Ich stehe noch vor der Entscheidung Tagesmutter o Krippe. Worauf sollte ich bei der Suche nach einer Tagesmutter achten; welche Fragen stellen? Ich höre immer wieder den Kritikpunkt der fehlenden sozialen Kontrolle sowie dem Problem von Krankheit der TM. Was meinen Sie dazu?
Danke und einen wunderbaren Tag
Ruba
von
ruba
am 29.08.2012, 08:18
Antwort auf:
Tagesmutter
Hallo Ruba,
bei der Überlegung ob Krippenplatz oder Tagesmutter würde ich das Alter und die Sensibilität meines Kindes berücksichtigen. Die Tagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, in der die individuellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden können. Bestimmte Tagesabläufe oder auch Räumlichkeiten sind für das zu betreuende Kind ähnlich wie zu Hause so dass es sich in einer gewohnten Lebenssituation wiederfinden kann. Es kann hier „Alltag“ erleben.
Da nur wenige Kinder von der Tagespflegeperson gleichzeitig betreut werden, kann sie sich jedem Kind intensiver zuwenden. Die geringe Gruppenstärke bietet den Kleinkindern die Möglichkeit in einem überschaubaren Rahmen soziale Erfahrungen zu sammeln. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt ihnen stets Sicherheit und Orientierung.
Besonders Kleinkinder profitieren von dieser Betreuungsart.
In der Kita sind oft 10 bis 15 altersgemischte Kinder in einer Gruppe. Der Geräuschpegel ist von Beginn an höher als in der Tagespflegestelle. Das Kind hat 2 – manchmal auch 3 verschiedene Bezugspersonen – in der Tagespflege nur die Tagesmutter. Es muss lernen seinen Platz zwischen 1 bis 7jährigen Kindern zu finden, wo hingegen in der Tagespflege der Altersunterschied meist angepasster ist.
Bei langen Betreuungszeiten gibt es in der Tagesfamilie keinen Wechsel der Bezugsperson für das Kind. Es wird durchgehend von derselben Person betreut. Die Tagespflege kann durch Randzeitenbetreuung den Eltern flexiblere Betreuungszeiten bieten. Wenn Schulen und Kindergärten geschlossen haben, stehen Tagesmütter oft noch zur Verfügung.
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Missverständnisse, denen die Tagesmütter immer wieder begegnen:
Private Betreuung wäre nicht qualifiziert genug!
Da Tagesmütter nur wenige Kinder gleichzeitig betreuen, können sie sehr flexibel auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen. Jugendämter überprüfen die Eignung von Tagespflegepersonen ganz genau. Die Betreuungsräume werden ebenfalls vom Jugendamt überprüft.
Qualifizierungslehrgänge, in denen Wissen über kindliche Entwicklung und den Bildungsauftrag am Kind vermittelt werden, sind Pflicht.
Ebenso ein aktueller Nachweis eines Kurses „Erste Hilfe am Kind“.
Es gibt weiterhin zahlreiche Fortbildungen, an denen die Tagespflegepersonen gerne teilnehmen, um auch hier den gesetzlich vorgegebenen Anforderung zu entsprechen.
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Ältere Kinder – ab 2,5 aufwärts finden das Alltagsleben in der Kita spannender. Bedenken Sie, dass die Kinder hier bis zum Schuleintritt mit 6 oder 7 Jahren bleiben. Im Kita wiederholt sich auch Jahr für Jahr die gleichen Programme, so dass Kinder, die bereits sehr lange in die Kita gehen im letzten Jahr vor der Schule oft kaum noch Lust haben, den Kita zu besuchen.
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Ihr zuständiges Jugendamt unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson.
Sie können beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Betreuungskosten/Tagespflege stellen.
Die zuständigen Sozialarbeiter beim Jugendamt beraten Sie und bieten Begleitung des Tagespflegeverhältnisses an.
Hier erhalten Sie auch Information zu rechtlichen Fragen und zum Pflegegeld.
Kinder, deren Betreuung über das Jugendamt vermittelt wird, sind automatisch in der Tagespflege unfallversichert.
Sie sollten nicht zögern das Jugendamt zu kontaktieren, wenn Sie Betreuung benötigen. Sie finden hier eine qualifizierte Beratung durch engagierte und kompetente Sozialarbeiterinnen.
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Meist vernetzen sich Tagesmütter untereinander und haben auch oft mit ihren Tageskindern Kontakt miteinander. So können die Tagesmütter sich im Krankheitsfall auch gegenseitig unterstützen und die ihnen anvertrauten Kinder auch gegenseitig betreuen.
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Beim Bundesverband für Tagesmütter können Sie einen Betreuungsvertrag gegen einen geringen Kostenbeitrag erhalten. Darin sind alle wichtigen Punkte, die untereinander abgestimmt werden sollten, schriftlich festgehalten.
So ein Vertrag schafft Verbindlichkeit zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson – wie auch zwischen Eltern und Kita.
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Wenn Sie 1 – 3 Tagesmütteradressen vom Jugendamt erhalten, dann schauen Sie sich die Tagespflegestelle an.
Wenn Ihnen die Tagesmutter sympathisch ist und das Umfeld Ihren Vorstellung nahe kommt, dann bekommen sie ein Bauchgefühl, ob Sie Ihr Kind dort vertrauensvoll abgeben können oder nicht.
Sie müssen mit der Tagesmutter eine Erziehungspartnerschaft eingehen können.
Wenn Ihr Gefühl da stimmig ist, dann kann auch Ihr Kind loslassen lernen und Vertrauen zur „Fremden“ aufbauen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 10.09.2012