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Geschrieben von Susy1707 am 09.11.2014, 22:17 Uhr

Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Hallo,
bisher war ich nur ab und zu stiller Mitleser, nun bin ich selber in einer ziemlich unangenehmen Situation und bräuchte mal Euren Ratschlag.
Bin seit 11 Jahren verheiratet, 2 Kinder, 5 und 8 Jahre alt.
Mein Mann hat sich nie um die beiden gekümmert, ist beruflich bedingt auch immer nur am Wochenende da gewesen. Hat ihn aber auch noch nie interessiert. Er weiß bis heute nicht, wie man Windeln wechselt und ist nicht einmal nachts aufgestanden oder hat jemals die beiden zu Bett gebracht oder ähnliches.
Unsere Ehe ist nun gescheitert (auch wegen dieser Umstände) wir hätten wahrscheinlich nie heiraten sollen, ein Riesenfehler. Ich dachte immer, er wird sich schon irgendwann ändern ( total naiv). Er hat schon eine Wohnung organisiert zum 1.12.
Naja, jedenfalls wollen wir uns schnellstmöglich scheiden lassen, wenn möglich einvernehmlich mit gemeinsamem Sorgerecht usw. Er hat eine Anwältin eingeschaltet ( muss man ja zwingend für eine Scheidung) weil er eine Rechtsschutzversicherung hat und keinen Cent Ersparnisse (bei mir sieht das anders aus, ich habe Wohneigentum etc.). Das ist schon alles kompliziert genug und ich muss mich in letzter Zeit sehr zusammenreißen um sachlich über bestimmte Dinge mit ihm zu diskutieren. Ich kann nur hoffen, dass er mich nicht übern Tisch zieht, die Anwältin macht nun einen Entwurf für die Scheidungsvereinbarungen und den schickt er mir dann weiter, sodass für mich alles transparent ist.

Sollte ich vielleicht auch nochmal eine Rechtsberatung damit machen lassen? Ist wahrscheinlich besser, auch wenn das dann wieder ein paar hundert Euro kostet...

Nun der wirklich schlimme Punkt:
Plötzlich will er unbedingt Zeit mit den Kindern verbringen. Nimmt sie in die Möbelhäuser mit, wo er seinen Hausrat zusammenkauft, erzählt mir, dass er die Beiden auf jeden Fall jedes 2. Wochenende bei sich haben will, dass er sie jeden Abend ins Bett bringen will, mit Ihnen wochenlang in den Urlaub fahren usw. Dann bricht er so Diskussionen vom Zaun, wenn unsere Tochter in die Pubertät kommt und mit mir nicht klarkommt, könnte sie ja bei ihm wohnen und so weiter. Man muss dazu wissen, dass er ein total chaotischer Mensch ist, der in seinem Leben noch nie auf eigenen Beinen gestanden hat. Er weiß weder, wie man eine Waschmaschine bedient noch den Staubsauger, hat den ganzen Tag den Fernseher an, weiß auch gar nicht, was ein Kind so für Bedürfnisse hat. Bis jetzt hat er sich nur für sich selber interessiert. Wenn ich ihn mal mit den Kindern allein gelassen habe ( nie länger als 1 h) sah es immer aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen und er saß mittendrin und hat Fußball geguckt und gar nichts davon mitbekommen.

Ich mache mir jetzt Sorgen, dass die Kinder total durcheinander sein werden nach einiger Zeit. Die kennen ihn ja gar nicht wirklich. Außerdem muss er ja auch arbeiten ( hat einen neuen Job hier vor Ort ab Januar, ist im Moment freigestellt, was es noch schlimmer macht. Jetzt hängt er hier herum und weiß nichts mit sich anzufangen und geht mir auf die Nerven.

Im Moment lockt er die Kinder mit Eisessen, Pizza, Spielzeug kaufen etc., damit sie mit ihm mitkommen in die Möbelhäuser ( sonst hätten sie daran ja null Interesse) und wahrscheinlich werden sie sich in seiner Wohnung benehmen können, wie sie wollen.

Bis jetzt sind die Beiden wirklich gut gelungen, ich habe immer viel Wert auf Erziehung, Regeln aber auch auf Kuscheln und schöne Rituale gelegt. All das kennt er ja nicht.
Ich habe nun Angst, dass er mir die Beiden entfremden will und sie negativ beeinflusst. Für die Beiden wird das doch ein furchtbares hin und her, die verstehen doch gar nicht, was plötzlich los ist. Die durchschauen das Spielchen doch auch gar nicht. Unter Umständen bin ich dann am Ende die blöde Mama, die immer mit irgendwas nervt und der coole Papa, bei dem man alles darf.
Kann ich da irgendwas machen, wenn ich merke, dass das alles aus dem Ruder läuft? Wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben, kann ich da auch im schlimmsten Fall das Jugendamt einschalten o.ä.? Könnte ich das alleinige Sorgerecht auch nachträglich noch beantragen?
Ich bin sehr durcheinander und auch emotional schwer angeschlagen. Die Situation macht mich total fertig.

Was könnt ihr mir raten? War jemand von Euch schonmal in einer ähnlichen Situation?

Vielen herzlichen Dank....Susy

 
59 Antworten:

Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 22:34 Uhr

1. Du solltest mMn auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen. Das Mär des gemeinsamen Anwalts ist nämlich genau das: Ein Märchen! Seine Anwältin vertritt ihn und seine Interessen - nichts anderes.
(Ich kenne übrigens nicht eine einzige Rechtsschutzversicherung, die Scheidungen - oder ganz allgemein Familienrechtssachen - übernimmt. Magst Du mir mal sagen, welche Versicherung Dein Mann da hat?)

2. Er wird ja so oder so lernen müssen, auf eigenen Beinen zu stehen. Also schau doch erstmal, wie das Ganze jetzt wird. Er wird auch in zwei Tagen alle 2 Wochen nichts "kaputtmachen", was Du mühsam erzogen hast. Es ist normal, daß es zuerst etwas "aufregend" ist für die Kinder und sie nach Papa-Wochenenden erstmal durch den Wind sind, aber mit der Zeit wird das normal werden. Je mehr Bohei Du um diese Wochenenden machst, um so länger dauert es, bis die Kinder das ohne Drama akzeptieren können.

3. Über Pubertäts-Brücken gehst Du, wenn Du davor stehst. Darüber würde ich jetzt noch keine Sekunde diskutieren.

4. Überhaupt: Warte doch erstmal ab, noch kann doch alles mögliche passieren. Es kann sein, daß Dein Mann plötzlich ein Haushalts-Gen in sich entdeckt. Oder daß er nach drei Wochen (wieder) eine Frau gefunden hat, die Ordnung in sein Chaos bringt. Oder daß ihm das mit den Kinder-Wochenenden schon nach drei Monaten zu viel wird und er den Kontakt einschlafen läßt. Oder, oder, oder....

