Geschrieben von Cata am 15.05.2016, 20:26 Uhr |
Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Wenn ich mich in Deutschland anmelde, was ich demnächst wieder vor habe, werde ich gefragt ob ich eine weitere Stabü besitze. Bislang konnte ich das verneinen. Nun hab ich aber ne Zweite.
Muss ich das jetzt unbedingt angeben, oder darf ich da flunkern? Ich finde, es geht in so ner Kleinstadt keinen was an, und ich bin auch nicht an blöden Fragen interessiert.
Muss eine zweite Staatsbürgerschaft unbedingt angegeben werden (in Köln ist es eh bekannt, da ich ja ne Beibhaltungsgenehmigung habe, mir geht's nur um das Getratsche in der Kleinstadt wo jeder jeden kennt).
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von niccolleen am 16.05.2016, 9:28 Uhr
Ich bin nicht sicher. Ich weiss von England, dass die Behoerden international in solchen Belangen kommunizieren. Vielleicht ist das sogar per Netzwerk teilweise abrufbar.
lg
niki
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von alemana_mex am 16.05.2016, 10:27 Uhr
Bist du dir sicher das du das angebeb musst?
Mein Mann und meine Kinder haben auch 2. aber im einwohnermeldeamt ist das nicht rgistriertt obwohl wir das angegeb haben. Denen dort war es egal. Wir sind alle vier Deutsche und ob wir nich mehr Staatsbürgersxhaften haben ist ihnen egal.
Wir wohnen auf einem Dort in der fränkischen Provinz und fast niemand weiss das von den mehreren Staaatsbürgersxhaften.
LG alemana_mex
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von Silvia3 am 16.05.2016, 13:22 Uhr
Darf ich mal fragen, warum man eine 2. Staatsbürgerschaft verheimlicht? Das ist doch heute nichts Außergewöhnliches und sicher auch nichts, für das man sich schämen muss.
Silvia
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von germanit1 am 16.05.2016, 16:18 Uhr
Wohl weil nicht alle alles ueber einen wissen muessen. In so kleinen Orten wird gern mal getratscht.
Ich hab vor ein paar Jahren in den Sommerferien nur das Zeugnis von meinem Kind im Sekretariat abgeholt. Schon haben sie mir erzaehlt warum das eine Kind die Klasse wiederholen muss. Das hat mich nicht mal interessiert.
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von germanit1 am 16.05.2016, 16:23 Uhr
Bist du dir sicher, dass die fragen? Vielleicht kannst du die Stelle ja freilassen = keine Antwort geben.
Als ich vor Jahren mal beim Honorarkonsulat einen neuen Pass beantragt habe, bekam ich abends um 19 Uhr auch einen Anruf von denen. Ich sollte sofort vorbeikommen, weil ich wegen meienr italienischen Staatsangehoerigkeit gelogen haette. Ich hab denen dann gesagt, dass ich sofort nicht kommen koenne, denen aber am naechsten Tag alle Unterlagen vorbeibringen wuerde. Gottseidank habe ich einigermassen Ahnung im Staatsangehoerigkeitsrecht und habe denen dann erklaeren koennen warum ich die italienische Staatsangehoerigkeit nicht habe. Sonst haetten die mir noch den deutschen Pass weggenommen bzw keinen neuen ausgestellt.
Re: Beim Pass müsste man dann die Beibehaltungsgenehmigung vorlegen.
Antwort von Cata am 16.05.2016, 18:13 Uhr
Wie das beim Personalausweis ist, weiß ich nich.
Das Meldegesetz besagt aber, wenn man einen Wohnsitz hat, muss man sich anmelden, auch wenn man eigentlich im Ausland wohnt. Es ergibt sich halt eine Steuerpflicht, wenn man ein Haus besitzt. Natürlich kann einem keiner eine exakte Auskunft geben, weil auch die Mitarbeiter im Bürgeramt den Fall nicht oft haben in so ner Kleinstadt.
Ich melde mich alleine an und bleibe wohl auch angemeldet. Die Kinder kann ich nicht mit anmelden, sonst werden sie ja schulpflichtig in Deutschland. Das mach ich nur, wenn ich sie denn mal zur Schule schicken will.
Bei der Bank wolln sie auch ne Anmeldenescheinigung, wenn ich ein Hauskonto eröffnen will.
Wenn man bedenkt, dass man auch als Ausländer ein Haus kaufen kann und nicht zwingend eine Aufenthaltserlaubnis braucht, frage ich mich, wie das so behandelt wird.
Ich hab jetzt mal ein paar Städte abgefragt, und...
Antwort von desireekk am 17.05.2016, 5:08 Uhr
Alle fragen auf dem Anmeldeformular nach weiteren Staatsangehörigkeiten.
Ich würde es vermutlich einfach frei lassen, zur Not musst Du es eben angeben, hilft nix.
Für das Gewerbe Vermietung und Verpachtung musst Du nicht in D gemeldet sein.
Ebenso wenig um ein Konto zu eröffnen, mach das einfach bei der DKB.
Das Therma hatten wir ja schon.
Ansonsten: sind jetzt alle raus aus dem Haus?
Gruß
D
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von Miba am 17.05.2016, 9:04 Uhr
Ich wäre vorsichtig mit keiner Angabe zu weiteren Staatsbürgerschaften. Meine doppelte Staatsbürgerschaft war den Ämtern auch lange nicht bekannt, bis ich ein Mal länger als eigentlich erlaubt (länger als die üblichen 3 Monate) in meiner 2. Heimat war. Da kamen sofort Fragen, warum ich kein Visum beantragt hätte usw. Ich war da noch recht jung und man hat mir zum Glück keine weiteren Probleme gemacht, hätte aber auch anders ausgehen können.
Das Hauptproblem liegt eher in der Frage, in wie weit du noch mit deiner zweiten Staatsbürgerschaft vernetzt bist. Hast du dort einen Wohnsitz? Einkommen? Familie? Gibt es evtl zukünftig ein Erbe aus dem Land? Das sollte man im Hinterkopf behalten.
Re: Nicht gang,
Antwort von Cata am 17.05.2016, 13:52 Uhr
aber alles gut. Meine Mieter ziehen Ende Juni aus. Ging alles ohne Probleme.
Danke!
Re: Wegen dem Beitrag unten: Meldebehörde und doppelte Staatsbürgerschaft
Antwort von luvi am 18.05.2016, 23:59 Uhr
Hallo,
Frag mal bei www.info4alien.de nach. Dort um ausländerrechtliche Themen. Die Forums Mitglieder sind u.a. Mitarbeiter von Botschaften, Migrationsberatung.
LG luvi
"Es ergibt sich halt eine Steuerpflicht, wenn man ein Haus besitzt."
Antwort von Leena am 03.06.2016, 22:04 Uhr
Welche Steuerpflicht meinst Du?
Grundsteuer und co.? Die ist aber unabhängig davon, wo Du gemeldet bist.
Einkommensteuer? Da geht es um Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt, und da sind die melderechtlichen Angaben zwar ein Indiz, aber letztlich hängt es doch an der Definition der Abgabenordnung zu Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt.
Bin leicht verwirrt...
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