund und ich namentlich aufgeführt sind.
Bis jetzt war immer die Rede von zwei Mietverträgen. Warum?
Wer hat dadurch Vorteile?
Wer hat dadurch Nachteile?
Mich macht das irgendwie fuchsig weil auf zwei Verträge gepocht wird.
Kennt sich wer aus?
Und wie wolltet ihr das für euch geregelt haben in meiner Situation und warum?
Danke schon mal im voraus.
Lg
Sonne
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von Lilly1806 am 24.05.2016, 14:26 Uhr
Wir bewohnen auch zwei Wohnungen und wir haben nur einen Vertrag in dem mein Mann und ich drin stehen. Was es für Vor-und Nachteile giht kann ich aber leider nicht sagen. Lg
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von Maxi1984 am 24.05.2016, 15:38 Uhr
Vorteil wäre das er oben die als Seine betrachten könnte und du die untere als Deine. Bei einer Trennung hätte jeder seins.
ABER da sie verbunden sind/werden sollen ist das ja totaler Quatsch.
Also müsste im Falle einer Trennung so oder so einer das Feld räumen.
Beim Finanzamt müssen ja auch beide Verträge geltend gemacht werden und für beide müsste man Kautionen haben, Nebenkostenabrechnungen...
Das würde ich nochmal besprechen.
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von mf4 am 24.05.2016, 15:59 Uhr
Das das Haus SEINEN Eltern gehört macht es für mich keinen Unterscheid, wer im Mietvertrag steht... sollte die Beziehung scheitern dann wirst du ja sicher gehen.
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von Leena am 24.05.2016, 16:48 Uhr
Na ja, zwei getrennte Mietverträge hätten halt den Vorteil, dass man einen Mieter quasi "loswerden" könnte, ohne zwangsweise auch den anderen loszuwerden. Im Trennungsfall könnten also z.B. seine Eltern Dir Deine Wohnung kündigen, ohne dass es Auswirkungen auf den Mietvertrag vom Sohn hätte. Umgekehrt könntest Du aber auch kündigen und ausziehen, ohne auf eine Kooperation von ihm angewiesen zu sein und wärst auch vor potentiellen Mietschulden seinerseits sicher.
Ansonsten kann man noch freudig spekulieren, wie viele Wohnungen es überhaupt sind, ob verbilligte Vermietung an Angehörige eine Rolle spielen könnte, wie es mit der ortsüblichen Vergleichsmiete aussehen könnte etc.pp. Das wäre dann ein sehr weiter Feld. :-)
Findet es niemand seltsam,
Antwort von Cata am 24.05.2016, 18:26 Uhr
dass ein Sohn mit seinen Eltern einen Mietvertrag hat?
Und wenn dem schon so ist, dass man im Haus der Schwiegereltern wohnt und ein Kind zusammen hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll zu heiraten. Dann ist es nebensächlich ob man mit im Mietvertrag steht.
Ne Ehefrau kann man dann nich einfach und billig loswerden, falls es das ist, worüber du besorgt bist.
Re: Findet es niemand seltsam,
Antwort von mf4 am 24.05.2016, 18:55 Uhr
Sie können sich vielleicht einfach nicht leisten ihrem Sohn eine Wohnung zu schenken. Finde ich nun nicht so seltsam.
Gar nicht seltsam!
Antwort von mandellos am 24.05.2016, 19:06 Uhr
Wie sollte es denn Deiner Meinung nach sein? Sollte dem Sohn die Miete erlassen werden?
Kann steuerliche Gründe haben
Antwort von Zwerg1511 am 24.05.2016, 19:27 Uhr
Bei einer vermieteten Wohnung kann man evt. Darlehenszinsen sowie Reparaturen steuerlich absetzen. Das gilt auch bei Vermietungen innerhalb der Familie.
Gar nicht seltsam...
