Sehr geehrter Herr Dr. Busse,
können Sie mir sagen, ob es rechtens ist, dass die Entwicklungsstanduntersuchung im Rahmen der U-Untersuchung durch nichtärztliches Personal (Physiotherapeutin) durchgeführt wird. Wir haben sehr große Zweifel an der Eignung, aber auch an der Abrechnungsfähigkeit der diesbezüglichen Liquidation. Meines Erachtens gilt für die Diagnostik der Arztvorbehalt.
Vorab herzlichen dank und Beste Grüße
Galdbacher
von
Galdbacher
am 20.07.2014, 11:47
Antwort auf:
U-Untersuchung durch nichtärztliches Personal
Liebe G.,
wenn Sie über solche Dinge nachdenken, kann ich mir kaum vorstellen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Kinderarzt das gute Vertrauensverhältnis besteht, was unbedingt erforderlich ist, damit Sie gemeinsam das beste für Ihr Kind erreichen. Unabhängig davon ist es selbstverständlich sinnvoll und möglich, dass der Arzt bestimmte Aufgaben an Mitarbeiter delegiert, die dafür qualifiziert sind und von deren Können er sich regelmäßig überzeugt. Das gilt für so einfache Dinge wie Blutabnehmen oder Spritzen geben über Hör- und Sehtest bis hin zu speziellen standardisierten Entwicklungstests. Besonders eine Physiotherapeutin ist ja in speziell geschult in Bezug auf motorische Entwicklung und Bewegung und damit mehr als geeignet, solche Untersuchungen durchzuführen. Und wenn Sie mit irgendwelchen Dingen nicht zufrieden sind, dann sprechen Sie doch einfach Ihren Kinderarzt darauf an. Nur so können Missverständnisse oder natürlich auch Fehler ausgeräumt werden - zum Nutzen aller.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 20.07.2014