5. Du kannst auch nachträglich das alleinige SR beantragen, aber erstens wird eine chaotische Haushaltsführung und Eisessen am Wochenende nicht reichen, um es zu bekommen, und zweitens würde es eh nichts nützen, weil das Besuchsrecht bestehen bleibt.

6. Du kannst jederzeit das Jugendamt um Beratung/Vermittlung bitten - unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat und wie lange die Scheidung/Trennung her ist.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Samily am 09.11.2014, 22:37 Uhr

Ach herrje...
Erstmal tut es mir für dich und die kids leid das die ehe gescheitert ist.

ich würde definitiv ne rechtsberatung in Anspruch nehmen! Gaaaanz wichtig, nicht das irgendwo versteckt stehen könnte das er eine wohnung von dir bekommt oder sonst etwas!

Und jetzt mal ehrlich... geteiltes Sorgerecht ist total besch...... du musst ja schließlich die kiddies noch durch die schule bringen, wenn er z.b. nicht will das eines der Kinder, auch wenn es nur 1en hat, aufs Gymnasium geht dann kannst du das Kind dort nicht anmelden weil die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten nötig ist... oder lass eines der Kinder nen schlimmen Unfall haben und dein Exmann ist nicht erreichbar. Die Ärzte dürfen nicht ohne seine Unterschrift operieren...
Und wenn ihr euch nicht einig seid in Erziehungsfragen dann beantrage das alleinige Sorgerecht.

und wenn er sich bislang quasi null um die 2 gekümmert hat dann ist das was er jetzt tut vermutlich nur um gut dazustehen und wahrscheinlich auch nur von kurzer Dauer.

Wünsche dir viiiel Kraft für die nächste Zeit.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 22:42 Uhr

du hast eine PN

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 22:43 Uhr

Zitat:
"du musst ja schließlich die kiddies noch durch die schule bringen, wenn er z.b. nicht will das eines der Kinder, auch wenn es nur 1en hat, aufs Gymnasium geht dann kannst du das Kind dort nicht anmelden weil die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten nötig ist."

Was für ein Blödsinn!

Erstens: Natürlich kann man das Kind trotzdem aufs Gymnasium schicken. Notfalls läßt man die Unterschrift vom Gericht ersetzen. Denn: Wenn beide Unterschriften nötig sind, geht ja auch ohne ihre Unterschrift an einer anderen Schule nix. Eine von beiden Unterschriften wird also eh ersetzt werden müssen.
Wobei ich zwei Kinder an fünf Schulen angemeldet habe, ohne jemals eine Unterschrift des KV zu brauchen.

Zweitens wird ihr kein Richter das ASR geben, nur weil der KV VIELLEICHT mit ihrer Wahl der weiterführenden Schule nicht einverstanden sein KÖNNTE.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 22:47 Uhr

Unsinn, dass nötige OPs nicht gemacht werden ohne seine Zustimmung.
Das alleinige SR wird sie mit all de was hier abgegeben worden ist niemals bekommen.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 22:50 Uhr

Hier auch... 4 Kinder in insgesamt 4 Kitas und 8 Schulen angemeldet sowie diverse KH-Aufenthalte und OPs und in den über 20 Jahren Alleinerziehend wurde ich genau 4 mal nach dem SR gefragt und das war wegen Konto fürs Kind und Pässen.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von fsw am 09.11.2014, 22:54 Uhr

Genau,mf4.Schnelle Scheidung geht auch nicht,ihr braucht mindestens 1 Trennungsjahr.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von fsw am 09.11.2014, 22:58 Uhr

Ach ja,Scheidung kann auch 3 Jahre und länger dauern.Dafür,dass dein Mann in jeder Hinsicht alles falsch gemacht hat,bist du schon ziemlich lang mit ihm verheiratet.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Susy1707 am 09.11.2014, 23:05 Uhr

Wir leben schon seit Jahren unter einem Dach getrennt. Lt. Anwalt steht einem Termin im Februar nichts im Wege.
Dass ich mich nicht eher getrennt habe ist meine eigene Blödheit, ich wollte nicht, dass meine Kinder Scheidungskinder werden. Habe nur schlimme Beispiele in meiner Umgebung.
Außerdem habe ich erst dran geglaubt, dass irgendwie alles wieder gut wird, wenn er mal richtig bei uns lebt und nicht unter der Woche woanders. Was für ein Irrtum.
Ich habe es eigentlich immer verdrängt, er war ja sowieso fast nie präsent.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Susy1707 am 09.11.2014, 23:09 Uhr

.... Eine neue Frau wird seine erste Amtshandlung sein, alleine kommt er überhaupt nicht klar. Emotional ist das für mich kein Problem, ich frage mich nur, wie das für die Kinder sein wird wenn da plötzlich eine Ersatzmama im Raum steht.
Für mich ist das ein echter Alptraum.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 23:10 Uhr

Meinst du wirklich Kinder wachsen besser auf, wenn Mama und Papa nichts mehr zusammen verbindet und sie den Vater bisher kannten als Möbelstück, das da ist aber nichts mit ihnen tun?

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 23:15 Uhr

Du denkst eine neue fremde Frau wird den Mama-Status einnehmen? Das kann ich mir nicht vorstellen und beide neue Damen meiner Ex hatten jemals nur annähernd dieses Status. Frau des Vater, nette Person... Punkt.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Susy1707 am 09.11.2014, 23:20 Uhr

... ist mir ja nun auch aufgegangen. Das kann für die Kinder auf jeden Fall auch nicht gut sein.
Stell dir mal vor, als meine Tochter lesen gelernt hat, hat sie ihm stolz was vorgelesen und er hat währenddessen Fußball im IPad geguckt. Sie saß da tränenüberströmt und er hat es nicht mal gemerkt. Das war so der berühmte Schlüsselmoment. Das geht ja gar nicht. Beim besten Willen.
Aber jetzt den tollen Papa mimen.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 23:23 Uhr

Ich habe auch einige Episoden im Kopf, die sich mir bis ans Lebensende eingebrannt haben. Diese haben aber nichts mit dem Vater-Kind-Kontakt zu tun, wie er nach der Trennung war. Du musst das versuchen zu trennen, schauen wie der Umgang in Zukunft wird... könnte gut werden, gut für die Kinder und es könnte ihn bald stressen den Papa zu mimen... ich befürchte das wäre für die Kinder schlimmer.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Samily am 10.11.2014, 7:51 Uhr

Na das sind Erfahrungswerte meiner Mutter und die hat verdammt viel mit unserem Vater mitgemacht. Es kann gut laufen aber es kann auch schlecht laufen. Und so n Gerichtsverfahren kann sich auch ziehen und dann muss das Kind (Schule beginnt ja nun wenn sie beginnt) erst auf die andere Schule bis das Gericht irgendwann anders entscheidet. Außerdem ist das mit der Anmeldung ja Vll nicht das Problem aber wenn der Vater sich plötzlich querstellt dann haste halt pech...