Antwort von Leena am 24.05.2016, 19:49 Uhr
...im Gegenteil, das finde ich nun spontan am aller nachvollziehbarsten!
Warum sollte man denn seinem erwachsenen Sohn samt Familie als alte Eltern eine eigene Wohnung unentgeltlich überlassen und ihn auf Kosten der Eltern wohnen lassen?
Mietverträge zwischen nahen Angehörigen gibt's doch nun wirklich wie Sand am Meer!
Re: Findet es niemand seltsam,
Antwort von Zuna am 24.05.2016, 20:01 Uhr
Stell dir vor: Wir haben 10 Jahre bei meinen Eltern zu Miete gewohnt und uns wurde keine Miete geschenkt.. Und noch heute danke ich meinen Eltern dafür das sie uns nicht "durchschmarozt" haben..
Bin mal gespannt ob du dann deinen Kindern komplette Wohnungen kostenlos bereitstellst.. Sofern du welche hättest...
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von NAG-Hasi am 24.05.2016, 20:16 Uhr
Vielleicht hat es steuerliche Gründe. Offensichtlich zahlt dein Freund aber keine Vergünstigte Miete (von Verwandten muss man mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete nehmen), wenn du dann das gleiche zahlen sollst, denn da du nicht offiziell zur Familie gehörst (durch Heirat), müssen sie von dir eine ortsübliche Miete nehmen.
Im Falle einer Trennung würdest eh du das Feld räumen, wenn das Haus seinen Eltern gehört.
Ich könnte mir höchstens noch vorstellen, dass es seinen Eltern nicht gefällt, dass er alle Mietkosten trägt und du quasi mietfrei wohnst und sie das mit einer solchen Regelung selbst ausgleichen wollen...
Frag sie doch, warum sie unbedingt zwei Mietverträge wollen!
Ich glaube sie meint eher die Tatsache des schriftlichen Mietvertrags
Antwort von Zwerg1511 am 24.05.2016, 20:23 Uhr
Also ohne den steuerlichen Aspekt fände ich es auch etwas seltsam, mit meinen Eltern einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Ich würde ihnen die vereinbarte Miete ohne schriftlichen Vertrag geben.
Re: Ich glaube sie meint eher die Tatsache des schriftlichen Mietvertrags
Antwort von Leena am 24.05.2016, 20:34 Uhr
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein. Ist aber für alle Beteiligten einfacher, wenn es schriftlich ist. Auch unter Angehörigen gibt es Interessenskollisionen und man kann sich streiten. ;-)
Von den Nachweismöglichkeiten jetzt mal ganz abgesehen...
mietfrei
Antwort von Alexa1978 am 25.05.2016, 8:29 Uhr
Ähem ... ja? Hier wird es in der Tat so sein, dass ich meinem Sohn die kleine Wohnung mind. vorübergehend mietfrei oder sehr günstig zur Verfügung stellen werde (wenn er möchte), eventuell sogar überschreibe (erbberechtigt ist er ohnehin), da ich auf diese Mieteinnahmen nicht zwingend angewiesen bin und das Leerstehen der Wohnung ja auch etwas kostet, fremdvermieten mitunter sehr stressvoll sein kann. Ich habe die Wohnung auch an ein Studentenpärchen innerhalb der Familie mittelfristig günstigst vermietet gehabt. Sie hatten dafür keinen Keller dabei, da ich dort noch selbst Dinge eingelagert habe.
Für mich ist das Unterstützung und kein "Durchschmarotzen".
Aber natürlich finde ich einen Mietvertrag auch unter Verwandten vollkommen okay. Ich würde die Schwiegereltern direkt fragen, vielleicht hat es einen nachvollziehbaren Grund, vielleicht sehen sie für sich Vorteile, wo es gar keine gibt?
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von 2auseinemholz am 25.05.2016, 9:10 Uhr
Hallo!
