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von alemana_mex  am 08.06.2017, 17:46 Uhr

Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, weil weiter unten jemand geschrieben hat, das die Kids nicht unbedingt einen zweiten Pass benötigten, das man sich strafbar macht wenn man in ein Land dessen Staatsangehörigkeit man besitzt nicht mit dem Pass einreist.
Meine Kids und auch mein Mann haben zwei. Wenn wir von Deutschland nach Mexico reisen, hsben sie beide Pässe dabei.
Für die Ausreise aus Deutschland den deutschen, für die Einreise in Mexico den mexikanischen.
Bei Einreise in alle anderen Länder können sie wählen, welchen sie nehmen.

LG alemana_mex

 
16 Antworten:

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von sternenfee75 am 10.06.2017, 1:22 Uhr

liegt wohl daran, dass ihr außerhalb der EU reist, innerhalb der EU reicht der deutsche.

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von germanit1 am 13.06.2017, 18:11 Uhr

Reicht nicht. Wenn man mehrere Staatsangehoerigkeiten hat, muss man jeweils den Ausweis / Pass von dem Land nutzen, desen Staatsangehoerigkeit man hat, wenn man ins Land, aus dem Land oder in dem Land reist. Hier in Italien muss ich meinen italienischen Pass vorzeigen. Die Italiener interessiert mein deutscher Pass nicht (analog gilt das auch fuer Deutschland).

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von mutti6 am 14.06.2017, 10:54 Uhr

Wir hätten mit unserem Pass ohne Visumsvermerk des Einreiselandes (in unserem Fall Deutschland) gar nicht ausreisen können, also sind wir immer mit unserem deutschen Pass gereist, ich hatte auch nie den Pass des anderen Landes, die Kinder auch nicht, woher will man denn auch wissen, ob wir auch die Staatsangehörigkeit des anderen Landes haben?

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von germanit1 am 14.06.2017, 16:27 Uhr

Bei der Auslandsvertretung des Landes nachfragen bzw. auf deren Internetseite gucken oder das Staatsangehoerigkeitsrecht durchlesen (wobei ich ersteres empfehlen wuerde, weil einfacher).

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von alemana_mex am 15.06.2017, 10:15 Uhr

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das einem die Einreise verwehrt werden kann.
Meine Kids hatten lange Zeit keinen mex. Pass, weil mir das zu teuer und umständlich war. Aber eine mex. Geburtsurkunde. Die hatte ich in Kopie Gottseidank damals dabei.
Bei der Migration am Flughafen in Mexico D.F. Sind wir als Familie eingereist. Darauf hin der Beamte, die Kids sind Mexikaner da der Vater Mexikaner ist. Ich ja, dann wolle er den mex. Pass sehen, nicht den Deutschen. Denn solle ich mal schnell wegstecken denn ich würde mich sonst strafbar machen.
Ich hatte aber keinen Pass für die Kids, aber die Geburtsurkunde. Das gebügt in Mexico, da es dort das höchste Dokument ist.
Als ich wieder in Deutschland war habe ich mich bei einem Anwalt für int. recht und bei einem alten Schulfreund der bei der Bundespolizei arbeitet erkundigt.
Beide haben mir dies bestätigt, das das ein internationales Abkommen ist, also auch bei Reisen innerhalb der EU. Nur weil man nicht "erwischt" wird hrißt das nicht das das Gesetz nicht gilt.
Einer Freundin die mir nicht geglaubt hatte, ist das gleiche bei der Einreise in Kolumbien passiert. Die sass nur mit ihrem Sohn 10 Stunden am Flughafen fest bis alle Personalien geklärt waren und er ein vorläufiges Dokument ausgestellt bekam.

alemana_mex

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von germanit1 am 15.06.2017, 16:20 Uhr

Haben deine Kinder mex. Geburtsurkunden?