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Samily am 10.11.2014, 8:02 Uhr

Sie muss das alleinige sorgerecht ja nicht gleich einklagen. Aber Vll , sie hat ja noch 1 jahr bis zur Scheidung , kann sie mal mit ihrem Mann (Vll nicht grad jetzt in der anfangstrennungsphase) darüber reden und ihm klarmachen das es Vll besser ist wenn sie das sorgerecht hat und er selbstverständlich geregeltes umgangsrecht (bei mir war es jedes 2. Wochenende von Freitag nach Schule bis Sonntag Abend und die Ferien halbiert) bekommz... und dafür kann es ja nicht verkehrt sein das pro und contra abzuwägren.

Vll war das mit dem Unfall n blödes beispiel. Denn es Muss ja hilfeleistung gegeben werden ganz klar. Andres Beispiel Vll Krebs bei nem Kind (was man ja nicht hoffen will) ner Behandlung müssen beide Elternteile zustimmen. Oder in meinem Fall wars ne Lungenentzündung im Vorschulalter. Die Ärzte durften nicht viel tun und meinem Vater war es egal das ich im KH liege, meine Mutter war bei mir Tag und Nacht und mein Vater hat sich noch nicht mal um meine Schwester gekümmert sondern ist in den Urlaub gefahren. Zu dem Zeitpunkt gab's dann Komplikationen, meine Mama zum Glück vom Fach hat daher einfach eingegriffen. Sonst wäre ich heute nicht mehr.... ich weiß also warum ich gegen gemeinsames sorgerecht bin und meine Mama hatte danach übrigens auch das alleinige bekommen.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 8:43 Uhr

Nimm dir auf jeden Fall einen eigenen Anwalt und glaub nicht alles was dein Fast-Ex dir erzählt.

Ist doch toll, wenn er jetzt ein bisschen Zeit mit den Kindern verbringt. Erwarte aber nicht, dass das anhält - es kann, aber es muss nicht.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 10.11.2014, 8:48 Uhr

Das war dann vor... Wie viel Jahren? Es hat sich eine Menge geändert und vieles von seinem Schrecken verloren.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 10.11.2014, 8:52 Uhr

Überleg mal, du bist wie alt? Mitte 20? Vorschulalter vor 20 Jahren? Da lief vieles ganz anders.

Und heutzutage ist es nicht mehr so einfach, wenn man verheiratet ist und sich trennt, dass alleinige Sorgerecht zu bekommen. Ich finde das gut so!

Denn es gibt sowohl Arschlochväter als auch Arschlochmütter. Ich kenne beides.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Samily am 10.11.2014, 8:56 Uhr

Etwa 13 jahre? Na klar hat sich viel verändert, allerdings hab ich noch nen nachzüglerbruder und bei dem in der klasse ist aktuell auch einer bei dem es um so nen Fall geht... Vll liegt auch am bundesland? Bin hier aus bayern...

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.11.2014, 9:45 Uhr

13 Jahre? Du bist 18?

Nein, mit dem Bundesland hat das nix zu tun, ich wohne auch in Bayern.

Vor roundabout 7 Jahren sollte KindKlein am Leistenbruch operiert werden. Kein Notfall, denn der Bruch ließ sich immer gut zurückschieben, aber der KiA meinte, es sollte irgendwann mal gemacht werden, damit es erledigt ist und nicht irgendwann zum Notfall wird.

Der KV lebt im Ausland und damals hatte ich nicht mal eine Adresse von ihm, also ging ich zum Jugendamt. Letztendlich hatte ich drei Optionen:

1. Ich warte, bis es ein Notfall wird - dann kann die OP auch ohne Unterschrift des KV gemacht werden.

2. Ich finde den KV und bekomme seine Unterschrift.

3. Ich lasse die Unterschrift durch ein Familiengericht ersetzen.

Das Jugendamt setzte Option 3 in Bewegung und benachrichtete das Familiengericht. In der Zwischenzeit versuchte ich mich an Option 2 und suchte den KV. Ich fand ihn weniger als 12 Stunden vor dem OP-Termin und bekam seine Zustimmung per Mail. Aber der Richter stand - auf Veranlassung des JA - quasi "Gewehr bei Fuß" und hätte, wenn ich ihn nicht gefunden hätte, die Unterschrift noch 30 Minuten vor der OP ersetzt.

Im Nachhinein war ich fast sauer, daß er in letzter Minute noch zugestimmt hatte, denn das Familiengericht macht solche Unterschrift-Ersetzungs-Aktionen nicht unbegrenzt mit. Die Ersetzung für die OP wäre quasi der erste "Warnschuß" gewesen. Wenn mir dann noch einmal die Zustimmung des KV gefehlt hätte, hätte das Gericht kurzen Prozess gemacht und mir das ASR zugesprochen. Ich habe kurzfristig überlegt, solche Situationen sozusagen mutwillig herbeizuführen - wenn ich darum gebeten hätte, hätte die eine oder andere Schule sicher auf einer Unterschrift bestanden - aber das war mir dann zu doof, es ist halt doch ein Gerenne.

Übrigens habe ich seitdem nie wieder eine Unterschrift des KV in einem ärztlichen Zusammenhang gebraucht - und das lag nicht daran, daß die Kinder nie wieder was hatten. Bei der Zahnspange von KindKlein stand kurz im Raum, daß die Zustimmung des KV doch ganz nett wäre. Er hat die Unterschrift verweigert - nicht, weil er gegen die Behandlung war, sondern weil er Angst hatte, was zahlen zu müssen. Ich habe das der KFO erklärt und die Behandlung findet jetzt ohne seine Unterschrift statt. Ähnlich bei einer derzeit stattfindenden teilstationären Behandlung des Kindes. Ich mußte nur schriftlich bestätigen, daß ich den KV informiert habe. Diverse Notfallgeschichten braucht man gar nicht zu diskutieren, da wurde gar nicht nach dem Vater gefragt.

Kein Kind stirbt in Deutschland, weil eine Unterschrift fehlt, garantiert nicht. Vor ein paar Jahren ging doch ein Fall durch die Presse, wo BEIDE Eltern aus religiösen Gründen die Behandlung ihres schwer krabskranken Kindes verweigerten - da wurde beiden kurzerhand die Gesundheitssorge entzogen, damit das Kind behandelt werden konnte.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Windpferdchen am 10.11.2014, 10:21 Uhr

Huhu,

ich glaube, Deine Sorge ist unbegründet. Ein lahmer Papa ist für ein Kind immer noch um Klassen besser, als gar kein Papa! Du selbst wünschst Dir natürlich die alleinige "Erziehungs-Hoheit" über Deine Kinder. Das kann ich gut verstehen, das ginge mir auch so. Du bist besser informiert über richtige Erziehung usw. Trotzdem finde ich, dass Du Dich hier selbst auch mal zurückstellen musst: Deine Kinder brauchen ihren Papa, auch wenn er als Vater kein Hauptgewinn ist! Es wäre viel schlimmer für sie, wenn er kein Interesse mehr an ihnen hätte und sie nicht mehr sehen wollte! DAS ist psychisch und emotional eine echte Katastrophe! Auch, wenn sie nur mit ihm ins Einrichtungshaus gehen - es ist eine Papa-Aktion, und die ist gut für sie.