Nun einen Vorteil für Dich bei zwei Mietverträgen sehe ich schon aber nur bei Trennung. Eine AE mit (Klein)Kind kann man so ohne Weiteres und plötzlich auch mit Eigenbedarf nicht auf die Strasse setzen, auch wenn es das Mietshaus der Eltern der Affäre wären (das ist dann nun unerheblich - rechtlich gesehen.)
Habt ihr jedoch einen Mietvertrag müsstest ihr im Falle der Trennung Euch EINIGEN, wer die Wohnung behält und wer auszieht und beim Vermieter den Mietvertrag ändern. - Na ja ich glaube da wirst Du leer ausgehen.
Welche die Vorteile bei den Vermietern bei 2 Mietverträgen sind lässt sich nur spekulieren ... das kann sein Vorteile bei den Steuern sein, Vorteile bei der Abrechnung, .... Das kommt aber auch darauf an, ob die Wohnung des Sohnes unter dem Mietspiegel vermietet wird, oder nicht, etc.
Merkwürdig finde ich, dass ihr alle zusammen offensichtlich über steuerliche, rechtliche und sonstige finanzielle Vorteilen der diversen Möglichkeiten nicht offen diskutieren könnt und Raum für Spekulationen und Misstrauen offen lasst. - DAS wäre allerdings für mich dabei die größte Sorge.
LG, 2.
Re: Findet es niemand seltsam,
Antwort von Maxi1984 am 25.05.2016, 10:01 Uhr
Also das ein Vertrag gemacht wird finde ich nachvollziehbar und logisch, nur das es 2 sind.
Aber eine Ehefrau wird man nicht weniger schwer los wie eine Freundin, so ein Käse!
Und auch verheiratet kann nur einer im Mietvertrag stehen wenn man das so will.
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von Sternenschnuppe am 25.05.2016, 10:28 Uhr
Also für mich wäre es nix und zu trennungsorientiert.
Ich würde auf eine gemeinsame Wohnung bestehen ausserhalb des elterlichen Hauses.
Kann ja in der Nähe sein.
Stehe aber in solchen Dingen auf ein "wir" und "gemeinsam"
Bei Eurer Variante hätte ich das Gefühl Untermieter in der ehelichen Wohnung zu sein. Und würde im Falle einer Trennung definitiv da nicht wohnen wollen.
Von daher hätte ein eigener Mietvertrag keinerlei Vorteile.
Re: Im Zweifel...
Antwort von Mijou am 25.05.2016, 11:07 Uhr
Warum fragst Du nicht einfach die Eltern Deines Freundes, warum sie zwei Verträge möchten? Zu Deinem Vorteil machen sie das ganz sicher nicht. Im Zweifel hoffen sie damit, dass sie Dir - im Falle einer Trennung - leichter kündigen können und Dich leichter aus der Wohnung herausbekommen.
Ich persönlich würde nicht ins Haus der Eltern meines Partners ziehen. Diese Familie bildet dann eine sehr starke Fraktion, gegen die Du allein kaum ankommst - vor allem wenn ein Kind da ist oder noch kommt. Es ist dann schwer, sich gegen Einmischungen, Störungen oder unangemeldete Besuche zu behaupten - die Eltern sind dann meist der Meinung, dass es ja IHRE Wohnung ist, und sie leiten daraus bestimmte Rechte ab. Nein, das wäre nichts für mich - hoffentlich hast Du da langfristig eine gute Entscheidung getroffen...
LG
Re: Kennt sich jemand damit aus??
Antwort von krokodilchen am 25.05.2016, 12:18 Uhr
Ja, es werden steuerliche Gründe sein. Und kann es nicht auch nur einfach sein, das die Eltern eben jetzt noch einen neuen Mietvertrag "hinterher" machen wollen, ohne den alten aufzulösen, die Flächen neu zu berechnen etc. . Ich kenne sie ja nicht, aber das, was da geplant ist scheint mir das Einfachste zu sein.
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