Geschrieben von nancy0021 am 06.01.2016, 19:08 Uhr |
Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Hallo :)
weiß vielleicht jemand ob ich bei der Knappschaft ein Sonderkündigungsrecht habe?
Ich bin letzten Mai dorthin gewechselt, da ich mich informiert habe das sie eine künstliche Befruchtung zu 100% übernehmen. Nun wurden ja die Leistungen geändert und ich möchte gern zu einer anderen Kasse wechseln, bin jedoch 18 Monate an die Knappschaft gebunden?
Mein Partner wollte auch dorthin wechseln, was sich mittlerweile erübrigt hat, wir wollen im Frühjahr heiraten und wollten dann mit der Kinderplanung beginnen.
Da vor 5 Jahren festgestellt wurde das beide meiner Eileiter verklebt sind, kommt nur eine künstliche Befruchtung in Frage.
Da dies aber bekanntlich sehr teuer werden kann, war ich froh eine Kasse gefunden zu haben die uns mehr unterstützt als die "normalen" Kassen.
Ich würde mich freuen wenn mir vielleicht jemand Rat geben kann.
Liebe Grüße
Nancy
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von 2Süße am 06.01.2016, 20:31 Uhr
Hallo,
wenn Du noch keinen durch die Knappschaft genehmigten Behandlungsplan hast, kannst Du bis Ende Januar kündigen, weil die Knappschaft die Beiträge erhöht hat.
Du dürftest jetzt nur keine Kasse finden, die mehr als 50% zahlt. Und deswegen kannst Du auch gleich in der Knappschaft bleiben.
Jetzt schaust Du am Besten, ob Du in einem Bundesland wohnst, welches eventuell auch Zuschüsse zur KB anbietet. Ich weiß nicht, wie alt ihr seid. Wenn ihr an der oberen Grenze liegt, kann sich ein Vergleich lohnen. Es gibt Kassen, die die Altersgrenzen angehoben haben.
Gruß 2Süße
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von Puschi15 am 06.01.2016, 20:47 Uhr
Wir sind auch erst gewechselt und haben dann erst danach erfahren das sie keine 100 %mehr übernehmen werden wohl auch noch das sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und wahrscheinlich zur DRK wechseln denn die übernehmen noch 100%
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von nancy0021 am 06.01.2016, 21:10 Uhr
danke. Ich bin 30 und er 28. Seine Kasse zahlt 75%, die AOK plus. Dort könnte ich dann ja dann quasi hin wechseln. Und vielleicht gibt's noch einen zuschuss vom bund? Wir sind aus Thüringen.
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von 2Süße am 06.01.2016, 21:38 Uhr
Hey, die DAK hatte ich übersehen. Dann solltet ihr die wählen beim Wechsel.
Falls jemand Infos hat, welche Kasse einen vierten Versuch Zahlt, wenn auch nur teilweise, dann bitte her damit :-). Die Info können andere bestimmt auch gut brauchen.
Gruß 2Süße
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von Monique32 am 06.01.2016, 22:36 Uhr
na die Knappschaft übernimmt seid 1.1.2016 50% und dazu noch jeweils pro Versuch bis zu 500 Euro also kann man auch sagen 75%.
LG Monique
Re: Krankenkasse Knappschaft - Sonderkündigungsrecht?
Antwort von LeNiWa am 08.01.2016, 9:25 Uhr
Also das mit den 75 % passt nicht so ganz. Für meine icsi brauche ich im Vergleich wenig Hormone habe aber trotzdem einen eigenanteil von 1.700 €. Wenn die knappschaft noch 500 € zahlt bleiben mir immer noch 1.200 €. Und manche zahlen für ihre icsi weit mehr als 3.600 € insgesamt.
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