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Geschrieben von Finnarwen am 28.03.2013, 20:30 Uhr

Neugeborenes in den Niederlanden

Hallo, ich frage mich ob ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, denn die deutsche Botschaft schreibt mir einfach nicht zurück. Ich wohne in den Niederlanden und bekomme bald mein erstes Kind:
1. Wann und wo (ausser in der Gemeente) melde ich meinen neugeborenen Sohn an, so dass er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, mit den entsprechenden Ausweispapieren?
2. Wir wollen gerne mit dem Kleinen wieder zurück nach Deutschland um dort das Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Am Ende meines Mutterschaftsurlaubs (16 Wochen) werden wir nach Deutschland umziehen. Ich möchte dann gerne Elterngeld bekommen. Bei wem muss ich denn die Anträge abliefern, wenn ich jetzt ja noch im Ausland wohne?
3. Gibt es irgendwelche Behördengänge, die ich jetzt schon erledigen kann oder nach der Geburt machen kann?

Gruss,
Finnarwen

 
13 Antworten:

Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Pamo am 28.03.2013, 22:02 Uhr

zu 1. Falls du oder der Kindsvater deutsche Staatsbürger sind, wird auch das Kind deutscher Staatsbürger sein. Dazu müsst ihr gar nichts tun und es erfordert auch keinen besonderen Ausweis. Wenn ihr könnt, fragt bei der Ausstellung der Geburtsurkunde nach einer internationalen Version.

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von jake94 am 29.03.2013, 11:42 Uhr

Es ist so wie Pamo schon geschrieben hat. Wir haben 8 Jahre in NL gelebt und unser Sohn wurde dort geboren. Wenn Ihr unbedingt schon vor Eurem Umzug einen Pass für das Kind haben wollt (Ausweis könnt Ihr nur beantragen, wenn Ihr in D wohnt), dann könnt Ihr das Kind beim Standesamt 1 in Berlin melden. Das ist aber mit hohen Unkosten verbunden, ich würde wirklich bis zum Umzug warten.
In der Gemeinde, in der Ihr derzeit lebt, wird das Kind ja lediglich als (neuer) Einwohner eingetragen, es wird auch innerhalb weniger Tage schon eine Burgerservice-Nummer bekommen (bekommt Ihr automatisch zugesendet). Deutsche Papiere bekommt das Kind bei der Gemeinde natürlich nicht ausgestellt!

Elterngeld - hab ich keine Ahnung, gab es damals vor fast 9 Jahren noch nicht .

LG
Kerstin

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Pamo am 29.03.2013, 11:58 Uhr

Jake, kleine Korrektur:

Die im Ausland geborenen Kinder werden nicht mehr beim Standesamt I in Berlin gemeldet - das haben nun die Gemeinden übernommen. Das Kind wird also am zuletzt gemeldeten Wohnort gemeldet.

Kosten hatte ich übrigens keine durch die Meldung in Berlin. Ich habe das durch die Beantragung eines EU-Reisepasses erledigt. Abgesehen von den Passgebühren war da nichts.

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Finnarwen am 29.03.2013, 12:17 Uhr

Vielen Dank für eure Hilfe. Zumindest ein Teil ist jetzt etwas klarer.
Ich denke, dass mit dem Elterngeld müssen wir einfach auf uns zukommen lassen. Es ist immer noch billiger als den Kleinen hier in den kinderopvang zu schicken.

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Muts am 29.03.2013, 17:18 Uhr

Hallo! Meine Tochter ist auch in NL geboren , als sie 10 Monate war sind wir nach D umgezogen, weil ich so großes Heimweh hatte.

Das Elterngeld kannst Du dann beantragen, wenn ihr hier gemeldet seid, ich denke nicht, dass das vorher möglich ist.

Geht ihr nur wegen des Elterngelds zurück nach Deutschland?

LG Muts

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Finnarwen am 29.03.2013, 17:24 Uhr

Nein, das mit dem Elterngeld hab ich erst erfahren als wir schon alle Umzugspläne fertig hatten.
Mein Partner hat schon einen Job, ausserdem haben wir auch so ein bisschen Heimweh.

War das kein Problem mit deinem Elterngeld? Dass du das erst spät beantragen konntest? Finanziell ist es kein Problem 3 Monate auf das Geld zu verzichten, aber ich wüsste schon gerne ob es einigermassen schnell bearbeitet wird.