Wenn man gekränkt und verletzt ist, weil eine Ehe zu Ende gegangen ist, ist es natürlich, dass man den Mann zum Mond schießen und nicht mehr sehen will. Der Gedanke, dass er nun plötzlich wieder mehr miterzieht als bisher, gefällt Dir da gar nicht, das ist normal. Du musst es aber schaffen, jetzt mal nicht nur an Dich zu denken oder Dich übertrieben um die Kinder zu sorgen. Klar wird er ein paar Erziehungsfehler machen. Er ist trotzdem wichtig für die Kinder. Er sieht sie ja eh nicht wirklich oft, wenn Ihr die 14-tägige Besuchsregelung habt. DEIN Einfluss bleibt der größere. Du wirst Deine Kinder nicht verlieren - nicht an ihn und nicht an eine neue Frau. Hab' nicht so viel Angst und vertraue den Kindern ein bisschen mehr, die schaffen das!

Es bringt auch nix, wenn Du sie von einer neuen Frau fernhalten möchtest. Es wird für sie neu und befremdlich sein, diese Frau irgendwann zu treffen. Sie werden davon aber keinen Schaden nehmen. Schaden nehmen sie durch Eure Trennung, nicht durch die neue Frau! Und es liegt in Deiner Verantwortung, diesen Schaden möglichst klein zu halten. Das klappt aber nicht, wenn Du den Papa quasi für tot erklärst und die Kinder von ihm abschneiden willst.

Noch was Anderes: Du musst natürlich (!) unbedingt einen eigenen Anwalt haben. Ich habe selbst jahrelang bei einem Rechtsanwalt gearbeitet. Er sagt: Sobald Kinder da sind, gibt es keine Alternative. Du wirst sonst ein absolut böses Erwachen erleben, weil Du selbst keinerlei Einfluss darauf hast, wie sich die Trennungs-Bedingungen in Sachen Kinder entwickeln! Ein einziger Anwalt für beide funktioniert nicht - zumal ja Dein Mann allein die Anwältin beauftragt hat, nicht Du. Sie wird IMMER seine Interessen vertreten, nicht Deine! Bitte such' Dir sofort jemanden, gell.

LG

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meine deckt das unbegrenzt

Antwort von Leewja am 10.11.2014, 10:42 Uhr

continentale

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Hase67 am 10.11.2014, 10:50 Uhr

Hi,

Windpferdchens Posting kann ich in weiten Teilen unterschreiben - Anwalt für dich selbst auf jeden Fall, und ihn auch machen lassen mit den Kindern. Es ist klar, dass du die Nase von ihm gestrichen voll hast und es auch bescheuert findest, dass er sich jetzt ein Bein ausreißt, weil es jetzt ernst wird. Aber: Das ist nicht mehr dein Thema, dein Thema ist jetzt die Scheidung und die Sorge darum, dass es dir und den Kindern damit gut geht. So lange dein Ex mit deinen Kindern nichts macht, was ihnen definitiv schadet (im Sinne von nur mit Junkfood abfüllen, sie am Wochenende stundenlang vor dem Fernseher parken, etc. pp), sei eher froh, dass er sich jetzt berappelt - für deine Kinder ist das Gold wert, klopf auf Holz, dass das so bleibt. Auch mit neuen Partnerinnen kommen die Kinder in der Regel gut klar, so lange dein Ex sie nicht einer emotionalen Achterbahnfahrt aussetzt und immer mal wieder die Next gegenüber den Kindern bevorzugt.

Auch wenn das jetzt sehr schwer ist, weil du jahrelang mit der Erziehungssorge allein warst: Trenn deine Gefühle gegenüber dem Typ ganz klar von dem, was mit den Kindern passiert und arrangier dich auch damit, dass bei ihrem Vater (so er sie denn regelmäßig zum Umgangswochenende bei sich haben wird) einiges anders laufen wird. Das wird an euren gemeinsamen Abläufen nichts ändern, deine Kinder werden dort nur ein anderes Modell kennenlernen. Darauf hast du keinen Einfluss und solltest ihn auch nicht nehmen, so lange (wie gesagt) deinen Kindern kein Schaden droht. Da musst du dann einfach loslassen lernen. Deine Kinder profitieren davon, wenn es an solchen Stellen KEIN Hickhack zwischen euch gibt.

LG

Nicole

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Re: meine deckt das unbegrenzt

Antwort von kravallie am 10.11.2014, 11:46 Uhr

und was kostet sie beitrag???

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Samily am 10.11.2014, 13:27 Uhr

Ne vor 13 Jahren war Übergang zum Gymnasium, als bin ich 22.

naja es soll jeder so machen wie er möchte, ich wollte eig. Auch nur mitteilen das es Probleme geben KANN. Muss nicht aber kann..

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man kann sich nicht mehr alles aussuchen

Antwort von kravallie am 10.11.2014, 13:57 Uhr

heißt:
wenn der andere elter das Sorgerecht beantragt, bekommt er es heutzutage auch. sollte aber nicht verzweifeln lassen, denn eigentlich ist es nur eine Formsache.
die ap kommt aus der geschichte eh nicht mehr raus, denn sie sind verheiratet.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.11.2014, 14:00 Uhr

Aber alle potentiellen Probleme sind lösbar - ohne daß irgendein Kind stirbt. Was sollen also solche unhaltbaren Horrorszenarien? Wolltest Du post-Halloween die AP ein wenig in Panik versetzen?

(Du sprachst unten von einer Krankheit im Vorschulalter und antwortetest auf Nachfrage, daß das 13 Jahre her sei. Aber gut, das ist dann auch schon egal......)

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muss ich nachgucken

Antwort von Leewja am 10.11.2014, 14:48 Uhr

weiß ich nicht auswendig.

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Re: muss ich nachgucken

Antwort von kravallie am 10.11.2014, 14:52 Uhr

und kuck bitte auch, was es für eine Wartezeit bei Familienrecht gibt.
bei weniger als 12 Monate wechsle ich SOFORT!!!

