Unter http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/__Wahlen.html habe ich folgendes gefunden: "Informationen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bisherigen Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Diese Regelung ist nach dem Urteil mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen." Ich habe dies gepostet, weil auf fb jemand gepostet hat, dass wir Auslandsdeutsche bei der Bundestagswahl nicht mehr waehlen duerften .
von germanit1 am 28.02.2013, 17:20