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nur mal so

Antwort von Benedikte am 30.03.2013, 8:38 Uhr

die deutsche Botschaft ist nicht fuer solche Dinge zustatendig

Konsularsachen werden ausschliesslich im GK Amsterdam gemacht

Elterngeld berechtigt bist Du dann, wenn Du in deutschland grundsaetzlich steuerpflichtig bist, unabhaengig davon, ob Du Steuern zahlst

das ist genauso mit der Kindergeldberechtigung. Ich lebe auch im ausland, erhalte deutsches Kindergeld, aber versteuer mein Ein kommen in Deutschland. Was nicht geht, ist, dass Ihr einerseits im Ausland Euer Einkommen versueret, dann aber auf deutsche Sozialleistungen zugreift

von daher, das koennt Ihr erst in deutschland, falls ihr derzeit nicht in deutschland versteuert

Du schreibst, dass Ihr wegen des Elterngeldes nach D wollt. Da sag ich nur, sei vorsichtig. Das gibt es nur zeitlich begrenzt und Du wuerdest ja vermutlich nur den Basis betrag bekommen, oder? Dafuer umzuziehem, faende ich etwas uebertreiben. Oder habt Ihr da noch weitere Motive?

Gruss

Benedikte

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@Pamo

Antwort von jake94 am 30.03.2013, 11:58 Uhr

Danke fuer die Info, wusste nicht, dass sich das inzwischen geaendert hat.
Wir haben damals unseren Sohn nicht gemeldet sondern lediglich einen Pass beantragt. Meine, das hatte an die 90, 00 Euro gekostet.

LG
Kerstin

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Re: @Pamo

Antwort von Pamo am 30.03.2013, 13:37 Uhr

Ja, haben wir genauso gemacht. Die 90 Euro sind die Passgebühren für Expats.

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von Muts am 30.03.2013, 21:02 Uhr

Meine Tochter ist schon bald 13 und als wir umgezogen sind, gab es das Elterngeld noch nicht, sondern dieses "Erziehungsgeld". Es zu beantragen war nicht schwierig, ich habe mich eben beim Einwohnermeldeamt erkundigt, und dann die Anträge gestellt. Ich meine, dass wir das Kindergeld damals sogar noch rückwirkend bis zum Umzug bekommen haben, wie das mit dem Erziehungsgeld weiß ich das nicht mehr sicher, wie das damals war.

Das mit dem Heimweh versteh ich voll und ganz. Ich habe mich zwar in NL wohlgefühlt, aber als meine Tochter geboren war, fühlte ich mich total allein.

Schön, dass Dein Partner schon einen Job hat. Dann klappt das andere auch!

LG Muts

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Re: nur mal so

Antwort von NinnyM am 02.04.2013, 15:33 Uhr

Lass Dir bei der Anmeldung eine internationale Geburtsurkunde aushaendigen, wie schon anfangs jemand empfohlen hatte.
Solltest Du vor Deinem Umzug einen Pass fuer Dein Kind haben wollen, musst Du zum Deutschen Konsulat nach Amsterdam - vorher einen Termin absprechen.
Du musst auch einiges an ausgefuellten Unterlagen mitnehmen, diese sind im Internet zu finden.
Ein Passfoto brauchst Du auch, auch bei Babys. Und hier Achtung: Die NL-Formate sind nicht geeignet fuer deutsche Paesse. Daher das Foto in D machen lassen, oder aber vor dem Termin in Amsterdam, dort gibt es Fotografen, die Passfotos fuer deutsche Paesse machen.
Wenn ihr sowieso wieder zurueck nach Deutschland geht, wuerde ich mir diesen Aufwand allerdings sparen. Wir haben das fuer unsere Kleine nur gemacht, weil wir in den Urlaub fliegen wollten. Und da war sie auch schon 6 Monate alt.
Vor der Geburt kannst Du eigentlich noch nichts Administratives machen. Das laeuft in den Niederlanden doch alles ueber die Burgerservicenummer und die bekommst Du innerhalb weniger Tage nach Anmeldung bei der Gemeinde.

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Re: nur mal so

Antwort von Finnarwen am 02.04.2013, 22:24 Uhr

Ich sag nur, lies mal den Artikel:
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/05/04/elterngeld-berechnung-fuer-auslaender-und-rueckkehrer/

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Re: Neugeborenes in den Niederlanden

Antwort von BiBi82 am 08.04.2013, 14:52 Uhr

Hallo!
Wie schnell man das Elterngeld bekommt, hängt sehr stark von der jeweiligen Stadt ab. Ich habe die ganze Zeit in Deutschland gewohnt, bin auch in den letzten Jahren nicht umgezogen, habe den Antrag direkt nach der Geburt gestellt und habe trotzdem erst 5 Monate später den Bescheid (und das Geld) bekommen! Man darf sich also nicht nur auf das Elterngeld verlassen.
Viel Glück!
BiBi

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