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von lilly1211 am 10.11.2014, 14:56 Uhr

Vermutlich hat er die ARAG. Die ist die einzige die zumindest die Unterhaltsstreitigkeiten abdeckt, den Rest der Scheidung wie Zugewinnfragen und so allerdings nicht.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Susy1707 am 10.11.2014, 16:12 Uhr

Wieso genau meint Ihr, dass ich einen eigenen Anwalt brauche? Wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder behalten wollen und uns mit dem Umgangsrecht einig sind? Mir ist ja schon klar, dass ich über meinen Schatten springen muss.
Aber wenn wir vereinbaren, dass er die beiden alle 2 Wochenenden hat, wieso brauche ich dann einen Anwalt? Er gibt mir ja die Kopien von dem, was seine Anwältin da aufsetzt. Und erst dann, wenn ich auch einverstanden bin, unterschreibt er es. Ihm ist schon klar, dass es uns allen nicht hilft, wenn er mich irgendwie über den Tisch zieht, denn die Leidtragenden sind dann die Kinder. Das tickt sogar er.
Ich werde auf jeden Fall mit der Kopie von der Anwältin selber nochmal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen um mir bestimmte Sachen erklären zu lassen. Aber wieso genau brauche ich einen Anwalt?
Ansonsten verzichten wir beide übrigens auf alle Ansprüche gegenseitig. Also, kein Ehegattenunthalt, kein Vsorgungsausgleich (ich habe viel mehr Rentenansprüche als er, da er erst seit 3 Jahren arbeitet).
Könnt ihr mir das nochmal erklären, falls ich was übersehen haben sollte?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Susy1707 am 10.11.2014, 16:13 Uhr

Wieso genau meint Ihr, dass ich einen eigenen Anwalt brauche? Wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder behalten wollen und uns mit dem Umgangsrecht einig sind? Mir ist ja schon klar, dass ich über meinen Schatten springen muss.
Aber wenn wir vereinbaren, dass er die beiden alle 2 Wochenenden hat, wieso brauche ich dann einen Anwalt? Er gibt mir ja die Kopien von dem, was seine Anwältin da aufsetzt. Und erst dann, wenn ich auch einverstanden bin, unterschreibt er es. Ihm ist schon klar, dass es uns allen nicht hilft, wenn er mich irgendwie über den Tisch zieht, denn die Leidtragenden sind dann die Kinder. Das tickt sogar er.
Ich werde auf jeden Fall mit der Kopie von der Anwältin selber nochmal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen um mir bestimmte Sachen erklären zu lassen. Aber wieso genau brauche ich einen Anwalt?
Ansonsten verzichten wir beide übrigens auf alle Ansprüche gegenseitig. Also, kein Ehegattenunthalt, kein Vsorgungsausgleich (ich habe viel mehr Rentenansprüche als er, da er erst seit 3 Jahren arbeitet).
Könnt ihr mir das nochmal erklären, falls ich was übersehen haben sollte?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Susy1707 am 10.11.2014, 16:13 Uhr

Wieso genau meint Ihr, dass ich einen eigenen Anwalt brauche? Wenn wir beide das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder behalten wollen und uns mit dem Umgangsrecht einig sind? Mir ist ja schon klar, dass ich über meinen Schatten springen muss.
Aber wenn wir vereinbaren, dass er die beiden alle 2 Wochenenden hat, wieso brauche ich dann einen Anwalt? Er gibt mir ja die Kopien von dem, was seine Anwältin da aufsetzt. Und erst dann, wenn ich auch einverstanden bin, unterschreibt er es. Ihm ist schon klar, dass es uns allen nicht hilft, wenn er mich irgendwie über den Tisch zieht, denn die Leidtragenden sind dann die Kinder. Das tickt sogar er.
Ich werde auf jeden Fall mit der Kopie von der Anwältin selber nochmal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen um mir bestimmte Sachen erklären zu lassen. Aber wieso genau brauche ich einen Anwalt?
Ansonsten verzichten wir beide übrigens auf alle Ansprüche gegenseitig. Also, kein Ehegattenunthalt, kein Vsorgungsausgleich (ich habe viel mehr Rentenansprüche als er, da er erst seit 3 Jahren arbeitet).
Könnt ihr mir das nochmal erklären, falls ich was übersehen haben sollte?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 17:08 Uhr

Weil du sonst keine rechtliche Vertretung hast. Glaubst du wirklich, dass du die Unterlagen, die von seiner Anwältin erstellt werden, in letzter Konsequenz verstehen wirst? Wenn du nicht selber Anwältin bist, hast du da keine Chance. Du wirst hinterher feststellen, dass viele kleine gehässige Kleinigkeiten (wenn nicht sogar Großigkeiten) eingebaut wurden. Und sei es nur, dass du nur einen Unterhaltstitel für den Kindsunterhalt bekommst. Der aber leider weder vollstreckbar noch flexibel ist. Glaub doch bitte den erfahrenen Menschen hier und nimm dir *unbedingt* einen eigenen Anwalt.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Leena am 10.11.2014, 17:17 Uhr

Na ja, er hat kaum Rentenansprüche und keinerlei Ersparnisse, während Du deutlich mehr Rentenansprüche in jahrelanger Arbeit gesammelt hast und über Ersparnisse und Wohneigentum verfügst... das ist doch ein ziemliches "Gefälle", oder? :-/

Er müsste schon ein sehr toller, selbstloser Mann sein, wenn er auf "seinen" Anteil an Deinen Rentenansprüchen und an Deinem Vermögen "freiwillig" (Stichwort Zugewinnausgleich oder so?) verzichten wollte, auch wenn die Kinder -zigmal die Leidtragenden wären bei elterlichen Streitigkeiten.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Hase67 am 10.11.2014, 17:18 Uhr

Hi,

einen Anwalt würde ich mir allein schon deshalb nehmen (wie Pamo schon schrieb) um genau einschätzen zu können, was seine Anwältin an Anträgen stellt und vereinbart haben will. Dann würde ich (auch wenn ihr euch über das Finanzielle prinzipiell einig seid) gern wissen wollen, welche Schlupflöcher und Hintertürchen es möglicherweise gibt, die ich selbst im Eifer des Gefechts übersehen könnte. Scheinbar ist es bei euch so, dass DU finanziell besser gestellt bist - diese finanzielle Besserstellung wollte ich aber auch abgesichert sehen und nicht durch eine leichtsinnig gewährte Unterschrift (weil ich die Tragweite als Laiin nicht ganz überblicke) gefährden. Und gerade, wenn dein Ex ein bisher relativ unzuverlässiger Hallodri war, würde ich genau jetzt alles dingfest und wasserdicht machen wollen und da auf Nummer sicher gehen wollen, auch wenn das ein paar Taler kostet.

LG

Nicole

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von andrea_m am 10.11.2014, 17:31 Uhr

Hier hätte der "Stiefvater" für die OP unterschreiben können, weil das Kind halt genau gleich heißt....

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 17:34 Uhr

und es wäre trotzdem nicht rechtens gewesen

Aus dieser Sicht könnte jeder Herr Müller für jedes Kind mit dem Nachnamen Müller unterschreiben.

Und jetzt kommt der Hammer: Zumeist gibt es gar keine Ausweiskontrolle, sogar Herr Meier könnte für Kind Müller unterschreiben, wenn er genug kriminelle Energie hat.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von dani_j_j am 10.11.2014, 17:40 Uhr

Weil er sich einen Anwalt genommen hat, brauchst du jetzt auch einen.
Man kann sich einen teilen, wenn wirklich alles klar ist, am besten kurze Ehe keine Kinder, keine Besitzertümer und ähnliches Einkommen. Bei euch trifft davon nix zu. Und vor allem hat er einen Anwalt, der ausschliesslich seine Interessen vertritt! Warum sollte er auf Dinge verzichten die ihm zustehen?

