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Frage zum Kindergeld

Thema: Frage zum Kindergeld

Hallo, Ich lebe in den USA und wollte mal fragen, ob wenn man in den USA lebt auch Kindergeld bekommen kann? Ich bin hab die deutsche Staatsbürgerschaft und eine beiden Kinder haben beide, die Amerikanische und Deutsche. Ich dachte vielleicht geht das ja, wenn man seinen Erstwohnsitzt in Deutschland hat und seinen zweiten in den USA (aber man hauptsächlich in den USA lebt und nur in den Sommerferien nach Deutschland kommt). Ich finde, man hat doch einen Anspruch darauf oder reicht?? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. LG

von littleCrow am 08.05.2014, 21:05



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Soweit ich weiss muss man in Deutschland seinen gewoehnlichen Wohnsitz haben oder in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein (z.B. als Expat, wo man weiterhin in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zahlt). Die Staatsangehoerigkeit reicht meines Wissens nicht...aber kannst Du hier genauer nachlesen http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=99394.html

von kfischgen am 08.05.2014, 22:45



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Hallo, das geht leider nur , wenn du auch in Deutschland steuerpflichtig bist, die Staatsangehörigkeit reicht dafür nicht aus. Wenn du in D steurn bezahlst und die Kinder aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und nicht nur vorübergehend da leben, bekommst du nur sehr wenig. Ich habe damals vor 5 Jahren insgesamt für meine 2 Kinder ganze 12!!! Euro im Monat bekommen. Gruß Derya

von Deryagul am 09.05.2014, 00:18



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Nein das geht so nicht. Zumal dann Deine Kinder auch in D schulfpflichtig wären. Ich habe ab Juli dann eben auch kein Kindergeld mehr, wenn ich aus Deutschland in die USA ziehe. Feddich. Gruß Désirée

von desireekk am 09.05.2014, 14:56



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Nein, die Schulpflicht hängt nicht mit dem Recht auf Kindergeld zusammen. Die Kinder von Saisonarbeitern haben ja auch ein Anrecht auf Kindergeld - ohne in Deutschland schulpflichtig zu sein oder deutsche Staatsbürgerschaft. Berechtigt ist, wer uneingeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland ist UND eine Einkommenssteuererklärung abgibt. Kurzgefasst: Wer in Deutschland Steuerpflichtig ist und Steuern zahlt kommt auch in den Genuss der Vergünstigungen (Kinderfreibetrag oder eben Kindergeld). (Ausnahme ALG I und Hartz IV, aber da wirds ja auch aufgerechnet). Wer das im Ausland tut, bekommt auch dort die entsprechenden Vergünstigungen (so es sie den gibt).

von Snaffers am 09.05.2014, 21:33



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Hier ging es aber um einen Wohnsitz in der Ausgangsfrage. Gruß Désirée

von desireekk am 10.05.2014, 14:03



Antwort auf Beitrag von littleCrow

bin allerdings Steuerinlaenderin., sprich, mein Gehalt wird komplett in Deutschland versteuert. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, was die bezugskriterien sind, aber alle hier, die ich kenne, die ihr gehalt in Deutschland versteuern, kriegen Kindergeld. Die anderen nicht, eine Bekannte, deren Mann bei einer internationalen Firma arbeitet und der jetzt einen Vertrag als ""local"" hat, kriegt keins mehr obwohl beide Eltern und alle Kinder deutsche Staatsangehoerige sind. Von daher, wenn Du weder Deinen lebensmittelpunkt in D hast noch dort Steuern zahlst, siehts schlecht aus. Benedikte

von Benedikte am 11.05.2014, 12:02



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Also wir haben das gerade durch. Entscheidend ist, daß man a) in Deutschland gemeldet ist http://www.wellington.diplo.de/contentblob/923374/Daten/3451311/Merkblatt_Kindergeld_DDatei.pdf und b) voll steuerpflichtig ist. Auch Deutsche, welche im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder ent- sprechend behandelt werden, erhalten Kindergeld. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er Îin einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder Î als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder ÎRente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staats- angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitglied- staaten lebt. Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Ein- kommensteuergesetz und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, hat der Anspruch nach dem Einkommen- steuergesetz Vorrang.

