Sehr geehrte Frau Ochel,
mir stellt sich seit einger Zeit eine drängende Frage: In unserer Kita gibt es ein großes, teilweise unübersichtliches Außengelände. Die Kinder dürfen, wenn sie 4 Jahre alt sind und sich als vernünftig genug erweisen und sich vorher in der Gruppe abmelden, alleine nach draußen. Dort sind sie - besonders bei Schmuddelwetter, wenn die Gruppen insgesamt eher drinnen spielen - komplett ohne Aufsicht.
Es gab jetzt bereits mehrfach kleinere Vorfälle, bei denen sich Kinder verletzt haben. Nicht so schlimm, dass es ein Arzt hätte behandeln müssen, aber Beulen, Schrammen usw. Auch Prügeleien kamen vor. Ebenfalls, dass Eltern 15 Minuten und länger ihr Kind suchen mussten, weil die Erzieher nicht wussten, wo es gerade spielt.
Das Außengelände kann zudem von jedermann durch zwei offene Zugänge betreten werden, rein theoretisch könnten es die Kinder auch verlassen.
Ist das versicherungstechnisch überhaupt tragbar?
Die offizielle Aussage dazu ist lapidar: Wer nicht möchte, dass sein Kind ohne Aufsicht draußen spiele, müsse das sagen - dann dürfe das Kind eben nicht mehr raus. Das kann doch nicht die Lösung sein?
Die Kita-Leitung sagt, Kinder brauchen Freiräume und das Gefühl, dass man ihnen vertraut. Ja, unterschreibe ich. Aber: Von 28 Erziehern sollte doch wechselweise immer mind. einer verantwortlich und ansprechbar sein. Es fühlt sich aber niemand in der Pflicht. Was, wenn wirklich mal etwas passiert?
Besorgte Grüße
Sis
((x-post bei N.Bader))
Mitglied inaktiv - 08.12.2010, 09:37
Antwort auf:
Versicherungsrecht Kita
Hallo Sis,
Ihre Anfrage habe ich an meinen befreundeten Kindergartenleiter weitergeleitet.
Leider habe ich seine Antwort bis dato hierzu noch nicht erhalten.
Bitte um noch etwas Geduld und melde mich wieder.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 14.12.2010
Antwort auf:
Versicherungsrecht Kita
Hallo Sis,
hier die Antworten meines befreundeten Kindergartenleiters auf Ihre Fragen:
1. Zum ersten Absatz = mit 4 Jahren alleine im Außenbereich der Kita spielen: „Es ist pädagogisch wichtig ,dass Kinder in dem geschützten Rahmen der Kita auch ohne Aufsicht spielen können! Manche Erfahrungen sind einfach nur ohne Aufsicht möglich. Aus meiner Sicht absolut wünschenswert.“
2. Zum Absatz 2, bzgl. kleiner Verletzungsvorfälle: “ Langfristig gesehen verhindert selbstbestimmtes Spiel Verletzungen bei Kindern. Es gibt nichts schlimmeres als übervorsichtige Erzieherinnen die Kinder daran hindern eigene Erfahrungen zu machen. Aber….natürlich sollten die Erzieherinnen wissen, wo die Kinder sind. Das ist zwingend notwendig!! Sonst wird an dieser Stelle die Aufsichtspflicht verletzt!“
3. Zum Absatz 3, bzgl. Außengelände kann von jedermann durch 2 offene Stellen betreten werden: „Aus meiner Sicht hebt diese Aussage meine Anregungen weiter oben auf. Wenn das Gelände wirklich ständig für Fremde zu betreten ist und die Kinder raus können, sprechen wir hier nicht mehr über einen geschützten Rahmen. Kinder sollten in diesem Fall aus verschiedenen Gründen nicht ohne Aufsicht spielen! Das Ist völlig indiskutabel!“
Es fällt meinem befreundeten Kindergarten schwer, sich vorzustellen, dass die Situation sich wirklich in Ihrer Kita-Einrichtung so darstellt. Wenn dies jedoch der Fall sein sollte, dann ist das kein Zustand und er rät den Träger Ihrer Einrichtung darüber in Kenntnis zu setzen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 21.12.2010
Antwort auf:
Versicherungsrecht Kita
Liebe Frau Mascher,
es wirklich genau so wie ich es geschildert habe. Die beiden Tore schließen jetzt bei dem Schnee nicht mal gescheit und können auch von kleineren Kindern selbstständig aufgedrückt werden.
Das Kita-Gelände wird regelmäßig von Kita-Fremden als Abkürzung zum Hintereingang der benachbarten Grundschule benutzt (Eltern, die ihre Kinder dort abholen, aber auch SchülerInnen, die den angrenzenden - schlecht beleuchteten - Fußweg nicht gehen wollen/sollen).
Der Träger (die Stadt) ist informiert. Es hat 8 Monate (!!) gedauert, um zumindest mal 2 Schilder an den Toren anzubringen, die Unbefugten den Zutritt untersagen. Eine Klingel/ Türschließanlage einzurichten wird aus Kostengründen abgelehnt (5000 Euro). Stattdessen gibt man denen, die man "erwischt", einen Brief mit, in dem steht, dass das Betreten nicht erwünscht ist. Die Eltern der Kita-Kinder sind natürlich nach wie vor mit dieser Lösung nicht zufrieden...
Besten Dank für Ihre Antwort und die Ihres befreundeten Kita-Leiters!
Schöne Feiertage!
Sis
Mitglied inaktiv - 22.12.2010, 13:11