Erster Kinderwunsch

Erster Kinderwunsch

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Marie94 am 15.12.2016, 18:40 Uhr

wird der Zuverdienst angerechnet wenn man Elterngeld bekommt ?

Guten Abend

Hab da mal eine Frage ..
Man kann sich ja das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen lassen.. das wäre bei mir 400 Euro.. im zweiten Jahr würde ich allerdings in meinem Betrieb auf 450 Euro arbeiten gehen.. werden dann die 450 Euro angerechnet an das Elterngeld? Weil normalerweise wird es ja nur auf Seite gelegt die andere Hälfte .. hat da jemand schon Erfahrung gemacht ? Kennt sich jemand hier aus ? Brauche dringend Rat :-)

 
3 Antworten:

Re: wird der Zuverdienst angerechnet wenn man Elterngeld bekommt ?

Antwort von aficionada am 16.12.2016, 0:36 Uhr

Ich war letzte Woche auf einer Beratungsstelle ( kann ich dir nur empfehlen!!!).
Ja, das Geld wird angerechnet. Deswegen habe ich mich dafür entschieden das Elterngeld auf ein Jahr zu beantragen, damit ich im zweiten Jahr flexibler bin was das arbeiten angeht und mir da nichts gekürzt wird.

Aber wie oben schon erwähnt, es gibt Beratungsstellen die sich damit extrem gut auskennen wie Pro Familia o.Ä. Ich war bei einem kath. Verein für Frauen oder so. Die können dir alles genau ausrechnen und empfehlen was sich für dich lohnt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wird der Zuverdienst angerechnet wenn man Elterngeld bekommt ?

Antwort von Julefabi2010 am 16.12.2016, 9:19 Uhr

Guten Morgen,

soweit ich weiß, wird nur der Verdienst im ersten Jahr zur Berechnung dazu genommen. Im zweiten Jahr kannst du arbeiten und verdienen was du möchtest. Denn dein Geld was dir im ersten Jahr zusteht, wird ja nur auf 24 Monate aufgeteilt, Elterngeld steht dir aber nur ein Jahr zu.

Also, alles gut.

Viele Grüße
Juliane

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wird der Zuverdienst angerechnet wenn man Elterngeld bekommt ?

Antwort von Estepona am 16.12.2016, 14:32 Uhr

Du kannst auch statt dem Basis-Elterngeld Elterngeld Plus beziehen, dann wird das zwar auch angerechnet, aber du hast einen längeren Bezugszeitraum des EG generell (ein Bais EG-Monat = 2 EG Plus Monate). Wenn man nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten geht lohnt sich das u.U.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Erster Kinderwunsch
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.