Als ich vor Jahren mal mit der Faehre von Italien wieder nach Griechenland fahren wollte, ist der Grenzbeamte mit meinem deutschen Ausweis im Hinterzimmer verschwunden. Als er wieder rauskam habe ich nur gehoert wie er zu einem Kollegen gesagt hat, dass ich keine Italienerin waere. Ich hab zwar einen italienischen Nachnamen, hatte damals aber die italienisch Staatsangehoerigkeit nicht und konnte auch nicht so gut italienisch.

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass: gut möglich!

Antwort von judi17 am 16.06.2017, 11:38 Uhr

das hängt aber vom Land ab: ich habe von einem nicht-EU Land die Staatsangehörigkeit, bin dort auch von klein auf ständig ein- und ausgereist, habe aber nur einmal zwischendurch aus Jux einen Pass beantragt.... der müsste 2003 abgelaufen sein, trotzdem kann ich für meine Kinder dieselbe Staatsangehörigkeit beantragen (längst nachgefragt). Ein Pass wird mir auch für sie dann wohl zu teuer sein... alleine der Papierkram in Deutschland, bis die Unterlagen fürs Konsulat abgestempelt sind...

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von alemana_mex am 17.06.2017, 9:35 Uhr

Meine Kids haben eine deutsche und eine mexikanische Geburtsurkunde.
Es geht mir nur darum das ihr wisst, wenn eure Kinder 2 Staatsangehörigkeiten haben durch die Eltern, (es geht nicht darum wo sie geboren wurden, sondern durch das Abstammungsprinzip) müssen sie sich in dem Land dessen Staatsangehörigkeit sie haben mit Dokument dieses Landes ausweisen. Es ist verboten sich mit den anderen Dokumenten auszuweisen.
Und nur weil man bisher keine Probleme hatte , heißt das nicht das der nächste Grenzbeamte, Polizist, etc. es nicht anders sieht.

Da ich es selbst erlebt habe und in meinem Freundeskreis und mir auch eine Beratung eingeholt habe, dachte ich ich mache euch darauf aufmerksam.
Also ich habe das nicht irgendwo nur gelesen.

Denkt einfach darüber nach und informiert euch bei euren zusändigen Konsulaten.

Das mex. konsult hat sogar Flyer darüber drucken lassen und sowohl in allen Vertretungen, Newsletter und den mexikanisch-deutschen Vereinen darauf aufmerksam gemacht.

Alemana_mex

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von niccolleen am 18.06.2017, 10:55 Uhr

Das ist ein Bloedsinn.

In manchen Laendern reicht ein Personalausweis, und ein Pass ist ein Reisedokument. Es muss nicht der sein, in dessen Land man reist. Sonst koennten Touristen gar nirgends hinreisen.
Meine Kinder haben oesterreichische und englische Paesse, und fuer die Reise duerfen sie nehmen, welchen sie moechen.

Ob es zu Komplikationen fuehren wuerde, wenn sie mit dem einen ausreisen und mit dem anderen einreisen, weiss ich nicht, das haben wir noch nicht probiert. Denke aber nicht. Es ist alles vernetzt und sie haben keine ungemeldete Zweitstaatsbuergerschaft.

lg
niki

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von germanit1 am 18.06.2017, 16:58 Uhr

Das stimmt so nicht.

In deinem Fall fuer eine angenommene Fahrt im Auto von Oesterreich nach England:
aus Oesterreich reist ihr mit dem oesterreichischen Ausweis aus. In Deutschland, NL, Belgien, Frankreich nutzt ihr den Ausweis, den ihr wollt (GB oder A). Nach GB muesst ihr mit dem britischen Dokument einreisen.

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von niccolleen am 18.06.2017, 22:43 Uhr

Stimmt ja nicht. Wir koennen mit dem britischen oder mit dem oesterreichischen nach England fahren. Beides machen wir regelmaessig! NOch nie hat es irgendwelche Fragen gegeben!
lg
niki

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von niccolleen am 18.06.2017, 22:44 Uhr

Und zwar genau aus dem Grund, weil es eben eine Doppelstaatsbuergerschaft ist!
Die Kinder koennen als Oesterreicher nach Grossbritannien einreisen, oder als Briten! Wieso sollten Oesterreicher nicht einreisen duerfen?

lg
niki

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Was ist denn das für ein Argument, Nicolleen?

