Geschrieben von Karina79 am 13.01.2014, 1:53 Uhr |
Bedarfsgemeinschaft
frage!
Wie ist das? Ich bin alleinerziehende Mutter und Single! Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss! Wie ist das jetzt aber, wenn ich mal wieder jemanden kennenlerne und mit ihm zusammen ziehen möchte, wie wird das mit dem geld gerechnet. mir wurde da erzählt, da§ der unterhaltsvorschuß dann evtl. wegfallen würde! wegen bedarfsgemeinschaft und so! hat jemand ahnung?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Antwort von Pamo am 13.01.2014, 7:31 Uhr
Der Unterhaltsvorschuss fällt nicht weg, das passiert nur wenn die 72 Monate auslaufen oder das Kind 12 Jahre alt wird oder wenn du HEIRATEST.
Allerdings können sich deine Bezüge von H4 vermindern, wenn du den Haushalt mit jemandem teilst. Denn dadurch teilt ihr euch auch Kosten.
Re: Bedarfsgemeinschaft
Antwort von mf4 am 13.01.2014, 11:19 Uhr
UHV fällt weg, wenn du neu heiratest.
Das Einkommen deines neuen Partners (der dann mit zur BG zählt) wird angerechnet.
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