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Kinderreha für Sohn (adhs) und Sohn (bronchial Asthma)

Thema: Kinderreha für Sohn (adhs) und Sohn (bronchial Asthma)

Hallo, ich möchte gerne eine kinderreha für meinen Sohn (9, adhs) beantragen. Dürfen ich und seine geschwister mit? Mein kleiner Sohn ist zwei und hat bronchial Asthma. Könnte man für beide jungen eine Kur gleichzeitig machen? Mutter Kind kur kommt nicht in frage da ich weder meinen zweijährigen noch mein Baby in eine Betreuung geben möchte. Danke und liebe Grüße

von Miramar am 01.03.2014, 19:54



Antwort auf Beitrag von Miramar

Bei einer Kinderreha kann eine Begleitperson mitbeantragt werden. Bei 9 Jahren sperren sich manche Krankenkassen bereits (aber dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen). Wenn aber der Kleine mit 2 Jahren auch Asthma hat, würde ich für Beide zusammen eine Kinderreha beantragen und Mama und Baby als Begleitpersonen mitbeantragen. Das müsste dann auf jeden Fall funktionieren mit den Begleitpersonen. In Scheidegg beispielsweise werden schon sehr kleine Kinder wegen Asthma/Atemwegserkrankungen behandelt und auch Kinder mit ADHS. Ich habe mit meinem Sohn dort auch mit der Schule gute Erfahrungen gemacht, so dass der Zeitpunkt nicht unbedingt zwingend während der Schulferien sein müsste (da ist in den Kliniken meist sehr viel los und mit Baby und Kleinkind ist wahrscheinlich eine etwas ruhigere Zeit angenehmer). Bei weiteren Fragen bitte einfach melden! Wünsche viel Erfolg

von Aprilia am 02.03.2014, 18:51



Antwort auf Beitrag von Aprilia

Vielen dank für deine Antwort. Sollte mein erster Gang um das ganze anzuleiern zum Kinderarzt oder zur Krankenkasse sein?

von Miramar am 03.03.2014, 07:46



Antwort auf Beitrag von Miramar

Ist es nicht so (hab ich gelesen), dass die alles versuchen, damit das Geschwisterkind zu Hause bleibt? Also Haushaltshilfe stellen oder so? Überlege auch für meinen Sohn eine Kinderreha zu beantragen (starke Pollenallergie mit Pollenasthma, zur Pollensaison auch Neurodermitis, sämtliche andere Allergien (auch Nahrungsmittel). Aber ich habe noch ein anderes Kind, das nicht alleine zu Hause bleiben könnte (Papa Vollzeit berufstätig). LG

von Vanillepudding am 04.03.2014, 15:42