Antwort von DK-Ursel am 19.06.2017, 9:48 Uhr

"Stimmt ja nicht. Wir koennen mit dem britischen oder mit dem oesterreichischen nach England fahren. Beides machen wir regelmaessig! NOch nie hat es irgendwelche Fragen gegeben!"

Nur weil Du bei Gesetzesübertretungen nicht erwischt wutrdest, heißt das ja nicht, daß es deshalb so richtig ist ,wie DU das machst.
Wer hundertmal schwarz fährt, im Laden klaut, Geschwindigkeiten beim Autofahren generell um mind. 20km/h übertritt etc. --- ohne erwischt zu werden, darf davon auch nicht ableiten, daß es legal sei.
Erinnert mich sehr an die naive Vorstellung, niemand brauche im Schengenraum einen Paß mehr - man habe ihn ja noch nie vorzeigen müssen.

In der Tat muß man mit dem Paß ausreisen, dessen Staatsangehörigkeit mit dem Ausreiseland übereinstimmt, und einreisen dito.
Daß Touristen dies anders machen, ist ja wohl klar - wir ja auch, wenn in ein Drittland fahren! Es geht in der ganzen Diskussion bislang ja genau um die Länder, deren Staatsangehörigkeit unsere Kinder, ggf. auch wir, besitzen.
Dein diesbezügl. Satz zeigt, daß Du die Materie leider nicht gut durchdacht/verstanden

"Nach dem Passgesetz (Paragraph 1 und 25) muss ein Deutscher, auch im Falle mehrfacher Staatsangehörigkeit) bei der Einreise nach Deutschland seinen deutschen Pass vorlegen, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit (Strafe bis 5000 Euro)."

Für das entsprechende andere Land suche ich nicht noch die Gesetzestexte, zumal ich der Sprachen meistens ja nicht mächtig bin.

Gruß Ursel, DK

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Re: Was ist denn das für ein Argument, Nicolleen?

Antwort von germanit1 am 19.06.2017, 16:46 Uhr

Genau die deutschen Paragraphen wollte ich auch grad raussuchen.

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von germanit1 am 19.06.2017, 16:53 Uhr

Die Briten interessiert eure oesterreichische Staatsangehoerigkeit nicht. Fuer die seid ihr Briten (analog gilt das auch fuer die Oesterreicher).

Bundesgesetz betreffend das Passwesen für österreichische Staatsbürger (Passgesetz 1992)
StF: BGBl. Nr. 839/1992 (NR: GP XVIII RV 708 AB 870 S. 91. BR: 4383 AB 4391 S. 562.)

Ausreise und Einreise
§ 2. (1) Österreichische Staatsbürger (Staatsbürger) bedürfen zur Ausreise aus dem Bundesgebiet und zur Einreise in dieses eines gültigen Reisedokumentes (Reisepaß oder Paßersatz), soweit nicht etwas anderes durch zwischenstaatliche Vereinbarungen bestimmt wird oder internationalen Gepflogenheiten entspricht. Einem Staatsbürger, der über kein gültiges Reisedokument verfügt, jedoch seine Staatsbürgerschaft und seine Identität glaubhaft machen kann, darf, unbeschadet seiner Verantwortlichkeit nach § 24 Abs. 1, die Einreise nicht versagt werden.

Strafbestimmungen
§ 24. (1) Wer
1.rechtswidrig ein- oder ausreist (§ 2),
...
begeht, sofern die Tat nicht eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2 180 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Im Wiederholungsfall sind bei Vorliegen erschwerender Umstände Geldstrafe und Freiheitsstrafe nebeneinander zu verhängen.

(2) Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, der Landespolizeidirektion.

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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit- nur ein Pass

Antwort von TheStyler92 am 04.02.2020, 0:54 Uhr

Ein Pass garantiert nicht automatisch die Staatsbürgerschaft.

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