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 10.11.2014, 17:43 Uhr

Mir ist das auch neu. Meine Nichte ist knapp 15, hat bereits mehrere OPs über sich ergehen lassen müssen und meine Schwester brauchte nie die Unterschrift des Vaters geschweige denn, dass man überhaupt nach ihm fragte. Auch bei der Schuluntersuchung, Einschulung, weiterführende Schule wurde nie eine Unterschrift gefordert.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 17:58 Uhr

Nein, die Frage ist eine andere: Warum sollte er nicht versuchen Dinge zu bekommen, die ihm nicht zustehen? Und warum sollte er nicht versuchen aus Verpflichtungen rauszukommen, die er erfüllen muss?

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von luiesee am 10.11.2014, 18:23 Uhr

Ja, das ist ja das eigentlich erschreckende daran....
Aber ich denke hier gilt dann das "wo kein kläger, da kein richter" prinzip...

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 18:29 Uhr

Aber selbstverständlich.

Theoretisch kann man ja im Zweifelsfall einfach einen nett aussehenden Begleiter mitnehmen, der mit Krikelkrakel unterschreibt.

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von aus 4 mach 3 am 10.11.2014, 19:31 Uhr

Ich bin aus meinen Erfahrungen heraus SEHR misstrauisch!
Daher würden bei mir ALLE Alarmglocken schrillen, wenn einer, der sich so gut wie um nix gekümmert hat, immer sein Ding machte, auf einmal fürsorglich sich "schon mal eine Anwältin" gekümmert hat um eine einvernehmliche Scheidung vorzubereiten.

Mein Ex hat als RA vor ein paar Jahren 2 einvernehmliche Scheidungen im Freundeskreis gemacht, da war aber wirklich alles klar und die Beteiligten hatten das gleiche Ziel und den gleichen finanziellen Hintergrund.

Das ist auch sein Ziel bei uns, allerdings gibt es bei uns mehrere größere Ungleichgewichte und ich bin mit einer Anwältin (was er noch nicht weiß) in Kontakt.
Doch das, was er bisher so nebenbei zu diesem Thema erwähnte, ist gelinde gesagt, unter aller ...
Daher sei wachsam.....

Da ist etwas nicht in Ordnung (empfinde ich so)! Warum sollte er auf einmal den Herzenpapi raus hängen lassen (kommt als Rat von genau jener RA), warum kümmert er sich auf einmal (weil sie ihn sensibilisiert hat) und sie wird ihm beim ersten Gespräch erklärt haben, was ihm zusteht in Eurem Gefälle und was er beachten muss.
Oder er will ne schnelle Trennung weil schon jemand in den Startlöchern steht.

Wie gesagt, muss alles nicht, kann aber. Ich wäre vorsichtig.
Anwälte bieten ein Erstgespräch, wenn Du mit diesen Unterlagen hin gehst, wird er Dir die Fallstricke auflisten, wird Dir sagen auf was Du achten sollst/ musst/ kannst und wird Dich natürlich vertreten wollen.
Doch nach dem Gespräch kannst Du entscheiden, welchen Weg Du wählst.

Ein Rechtsberater wird drüber schauen und wird Dir seine Einschätzung geben, da sein Ziel aber kein Folgeauftrag ist, könnte weniger Enthusiasmus dahinter stecken.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von Sternspinne am 10.11.2014, 21:49 Uhr

Es geht ja auch nicht darum, dass der Vater keine Unterschrift beibringt, sondern darum, dass er sich querstellen und ihr unnötige Steine in den Weg legen könnte.

Die Möglichkeit hat er nunmal mit gemeinsamen Sorgerecht.

Aber es hat es ja sowieso, ist ja gar keine Entscheidungsmöglichkeit in diesem Falle vorhanden.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 10.11.2014, 22:05 Uhr

Durch solche Schilderungen überlegen es sich unverheiratete Mütter dann, ob sie das gemeinsame Sorgerecht anstreben. Nicht alle Väter sind so, ich kenne viele, die sich kümmern wollen und nicht dürfen. Allerdings auch Väter, die sich nicht um ihre Kinder scheren.

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Re: Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 10.11.2014, 22:05 Uhr

Durch solche Schilderungen überlegen es sich unverheiratete Mütter dann, ob sie das gemeinsame Sorgerecht anstreben. Nicht alle Väter sind so, ich kenne viele, die sich kümmern wollen und nicht dürfen. Allerdings auch Väter, die sich nicht um ihre Kinder scheren.

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Re: Als Laie...

Antwort von Mijou am 11.11.2014, 10:09 Uhr

Letztlich wirst Du es so machen, wie Du glaubst, dass es richtig ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass die gegnerische Anwältin (und so heißt sie!) natürlich keinerlei Interesse hat, Dich fair zu behandeln oder Dich zufriedenzustellen. Du wirst als Nicht-Juristin den Scheidungsvertrag in allen Details nicht verstehen können. Nicht, weil Du blöd wärest, sondern weil Du nicht weißt, was in so einen Vertrag normalerweise unbedingt hinein gehört und was nicht. Du wirst ihr und Deinem Mann einfach glauben müssen. Wenn Du Dich aber (wenigstens wenige Male) von einem eigenen Anwalt beraten lässt, wirst Du von einigen Aspekten erfahren, von denen Du garantiert noch nichts wusstest.

Wäre die Sache so sonnenklar, wie Du glaubst, wäre auch Dein Mann übrigens nicht zu einer Anwältin gegangen. Denn dann wären Scheidungsanwälte ja überflüssig, man könnte sich so einigen. Dein Mann weiß genau, warum er das macht, und das ist gar nicht dumm von ihm.

Du kannst übrigens auch nicht auf alle Ansprüche verzichten. Du hast zum Beispiel (auch gesetzlich gesehen) kein Recht, auf Kindesunterhalt zu verzichten. Denn hier geht es nicht um Dich, sondern um das Recht Deiner Kinder. Auf ihre Rechte kannst Du nicht stellvertretend verzichten. Das heißt zum Beispiel: Sollte Dein Mann in Zukunft seinen Lebensstil ändern und zum Beispiel mehr Einkommen haben, haben Deine Kinder auch Anspruch auf Unterhalt bzw. mehr Unterhalt von ihm.

Keinerlei rechtliche Beratung und keinerlei rechtliche Vertretung zu haben, ist ein hohes Risiko. Du kannst als Laie die Folgen (auch Spätfolgen in den kommenden Jahren) nicht abschätzen. Geld sparen zu wollen, ist gerade hier völlig Fehl am Platz. Ein, zwei Beratungstermine beim Anwalt kosten nicht die Welt.

LG

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Re: Bissl über Deinen Schatten springen!

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.11.2014, 10:16 Uhr

Den eigenen Anwalt empfehle ich nicht so sehr wegen der Kinder, sondern wegen dem Geld.

