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kurzfristig in die Kur?arbeitslos..

Thema: kurzfristig in die Kur?arbeitslos..

Hallo also falls ich eine Zusage bekommen sollte, habe ich mir gedacht will ich so schnell wie möglich losfahren.Da ich jetzt gerade arbeitslos bin und eigentlich im nächsten Jahr ab Februar gleich wieder arbeiten gehen möchte.Geht das überhaupt?Und wie ist das mit dem Arbeitslosengeld kriege ich das weitergezahlt?Oder kriegt man garkeine Kur zugesagt wenn man arbeitslos ist?

von mama-von-püppi am 17.10.2014, 13:12



Antwort auf Beitrag von mama-von-püppi

Hallo, ich habe den Kurantrag zwar vor der Arbeitslosigkeit gestellt, aber die Zusage habe ich nach dem Ende meines Vertrages bekommen und darf jetzt im November auch fahren. Das Arbeitslosengeld bekomme ich weiter. Ich darf aber keine Verlängerung machen, da dann wohl kein Geld mehr gezahlt würde. Hast Du denn schon eine Kur beantragt? Den bis Feb. ist beim Thema ja nicht mehr lange.

von gewitterhexe96 am 17.10.2014, 14:31



Antwort auf Beitrag von gewitterhexe96

Da musst du dich ganz schön beeilen. Viele Kurplätze sind bis Februar nicht mehr frei. Eine Kur kannst du auch in der Arbeitslosigkeit bekommen. Es geht bei einer Kur ja darum, für Zuhause/ Familie fit zu sein/ werden. Jedenfalls wenn du die bei der KK beantragst. Sonst ist die RV dafür zuständig. Eine Kur ist wie ne Krankschreibung oder besser ein KH Aufenthalt. Es ist eine stationäre Maßnahmen, von daher kann das Arbeitsamt auch eigentlich keine Verlängerung ablehnen. Man ist ja auch im Arbeitverhältnis " krank geschrieben". Bedeutet der AG bekommt Krankengeldausfall von der KK. Da das Arbeitsamt dann quasi dein AG ist...kann es eine Verlängerung auch nicht verbieten, wenn es medizinisch notwendig ist.

von Sullira am 17.10.2014, 17:31



Antwort auf Beitrag von Sullira

Bis Februar wird ganz schön knapp. Aber wenn du so flexibel bist, dann würde ich mich bei mehreren Kurhäusern auf die Warteliste setzten lassen. Es hängst auch davon ab, mit wie vielen Kindern man kommt. Eine Mutter mit nur einem Kind ist schnell untergebracht. Aber so eine wie ich, mit gleich drei Kindern hat da schon größere Probleme. Durfte ich bei meiner letzten Kur erfahren. Nur weil du Arbeitslos bist, heißt es nicht, das du keinen Anspruch auf eine Kur hast. Es spielt zwar schon beim Antrag eine kleine Rolle, aber in erster Linie geht es ja darum, das man als Mutter überlastet ist und nicht als Arbeitnehmerin. Wie das mit dem Arbeitslosengeld läuft, weiß ich nicht. Da können dir andere gewiss besser helfen.

von 3boys am 18.10.2014, 13:05