von reblaus am 11.05.2014, 14:41



Antwort auf Beitrag von littleCrow

... wie du es beschreibst. Aber es kann sich auch geändert haben. Man muss/sollte wohl eine bestimmte Zeit im Jahr in Deutschland verbringen ("überwiegender Aufenthalt"), die Sommerferien reichen da wohl nicht (?). Wobei mir einst sogar ein Rechtsanwalt(!), der damit auch selbst Erfahrung hatte, sagte, dass das trotzdem irgendwie ginge... aber wie gesagt, die Information mag nicht aktuell bzw. genau sein - also Vorsicht.

von MM am 11.05.2014, 18:43



Antwort auf Beitrag von littleCrow

Wir haben die Kinder damals aus Deutschland wegen der drohenden Schulpflicht abgemeldet und damit kein Kindergeld mehr bekommen. Ab dem 2. Auslandsjahr sind wir in D auch nur noch beschraenkt steuerpflichtig und bekommen auch keine Freibetraege mehr. Wenn Du Dich und die Kinder in D mit Erstwohnsitz anmeldest, greift die Schulpflicht. Dann wirst Du darlegen muessen, dass die Schulpflicht im Ausland erfuellt wird. Dann duerftest Du streng genommen aber nicht den Schwerpunkt in D haben und wohl kein Kindergeld bekommen. Selbst wenn die Kindergeldkasse das nicht prueft, so koennte das ein Sozialbetrug sein. Ich empfehle Dir also, mit der Kindergeldkasse ehrlich zu reden.

von Astrid18 am 12.05.2014, 05:36



Antwort auf Beitrag von Astrid18

Es ist genau so, wie es einige hier schon geschrieben haben, man muss eben seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder aber, wenn man im Ausland lebt, in Deutschland uneingeschraenkt steuerpflichtig sein. Wir haben fast 9 Jahre in NL gelebt, ich habe aber als Grenzpendler in D gearbeitet und war dort steuerpflichtig. Nur deshalb habe ich fuer unseren Sohn Kindergeld aus D bekommen. Ich musste auch in regelmaessigen Abstaenden Nachweise erbringen, u.a. Beschaeftigungsnachweise von meinem deutschen Arbeitgeber ;-)! LG Kerstin

von jake94 am 14.05.2014, 21:58



Antwort auf Beitrag von jake94

Hast du das volle Kindergeld bekommen oder nur einen ganz geringen Betrag so wie ich? Wo die Niederlande ja zur EU gehören.....

von Deryagul am 14.05.2014, 23:06



Antwort auf Beitrag von littleCrow

Hi, ich lebe selber im Ausland und hab vor Ausreise letztes Jahr bei der Familienkasse ( NRW ) nachgefragt. Da hieß es : 1. ich muß meinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben 2. Das Kind muß seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben 3. das Kind muß sich mindestens 7 Monate im Jahr in Deutschland aufhalten, entweder am Stück oder gestückelt, nachzuweisen durch Reisepass. 4. Wenn das erfüllt ist, volles Kindergeld das gesamte Jahr durch So, aber da wäre die Frage, was ist gewöhnlicher Aufenthalt in der Amtssprache? 1. Meldeadresse in D 2. soziales Umfeld in D 3. Steuerpflicht in D 4. Arbeitgeber / Arbeitsamt in D so, ich hoffe ich hab nix vergessen. Möchte aber trotzdem darauf aufmerksam machen, das die Regeln von Busdesland zu Bundesland unterschiedlich sein können und du um wirklich genaue Auskunft erhalten möchtest die Familienkasse sowie einen Fachanwalt für Soziales aufzusuchen.

von amiro am 31.05.2014, 16:35