Geschrieben von EarlyBird am 23.11.2016, 21:38 Uhr |
Anträge
Uns wurde geraten (Rechtsberatung SPZ) einen schwerbehinderten Ausweis mit 50 Punkte und u. a. niedrige Pflegestufe zu beantragen.
Zum SB Ausweis: was für Nachteile hat man denn damit? Kann mir jemand berichten?
was mir gesagt wurde => pflegeversichern wäre während der Gültigkeit des SBA nicht möglich, aber daran hatten wir eh noch nicht gedacht.
=> Versicherungen allgemein (später) , jedoch wachsen sich Diagnosen bei Kindern u.a. mit Unterstützung in manchen Fällen aus (sie nannte z.B. starke Entwicklungsverzögerungen), sodass das nicht für immer relevant bleibt und Einfluss nimmt.
Würdet ihr dazu raten oder gibt es etwas was noch zu beachten wäre.? Ich weiß einfach nicht, ob ich meinem Kind damit nur unnötig Steine in den Weg lege oder nicht..
Kann jemand berichten?
Re: Anträge
Antwort von EarlyBird am 23.11.2016, 23:45 Uhr
Ach und ich habe soeben gemerkt, dass ich das alles ziemlich unbedacht formuliert habe. Ich wollte nicht, dass das so "rücksichtslos" (Usern gegenüber) rüber kommt.
Ich weiß natürlich das viele Betroffene nicht die Wahl haben und keine oder nur geringe Aussichten auf "Besserung" haben.
Bisschen doof mein Thread - für mich ist das halt alles noch so frisch und ich kenne mich irgendwie noch gar nicht mit der Thematik "SBA" aus. Also Pardon und Liebe Grüße
Re: Anträge
Antwort von VerenaSch am 24.11.2016, 3:00 Uhr
Hey,
der SBA soll keine Nachteile mit sich bringen.
Ihr könnt selbst entscheiden, wann ihr ihn vorzeigt und wann nicht. Außerdem hängen die "Vorteile" bzw Rechte auch an den bewilligten Merkzeichen. Auch wird er bei Kids oft nur befristet, eben um die Entwicklung immer wieder im Auge zu haben und ggf bei geringeren Problemen auch niedriger einzustufen. Das alles ist in meinen Augen eine Wissenschaft für sich. Man hat durch den SBA beispielsweise auch Steuervorteile. Ihr könntet ihn auch rückwirkend ab Geburt beantragen und die Vorteile noch gelternd machen.
Im Bewerbungsgespräch muss man ihn beispielsweise nicht nennen. Wenn man aber später die Vorteile (gewisser Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage usw) nutzen möchte, muss man dann halt den SBA angeben. Da ist dann irgendwo Fingerspitzengefühl gefragt, aber das ist noch in weiter Ferne und wer weiß schon, wie es dann aussieht.
Bei Versicherungen werden ja auch ohne SBA sämtliche Krankheiten abgefragt. Aber da kenne ich mich in Kombi mit dem SBA aber nicht aus.
Vermutlich gibt es wie überall Leute mit guten und andere mit schlechten Erfahrungen. Wir haben uns bisher dagegen entschieden, wenn wir noch keine Lust hatten uns ausführlicher damit auseinanderzusetzen. Außerdem hat mein Mann auch gewisse Hemmungen.
LG
Re: Anträge
Antwort von Schnecke3 am 24.11.2016, 7:47 Uhr
Hallo EarlyBird,
eigentlioch sollte dein Kind mit dem SBA keine Nachteile haben. Mir sind auch keine bekannt, allerdings ist mein Sohn auch schwerbehindert und nicht "grenzwertig". Mit 50 % hast du wohl Steuervorteile, inwieweit du ansonsten Nachteilsausgleiche (so heißt da, denn eigentlich sind es ja keine "Vorteile") bekommst, hängt neben dem GdB auch von den Merkzeichen ab. Nach meiner Erfahrung werden SBAs bei Kindern sowieso erst einmal befristet ausgestellt. Wir haben für unseren Sohn im Alter von korr. 6 Monaten erst einmal einen SBA bis zum Alter von 6 Jahren bekommen, der jetzige gilt, bis er 10 ist (ab da braucht man ein Foto). Bei ihm ist aber klar, dass er den SBA sein Leben lang behalten wird.
Wenn sich die Entwicklungsverzögerung o.ä. bis dahin jedoch "ausgewachsen" hat, beantragt man einfach keine Verlängerung.
Vermutlich wird es hier, wie bei allem, aber auch unterschiedliche Ansichten geben...
Wenn du mehr Infos suchst, kannst du dich auch mal bei Rehakids umschauen .
Wegen Versicherung und co kann ich dir nicht weiterhelfen.
Gruß
Katja
Re: Anträge
Antwort von Winterkind09 am 24.11.2016, 8:33 Uhr
Hallo Early,
Nachteile hast du davon eigentlich keine, du bist ja nicht verpflichtet den Ausweis vorzuzeigen. Ich würde erstmal alles beantragen und dann weitersehen wie die Entwicklung weitergeht.
Ich habe bei uns im Kindergarten auch mal wegen Integration gefragt, allerdings meinte die Leitung auch, dass man nicht frühzeitig etwas machen sollte.
Ehrlich gesagt ist das aber Quatsch- ich denke dass man den Vorteil davon hat, wenn man frühzeitig reagiert. Zur Schulanmeldung in weiter Ferne musst du eh alle Krankenakten/ Berichte mitbringen, dann kann man mit dem Schularzt bestimmen, wie es weitergeht.
Lg Winterkind
Re: Anträge
Antwort von EarlyBird am 24.11.2016, 12:07 Uhr
Hi danke euch, das klingt alles sehr hilfreich und überhaupt nicht nachteilig.
Da werde ich mich wohl noch intensiver reinlesen müssen.
@Winter: das Kind ist schon in der Schule, es geht nicht um den Kleinen ;)
Das mit der Entwicklungsverzögerung war nur ein willkürliches Beispiel von der Dame.
Ihr habt mir schon weitergeholfen, danke nochmal :)