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Geschrieben von pauline-maus am 15.10.2013, 20:34 Uhr

elternvereinbarung

hallo


vielen dank schon mal für das lesen. bin nicht oft hier .


situation: bin seit über einem jahr vom kindsvater(noch verheiratet) getrennt
in dieser zeit besuchte meine tochter kindergarten und jetzt die schule

wir hatten zu beginn der trennung beim jugendamt eine elternvereinbarung aufgesetzt welche beinhaltet:

-montag u mittwoch beim vater(bzw. seiner mutter)bis 19.00uhr
-freitags 14 tägig
-jedes wochenende einen tag

er wollte keine 14 tägige regelung. es war auch soweit alles in ordnung so.

nun geht unsere tochter ja zur schule und der tagesrythmus ist ganz anders. früh zeitig aus dem bett, abends tgl. leseübungen, hausaufgaben kontrollieren, ranzen packen und noch etwas zur ruhe kommen.
hierbei ist 19.00 sehr spät. unsere tochter schläft jetzt schon meist um die zeit.

wir waren nun heut auf dem jugendamt da ich diese bringzeitzeit in der elternvereinbarung vorverlegen ( auf17.30) wollte.freitags nur noch ein mal im monat ,da unsere tochter in einer yogga ag im hort mitmachen möchte, welche immer freitags ist. der vater war damit nicht einverstanden und die amtsmitarbeiterin meinte da könne sie auch nix tun ,hätten ja beide unterschrieben

nun meine fragen
wie lange sind solche vereinbarungen gültig?( lebensituationen ändern sich ja )
wie rechtswirksam ist so eine vereinbarung?
was kann ich noch tun?

vielen vielen dank für s durchalten . wenn etwas wirr, es ist gerade noch frisch in meinem kopf lg antje

 
1 Antwort:

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Antwort von DK-Ursel am 15.10.2013, 20:46 Uhr

o.T.

Gruß Ursel, DK

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