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Aufenthaltserlaubnis / Einwanderung

Thema: Aufenthaltserlaubnis / Einwanderung

Ich werde nicht schlau aus dem grossen weitem Internet . Und wir haben hier riesige Diskussionen Ich bin gespannt ob sich vielleicht jemand auskennt ! Ein tuerkischer Mann verheiratet mit einer Italienerin leben in Deutschland . Hat der Mann Aufenthaltsrecht in der ganzen EU wenn er eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung hat ? Er moechte jetzt nach Italien gehen fuer eine kurze Zeit glaube ich dann braucht er doch eine ital, Aufenthaltsgen. oder nicht ? Und muss er dann mit seiner Frau zusammen diese beantragen oder kann er schon allein vorreisen ? Vielen Dank schonmal und liebe Gruesse

von ninina am 20.07.2013, 15:10



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Das wüsste ich auch gern. Mein mann hat die unbegrenzte aufenthaltsgenehmigung und meint er könne eu- weit hinreisen. Hat sich nie erkundigt. Ich denke, es könnte schief gehen. Wir waren nie woanders als in dtl und türkei im urlaub. Bin gespannt! Lg

von emres am 20.07.2013, 23:37



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schaut doch mal in die Aufenthaltsgenehmigung. Syeht da was von deutschland oder vom schengenraum? Wenn man ein Visum benatragt bei irgendeiner europíschen Botschaft, also EU Botschaft, dann erteilien die Visa fuer den Schengenarum. bedeutet, dass der Resiende im ganzen schengeneraum Resiefreiheit geniesst, nicht nur im Land der Botschaft, die das Viu7sm ausgestellt hat. Ich wuerde sagen, dass es sehr darauf ankommt, was der Nicht EU Mensch im Drittstaat will. Nach der schengenidee GLAUBE ich, dass touristische Aufenthalte unproblematisch sind. Aber Niederlassungen wohl nicht. Fragt doch die Konsularbetilung der Botschaft in berlin oder Eures lokalen GK. Benedikte

von Benedikte am 21.07.2013, 14:19



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Das mueste ich fragen was da drauf steht ! man liest ja wirklich viel im Internet aber irgendwie nichts wenn es genau so ein Fall ist . Aber Vielen Dank fuer Eure Antworten

von ninina am 21.07.2013, 18:01



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Mein mann ein visum für dtl, nicht schengen. Leider ist er da anderer meinung. Er denkt es gibt nur das schengen. Ein besserbisser seines zeichen. Das problem wäre, würden wir mal wo hin fahren oder fliegen wollen. ER würde sich nicht informieren. Und dann hätten wir im Zweifelsfall den "salat" Lg

von emres am 21.07.2013, 19:00



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Ich meine die Aufenthaltsgenehmigung gilt nur für das Land wo sie ausgestellt wurde.Mein Mann ist Britischer Staatsbürger und hat eine unbefristete Deutsche Aufenthaltsgenehmigung.Sollte es nun der Fall sein dass er zb. für einige Zeit(über die üblichen Urlaubs Wochen hinaus in ein anderes Land wollen würde,dann müsste er da auch wieder den Aufenthalt(wenn auch nur befriestet)beantragen.Auch darf er NUR mit der unbefisteten Aufenthaltsgenehmigung OHNE Pass in kein anderes EU Land einreisen.Sein Pass ist im Februar abgelaufen und er hatte es jetzt erst bemerkt.Da die neu Beantragung über Liverpool läuft und nicht mehr über die Botschaften in Deutschland,mussten wir bei der Bundespolizei für unseren Spanienurlaub einen Notpass beantragen damit wir in Urlaub können.Der neue Britische Pass kann ab 4 Wochen und meisten viel viel länger dauern. VG

von liparo am 21.07.2013, 19:56



Antwort auf Beitrag von ninina

Hallo. Die deutsche Aufenthaltserlaubnis gilt NICHT in Italien oder einem anderen EU-Land. Dort müsste er eine italienische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch wegen der Einreise nach Italien sollte er sich vorher erkundigen, ob und welches Visum erforderlich ist. Als Bürger eines Drittstaates hat man leider innerhalb der EU einiges zu beachten. Einfacher wird es mit EU-Staatsbürgerschaft - z.B. der deutschen - weil man dann im Rahmen der Freizügigkeit in jedem anderen EU-Land relativ problemlos leben kann. Da er mit einer EU-Bürgerin verheiratet ist, dürfte es relativ unkompliziert sein. Trotzdem empfehle ich umfassende Nachfragen bei den beteiligten Behörden!

von Jole3 am 23.07.2013, 11:09