Liebe Expertin,
ich habe da mal eine Frage. Und zwar haben wir nach langer, langer Suche nun endlich eine tolle Tagesmutter bzw. Kinderfrau für unsere kleine Tochter gefunden, die sie auf jeden Fall in der ersten Zeit in unserer Wohnung betreuen wird. Nun kann es sein, dass sie zu dieser Zeit auch noch ein weiteres "fremdes" Kind betreut, welches sie dann mit zu uns bringen würde. Für meine Tochter finde ich das toll. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie es mit der Haftung im Falle eines Unfalls o.ä. aussieht. Da ich die Eltern des anderen Kindes nicht kenne, möchte ich natürlich ausschließen, dass wir haftbar gemacht werden können, falls sich das andere Kind in unserer Wohnung verletzt, etwas verschluckt o.ä.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.
Herzliche Grüße, Anna
von
annamaja
am 27.02.2013, 20:50
Antwort auf:
betreuung
Hallo Anna,
eine Kinderfrau ist in Ihrem Hause weisungsgebunden. Sie werden als Personensorgeberechtigte zum Arbeitgeber und sollten, um auf der sicheren Seite zu sein, Ihre Kinderfrau bei der Minijob-Zentrale über ein Haushaltsscheckverfahren anmelden.
Wenn Ihre Kinderfrau ein weiteres Tageskind mit in Ihren Haushalt bringt, dann sollten Sie vorher sicher sei, dass das die abgebenden Eltern wissen und für dieses Kind eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Bitte klären Sie alle offenen Fragen vorher ab und legen Sie die Einzelheiten der Betreuung in einem Betreuungsvertrag mit allen Beteiligten fest.
Nur wenn alle Punkte für alle Beteiligten klar dargelegt sind, kann einer liebevollen Betreuung in Ihrem eigenen Hause nichts mehr im Wege stehen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 03.03.2013