Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Sommerzeit2010 am 29.04.2017, 9:33 Uhr

Kind mit Integrationsstatus

Liebe Mitleser,
Muss hier mal meine Enttäuschung loswerden. Letztes Jahr wurde bei meine Sohn kurz vor dem 3. GEburtstag eine Entwicklungsstörung die sich insbesonder im sprachlichen Berich zeigt; festgestellt. Wir waren bei diversen ärzten und im SPZ. Er wurde als Integrstionskind eingestuft, im Kiga wurden die Stunden einer Erzieherin füt ihn aufgestockt zusätzlich gehen wir zur logo und ergo. Er hat in seinem verhalten schon fortschritte gemacht.. spielt setzt um; auch sprachlich geht es voran.. einzelne wörter kommen auch ohne nachfrage aber ganze Sätze noch nicht. Die therapeutin und auch ärzte sind aber optimistisch. Wenn man ihn so sieht ein lebensfoher quierliger 4 jähriger. Mein partner und ich arbeiten in kleinen.betrieben. wir müssen urlaub nehmen wenn der Betrieb schliesst. Diesed jahr sind es die letzten 3 wochen der ferien. Da wir letztes jahr das gleiche problem hatten er aber in die notfallbetreuung konnte.. habe ich gestern gefragt wann ich mich denn in die Liste eintragen könnte( anfang des jahres hiess es Mai). Da erklärte man mir dass kinder mit integrationsstatus keinen recht auf notfallbetreunh hätte. Mit hat es den boden unter den Füssen weggerissen.. ich meinte er weder geistig noch körperlich beeintächtigt, wo ich natürliche bei einer Notfallbetrreung sehe. Ich war so perplex und traurig..und muss jetzt überlegen wie ich vorgehe. Leider sind keine omas verfügbar. Meint ihr es lohnt sich bei der Stadt anzurufen.. ist so eine Aussage legitim? Ich finde es schon diskriminieren zu sagen kinder mit förderbedarf kriegen keinen platz in der nitfallbetrreung. Das in 2 wochen keine förderung stattfindet ist mir klar.. primär geht es mir um die betrreung. Ich kann doch deswegen nicht kündigen. Vielen Dank fürs Lesen. Vielleicht habt ihr einen ratschlag für mich. Danke

 
13 Antworten:

Re: Kind mit Integrationsstatus

Antwort von VerenaSch am 29.04.2017, 13:45 Uhr

Ich würde da auf jeden Fall Wind machen. Gerade, wenn dir ansonsten echte Probleme winken. Dass dein Kind einen I Status hat, heißt ja nicht, dass es da ausgeschlossen werden darf. Ich sehe da auch eine Diskriminierung und würde mich auf jeden Fall schriftlich an den Träger (die Stadt) wenden. Argument: Kind ist nur I-Kind und nicht in 1:1 Begleitung, daher auch zu anderen Zeiten ohne I-Kraft.

Außerdem fördert die I-Kraft kein Kind, sondern hat lediglich den Job, es in die Gruppe zu intergrieren und soweit Hilfestellungen zu geben, dass das Handicap "ausgeglichen" wird.

Als Alternative würde mir eine Tagesmutter einfallen. Vielleicht hat sie in den Wochen noch einen Platz frei. Oder du findest eine Studentin, die Semesterferien hat. Wenn nichts geht, würde ich mich ans Jugendamt wenden. Die sind (zumindest bei uns) zuständig für jede Form der Kinderbetreuung oder ggf. an einen "Behindertenbeauftragten" der Stadt.

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Re: Kind mit Integrationsstatus

Antwort von EarlyBird am 29.04.2017, 16:51 Uhr

Also ich habe das als Erzieherin noch nie gehört noch erlebt, insbesondere wenn der I-Status lediglich aufgestockte Stunden bzgl zusätzlicher Förderung beinhaltet und keine spezielle Fachkraft um eine Betreuung zu ermöglichen. Sehr merkwürdig und da würde ich notfalls beim Träger nachhaken. Ich finde die Kita begibt dich da auf sehr dünnem Eis, möglich das es da eine Grauzone gibt - das weiß ich nicht, bekannt ist es mir so nicht. Wie wollen die das rechtfertigen wenn dein Kind "lediglich" (nicht so gemeint wie es sich anhört) mit einer SES am normalen Kitaalltag teilnehmen könnte, zumal in den Ferien ohnehin viel weniger Kinder anwesend sind und das meiste organisatorische (womöglich sogar das Mittagessen) wegfällt?
Ich würde für dich nachfragen wenn ich nicht selbst gerade in Elternzeit wäre. Ich kann mir nicht vorstellen das es rechtlich einwandfrei ist, überhaupt nicht. Bin gespannt auf weitere Antworten.
Ich kann dir nur sagen das wir durchaus Kinder mit I-Status während den Ferien betreuen.

Lg

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hier auch keinen Hort...

Antwort von Ellert am 29.04.2017, 22:24 Uhr

huhu

ich habe ein behinderte Kind, wenn Ferien waren ist die Schule zu, Hort nur für gesunde Kinder.

Aber wenn Ihr eine Pflegestufe habt könnt Ihr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Ansonsten hilft nur Nachbarschaftshilfe, dass er bei seinen Freunden spielen kann oder Oma und Opa ggf Zeit hätten ?
Es ist ein Unding wie man mit besonderen Kindern umgeht, wir haben das leider an vielen Stellen erlebt, kämpfe aber nicht immer gewinnt man diese Kämpfe

dagmar

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Re: hier auch keinen Hort...