Gerade wenn du (deutlich?) mehr Geld hast als er, sollte es Dein Bestreben sein, das zu schützen. So einfach ist das nämlich auch nicht mit dem Verzicht auf Ansprüche - man kann nicht auf alles verzichten. Zum Beispiel ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kaum möglich - der Staat möchte sich davor schützen, irgendwann für Deinen Mann Sozialgeld zahlen zu müssen, während Du finanziell gut da stehst.

Und wie steht es mit dem Zugewinnausgleich? Wenn Du Vermögen hast und er nicht, steht ihm eigentlich die Hälfte des Vermögenszuwachses zu. Da muß man schon genau drauf achten, daß der Verzicht auch dann noch rechtswirksam ist, wenn Dein Mann morgen arbeitslos wird und dem Staat zu Last fällt.

Ganz generell hast Du mehr zu verlieren als er. Ein eigener Anwalt hilft Dir, dies zu vermeiden.

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v.a. das wohneigentum!!!!

Antwort von kravallie am 11.11.2014, 10:24 Uhr

....

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Rechtsberatung und Verzicht

Antwort von Susy1707 am 11.11.2014, 11:33 Uhr

Danke für Eure Unterstützung.
Also, ich will ja nicht auf Kindesunterhalt verzichten sondern nur auf Ehegattenunterhalt. Den Unterhalt für die Kinder muss er schon zahlen.

Im Gegenzug verzichtet er auf Zugewinnausgleich, ansonsten müssten man das für jede einzelne Immobilie ausrechnen und das wäre ein Riesenkostenpunkt und das könnte ich ihm gar nicht auszahlen, ohne mind. eine Immobilie zu verkaufen.

ich habe diese Immobilien geschenkt bekommen und fände das eine Riesensauerei, wenn er sich auch noch daran bereichert, das mir mein Vater etwas vererbt. Den würde sofort der Schlag treffen, er könnte meinen Mann noch nie ausstehen.

Auf den Versorgungsausgleich verzichten wir ebenfalls gegenseitig. Dass das alles notariell festgehalten werden muss, hat die Anwältin uns auch schon erklärt.

Es ist ja auch nicht so, dass er selber auf die Idee gekommen ist, jetzt einen Anwalt einzuschalten sondern es ist ja gesetzlich vorgeschrieben, dass nur ein Anwalt die Scheidungsklage einreichen kann. Einer von uns MUSS einen Anwalt nehmen. Die Frage war dann nur noch, ob wir uns jeweils einen Anwalt nehmen oder einer von uns einen Anwalt beauftragt. Wenn wir uns in den grundlegenden Dingen einig sind und das ganze schnell und kostengünstig über die Bühne bringen wollen, reicht doch auch ein Anwalt, das war der Hintergrund. Das hat er nicht allein entschieden. denn auch Anwälte sind ja nicht immer nur unser Freund, sondern wollen ja auch was verdienen. und das wäre in unserem Fall nicht wenig, wegen des Streitwertes, der ja nun (wegen meinen Besitztümern) ziemlich hoch ist.

Er hat jetzt eine Anwältin, die mit Stundensatz arbeitet und nicht nach Prozentsatz des Streitwertes.
Die arbeitet jetzt die Unterlagen für den Notar aus (weil der gegenseitige Verzicht beurkundet werden muss) und alles Weitere. Sie schickt ihm und mir diese Unterlagen sowie die Scheidungsklage, und er hat mit ihr schon vereinbart, dass wir beide gemeinsam dann ein Telefonat mit ihr führen und sie jeden einzelnen Punkt erklärt (auf Lautsprecher, ich darf auch Fragen dazu stellen)
Nichtsdestotrotz werde ich mit diesen Unterlagen auch nochmal einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lassen, ob das so Hand und Fuß für mich hat. Falls ich danach vom Gegenteil überzeugt werde und mich mit meinem Mann nicht einigen kann, werde ich dann eben auch einen Anwalt einschalten. So stelle ich mir das eigentlich vor.

Ist dagegen denn nun etwas zu sagen?

Ganz schön umfangreich das Ganze......es ist derzeit soviel zu beantragen und umzustellen und es kommen so viele Kosten auf uns zu... Ich kann so schön nicht mehr aus den Augen gucken. Um die Kinder muss sich ja auch noch jemand kümmern, die kriegen das alles gerade mit ...

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Re: Rechtsberatung und Verzicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.11.2014, 12:32 Uhr

Na ja, der Spaß fängt an, wenn der Ex plötzlich im Laufe des Gerichtsverfahrens Anträge aus dem Hut zaubert (hat meiner getan) oder ihm nachträglich noch was einfällt (war bei meinem der Fall).

Ich war in einer vergleichbaren Situation wie Du: Ich hatte Vermögen (Wohnungen; Geld) und einen guten Job, er hatte nichts außer einem Aushilfsjob. Seine Anwältin lief über PKH und war wirklich sehr nett, aber letztendlich war sie eben SEINE Anwältin (bei der Verhandlung war es sogar schon die zweite - die erste hatte das Mandat niedergelegt, weil mein Ex mit immer neuen Forderungen um die Ecke kam). Ich war jedenfalls totfroh, daß ich eine eigene Anwältin hatte, die die ständig neuen Forderungen abschmettern konnte - das Geld war sie allemal wert. In der Verhandlung hätte ich gar nicht gewußt, wie ich auf die neuen Anträge reagieren soll. Und dann kam mein Ex kam NACH der Scheidung plötzlich mit Unterhaltsansprüchen an, weil sich seine Einkommenssituation geändert hat! Da gab es dann nachträglich nochmal ein Urteil - GsD ohne mündliche Verhandlung, meine Anwältin hat das sozusagen im Keim erstickt - das hätte ich nicht auch noch haben wollen.

Idealerweise nimmt ein eigener Anwalt Dir ja Arbeit ab. Wenn Du jetzt über den Umfang des Ganzen klagst, spricht das eher FÜR einen eigenen Anwalt, an den kann man ja einiges delegieren. Meine Anwältin hat jedenfalls direkt mit der Anwältin meines Ex korrespondiert, hat die immer absurder werdenden Forderungen abgewendet und mich nur im Notfall damit behelligt.

Aber letztendlich sind das natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen. Tatsache ist allerdings: Ich kenne inzwischen sehr viele AEs - und auch bei den Trennungen, die "friedlich und einvernehmlich" begonnen haben, hat es in den allerwenigstens Fällen auch "friedlich und einvernehmlich" geendet. Erfahrungsgemäß ist das "einvernehmlich" spätestens dann vorbei, wenn der KV erfährt, was er an (Kindes-)Unterhalt abdrücken muß.

Schau Dir einfach an, wie es weitergeht - aber bleibe wachsam. SEHR wachsam!

