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Geschrieben von Tristar am 18.06.2017, 16:12 Uhr

Embrionenschutzgesetz BRD, Auslegung in Bayern

Liebe Forumgemeinde,

ich befinde mich gerade in meiner ersten ISCI-Behandlung und nehme das Spray Metrelef (leider werden ich davon sehr müde).

Bei meinen letzten Gespräch in meiner KIWU-Praxis, habe ich mal nachgefragt wie viele Eizellen weiter bis zum Stadion der Blasto. kultiviert werden darf. Der Arzt sagte, man darf max. soviele kultivieren wie letztendlich auch "gebraucht" werden. Lt Arzt 6 können kultiviert werden, weil 50 % absterben.

Nun meine Frage, wenn nun 3 verbleiben sollte ich aber nur 2 einsetzen lassen sollte, was passiert mit der einen verbliebenen, bleibt diese so lange eingefroren bis diese wir diese wieder "benötigen" und was würde geschehen wenn ich keine weitere Behandlung mehr anstreben würde müsste ich diese eine Blasto bis zu meinem "Lebensende" eingefroren lassen??

Achja, lt. Artz ist die Gesetzeslage in Bayern nicht so restriktiv ausgelegt als in anderen Bundesländern. ISt das so, und wo genau liegt der "vorteil" in Bayern.

Und noch zu guter Letzt: Seht Ihr eigentlich, im Ausland durch das liberalere Embrionengesetz z.B. in Österreich, wo ja quasi alle Eizellen zur Blasto. weiterkultiviert werden als enormen Vorteil?? Ich denke mir halt, wer kann nach einer Stimo. bsp. 12 Eizellen weiterkultivieren insofern dürfte da Bayern bzw. Deutschland nicht al zu sehr benachteiligt sein.

Liebes Forum, ich möchte nun wirklich kein "großes" Fass aufmachen aber dennoch würde mich eure Erfahrungen sehr interessieren. Man findet einfach zu wenig über diese _Themen im Netz.

Euch allen noch einen sonnigen Sonntag und alles Gute bei euren Behandlungen

 
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