Antwort von EarlyBird am 30.04.2017, 0:39 Uhr

Aber Dagmar, eine SES ist doch etwas völlig anderes.

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Re: hier auch keinen Hort...

Antwort von EarlyBird am 30.04.2017, 0:43 Uhr

Entschuldige, das hörte sich jetzt "daneben" an. Was ich meinte war, das bei einer SES keine zusätzliche Fachkraft anwesend sein müsste - die Einrichtung also keinen Unterschied machen sollte, keinen Mehraufwand hat etc.
Ansonsten bin ich freilich 1000%ig dafür das auch in eurem Fall die Bedingungen geschaffen werden müssten, könnte man zumindest meinen in Zeiten der "Inklusion" => das ist so furchtbar das dies nicht grwährleistet ist, ich hoffe das wird die Zukunft noch ändern.

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aber warum Integrationsstatus wenn nichtmehr Aufwand ?

Antwort von Ellert am 30.04.2017, 10:11 Uhr

Mal jetzt nicht aus unserer Müttersicht gesehen
wenn ein Kind total der Norm entspricht gehts so mit
wenn ein Kind aufwändiger ist bekommt es den I-Status, sonst hätte es darauf ja kein Recht oder ?
Wenn die sich nun genau darauf berufen ( auchw enn es garnicht so wäre)
dann sagen die den Mehraufwand können wir nicht leisten

Alternative wäre es auf den I-Status zu verzichten, dann müssen sie

dagmar

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Re: aber warum Integrationsstatus wenn nichtmehr Aufwand ?

Antwort von EarlyBird am 30.04.2017, 10:21 Uhr

Es gibt in Einrichtungen auch die Möglichkeit - wie im.Fall der TE- das man lediglich Stunden aufstockt. Das bedeutet, daß diese zusätzliche I-zeit zur Förderung des Kindes umgesetzt werden muss. Aber in den Ferien geht es nur um die Betreuung, nicht um I-stunden. Das,diese während der Norbetreuung ausfallen ist ja klar.
Lg

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das war bei uns halt anders

Antwort von Ellert am 30.04.2017, 13:52 Uhr

und ist es auch in den regelkigä hier
da hast Du eine zusätzliche personelle Komponente ob das nun weniger Kinder bedeutet oder quasi ne Extrakraft.
Sie weigern sich dann halt auch bei regulärem Personalschlüssel besondere Kinder zu nehmen

Notbetreuung ist eh nicht überall bekannt
Kindergärten haben ggf Schliesszeiten die man überbrücken muss
oder wie bei meiner Tochter, die haben wneige Schliesstage im Jahr und dann durchgehend auf.

dagmar

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Re: Kind mit Integrationsstatus

Antwort von Tini_79 am 30.04.2017, 22:35 Uhr

Bekommt ihr beide keinen Urlaub in der Zeit?

Nicht jeder Kiga bietet überhaupt Notbetreuung, unsere Tagesmutter hat zB 30 Tage im Urlaub - da müssen wir die Betreuung anderweitig organisieren und zB auch teilweise getrennt Urlaub nehmen.

Ansonsten verstehe ich allerdings auch nicht, wieso Kinder mit I- Status von dem Angebot ausgeschlossen werden können. Wenn es ein städtischer Kiga ist, würde ich auf jeden Fall bei der Stadt nachfragen.

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Re: das war bei uns halt anders

Antwort von EarlyBird am 01.05.2017, 0:48 Uhr

Es liegt ja auch an der Schwere der Behinderung. Manche Kinder brauchen halt Intensive Förderung, sind aber ansonsten in allem selbstständig. Der Junge der TE hat ja eine rein sprachliche Behinderung und ist ansonsten nicht eingeschränkt.
Ich hatte z.B. noch in der letzten Schwangerschaft ein Kind, das zusätzliche Förderstunden bewilligt bekommen hat. Das heißt wir haben Stunden aufgestockt um mit ihm 1:1 (meist außerhalb des Gruppengeschehens) arbeiten zu können - ihn zu fördern. Aber es musste niemand zur reinen Betreuung extra zusätzlich da sein.
Lg

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Re: fragt sich halt

Antwort von Ellert am 01.05.2017, 10:54 Uhr

haben die keine Lust und reden sich mit der Argumentation raus ( und dann reicht vermutlich der I-Status zur Begündung)

dagmar

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Re: fragt sich halt

Antwort von EarlyBird am 01.05.2017, 11:29 Uhr

Ich weiß es nicht, aber wenn sie tatsächlich keinen gesonderten Personalschlüssel bräuchten ist das merkwürdig. Ich weiß auch nicht ob sich die Regelungen von BL zu BL oder gar Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden. Aber letztendlich müsste es auch eine Rechtslage dazu geben. Ich verstehe halt nicht, wie die Einrichtung ihre "Weigerung" begründet wenn sich am Personalschlüssel nichts ändern würde und sie keinen Mehraufwand haben

Ich kann mir nur vorstellen, das sich doch was ändern müsste bzgl Personalschlüssel oder sie an irgendwas gebunden sind (z B. Vertrag) aber dann gehört die,Begründung kommuniziert und nicht lediglich gesagt: Machen wir nicht, I-kind ist I-kind.

Ziemlich schwach das die Einrichtung ihre Verweigerung gegenüber der Mutter offensichtlich nicht begründet.

Lg

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Re: Kind mit Integrationsstatus

Antwort von clarence am 02.05.2017, 11:25 Uhr

Meine Kinder haben keinen Integrationsstatus, aber einen Hort nur für die Ferien oder eine andere Ferienbetreuung für Schulkinder gibt es leider bei uns nicht.

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