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Re: Rechtsberatung und Verzicht

Antwort von Hase67 am 11.11.2014, 12:35 Uhr

Susy,

scheinbar geht es doch um ganz ordentliche Summen - gerade bei einer Immobilienschenkung wüsste z. B. ich als Laiin gar nicht, ob es sich dabei verhält wie bei einem Erbe. Ein Erbe wäre aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen, bei einer Schenkung bin ich mir da überhaupt nicht so sicher.

Ob du einen finanziellen Ausgleich für deinen Mann als Riesensauerei empfindest oder nicht, ist rechtlich gesehen auch nebensächlich. Du gehst mit einer Ehe finanzielle Verpflichtungen ein und kannst nicht einfach davon ausgehen, dass du dich aus allen daraus entstehenden Pflichten verabschieden kannst, wenn das z. B. zu Lasten der Allgemeinheit ginge (wie das evtl. bei den fehlenden Rentenansprüchen deines Mannes wäre). Im umgekehrten Falle wäre das auch nicht anders. Und auch wenn dein Vater im Dreieck springt, weil er deinen Ex als unmoralischen Mistkerl empfindet: Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, sich vor der Schenkung beraten zu lassen. Aber gut, hinterher ist man immer schlauer, insofern solltest du zumindest jetzt Schadensbegrenzung betreiben.

Gerade nach diesem letzten Posting würde ich dir dringend davon abraten (auch wenn es letztendlich deine Entscheidung ist, was du machst), das Geld für den eigenen Anwalt zu sparen - dein Posting klingt nämlich nicht so, als hättest du das wirklich alles im Detail durchdacht und auch durchschaut. Und gerade wenn es um ein größeres Vermögen geht, spart man doch nicht ausgerechnet an den Leuten, die einem dabei helfen können, dieses Vermögen zumindest soweit zu schützen, wie es der Gesetzgeber zulässt? Da knauserst du definitiv an der falschen Stelle.

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Erbe und Schenkung

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.11.2014, 12:52 Uhr

Grundsätzlich wird beides gleich behandelt - allerdings muß man u.U. nachweisen, daß die Schenkung wirklich nur an EINEN der Ehepartner ging. (Das sollte bei Immobilien aufgrund der Grundbucheinträge möglich sein. Bei uns ging es um ein Auto, das meine Oma mir/uns geschenkt hatte. Es gab, leider, leider, einen Brief, in dem wir uns gemeinsam für das Geschenk bedankt haben - und schon gehörte es uns beiden, obwohl ich in den Papieren stand *seufz*. - Übrigens noch ein guter Grund für die Unterscheidung von "mein" und "dein", über die im unteren Thread diskutiert wird. Solange alles cremig ist, ist es ja egal, wem das Auto/das Haus/die Wohnung gehört - aber FALLS es irgendwann nicht mehr cremig sein SOLLTE, ist man doch verdammt froh, wenn das vorher geklärt wurde.)

Aber: Komplett aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind weder Erbe noch Schenkung. Bei gesetzlichem Güterstand steht dem Ehepartner ein Ausgleich für den Wertzuwachs zu, in beiden Fällen.

Beispiel:
Ehe besteht seit 10 Jahren, Schenkung/Erbe eines Hauses im Wert von 100.000,- Euro vor 5 Jahren, das Haus ist heute 120.000,- Euro wert - dem Ehepartner steht ein Ausgleich von 10.000,- Euro zu.

Das Ganze ist tricky - und es stimmt natürlich, daß es rechtlich völlig latte ist, ob das dem Schenkenden so in den Kram paßt oder nicht.

Ich habe jedenfalls bitter dafür bezahlen müssen, daß ich mir nicht vorher - also bei der Schenkung bzw. beim Erben - Gedanken über ein "Was wäre wenn" gemacht habe. Da war das halbe Auto der geringste Schaden *seufz*.

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Re: Erbe und Schenkung

Antwort von Susy1707 am 11.11.2014, 13:41 Uhr

.... Das mit dem Ausgleich für den Mehrwert der Immobilien hat die Anwältin ihm auch schon gesteckt, er hat es mir aber gleich weitererzählt.
Unser Wohnhaus z.b. ist jetzt mal locker das doppelte wert, ihm gehören 15% davon, das entsprach damals 40000 Euro. Den Kredit stottert er immer noch ab. Wir haben jetzt gesagt, dass ich den Kredit übernehme, ihm den Rest zu den 40000 zusätzlich Bar auszahle und er im Gegenzug auf den Ausgleich des Wertzuwachses verzichtet. Das wollte die Anwältin jetzt so für den Notar fertigmachen. Analog für meine geschenkten Wohnungen, da verzichtet er auch auf den Wertzuwachs.
Aber, ihr habt schon recht, ich werde sehr wachsam sein.
Werde mich auch bei der Rechtsberatung erkundigen, was der Anwalt so ungefähr kosten würde und was der dann für Aufgaben übernimmt.
Sobald mir spätestens auch bei der Rechtsberatung irgendwas komisch rüberkommt oder nicht so richtig ausgegoren ist, werde ich sowieso die Reißleine ziehen.
Übrigens haben wir sogar einen Ehevertrag damals abgeschlossen, leider kann man sich diesen in die Haare schmieren sobald Kinder im Spiel sind.
Z.b. Zugewinnausgleichverzicht, Versorgungsausgleichverzicht etc.. wäre Verstoß gegen die guten Sitten gewesen.

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Re: muss ich nachgucken

Antwort von Bookworm am 11.11.2014, 14:41 Uhr

Kravallie?!? Ich hoffe das heißt nix Schlimmes

Leewja, lass uns doch mal alle teilhaben (der Tarif hat bestimmt einen Namen)
(und wir wissen auch alle, das Du keine Versicherungsagentur betreibst ;-) )

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Tu' Dir selbst den Gefallen

Antwort von shinead am 11.11.2014, 15:48 Uhr

und investiere in einen eigenen Anwalt!

Schön, wenn Du ihn nur für Deine eigene Beratung brauchst und um die Urkunde vorher mal in Deinem (und nur in DEINEM!) Sinne durchzulesen und zu prüfen. Aber tu' es!

Alles andere kann Dich teurer zu stehen kommen!

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Nimm! Dir! Einen! Anwalt!

Antwort von kirshinka am 13.11.2014, 6:48 Uhr

Das ist die beste Investition die du machen kannst! Dein Mann wäre blöd auf den Zugewinn aus seinen 14% zu verzichten und das wird ihm aufgehn!
Ihm wird auch aufgehen dass er doch noch viel mehr Ansprüche hat - spätestens wenn er arbeitslos wird oder eine größere Anschaffung ansteht oder er merkt dass du bei den Kindern nicht am längeren Hebel sitzt.

Dann macht er jetzt gut Wetter und baut derweil jede menge Hintertürchen in den Vertrag und am Ende hast du ihn ewig ander backe, er ins deiner Häuser und die Kids das Nachsehen!

Nimm dir einen Anwalt!!!!! Ich hab schon Pferde kotzen sehen! Und die die kotzt wirst du sein ohne Anwalt!

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