Sind Überweisungen des Kinderarztes verpflichtend?

Dr. med. Andreas Busse Frage an Dr. med. Andreas Busse Kinderarzt
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Frage: Sind Überweisungen des Kinderarztes verpflichtend?

Sehr geehrter Herr Dr. Busse, seit geraumer Zeit habe ich einige Probleme mit meinem Kinderarzt. Ich versuche, es so kurz wie möglich zu schildern. Als mein Kind ca. 6 Monate alt war, überwies mich der Kollege in eine Praxis für Krankengymnastik, da mein Kind sich nicht selbstständig drehte. Die verschriebenen zehn Termine wurden seitens der Therapeutin nicht in vollem Umfang wahrgenommen, da sie kein Problem bei meinem Kind sah. Er würde es noch lernen, er wäre 'faul'. So weit so gut. Nach kurzer Zeit beherrschte er dieses auch. Als mein Kind neun Monate alt war, überwies mich der Kollege wieder, zwecks Krankengymnastik, da mein Kind nicht sitzen konnte und nicht krabbelte. Die Behandlung musste abgebrochen werden, da mein Kind stark fremdelte. Bei der U 6 nun gab der Arzt mir eine Überweisung ins SPZ. Mein Kind sitzt nicht, zieht sich nicht hoch. Es bewegt sich durch Rollen, rutschen und krabbeln fort, wobei krabbeln selten ist. In der ganzen Wohnung ist Laminat und dort wird gerutscht. Auf einer Decke, z.b. krabbelt mein Kind. Mein Kind klettert über Schwellen und auf die Wickelunterlage, die ca 20 cm hoch ist und auch wieder runter. Es nimmt sich Dinge vom Tisch. Der Kinderarzt wollte eine Blutuntersuchung machen, ich willigte ein, obwohl ich nicht davon überzeugt war. Ergebnis: alles super. Ich fragte vor der Blutuntersuchung nach einer erneuten Überweisung zur Krankengymnastik. Dieses wurde abgelehnt mit der Begründung, man wolle erst sehen, was die Blutuntersuchung ergeben würde. Nach der Blutuntersuchung fragte ich erneut nach einer Überweisung zur KG. Dieses wurde seitens des Praxispersonals abgelehnt mit der Aussage, der Doktor wolle wohl abwarten, wann es einen Termin im SPZ gibt. Ich möchte meinem Kind ungern weitere Untersuchungen zumuten. Natürlich möchte ich das Beste für mein Kind, aber ich bezweifele sehr, dass das Beste das SPZ ist. Mein Kind ist sonst in keinem Bereich verhaltensauffällig. Es sitzt nicht, es zieht sich nicht hoch. Das sind die Punkte,die von dem Kollegen bemängelt wurden. Muss ich einen Termin mit dem SPZ vereinbaren? Können Probleme auf mich zukommen, wenn ich es nicht tue? Was wäre Ihre persönliche Empfehlung, die weitere Entwicklung meines Kindes betreffend? Vielen Dank! Freundliche Grüße K.

von KHJ am 06.10.2015, 19:52



Antwort auf: Sind Überweisungen des Kinderarztes verpflichtend?

Liebe K., so kann es keine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihrem Kinderarzt geben zum Wohle Ihres Kindes, und nur das sollte ja im Vordergrund stehen. Wenn Sie mit Ratschlägen eines Kinderarztes nicht zufrieden sind, dann reden Sie mit ihm, vielleicht lässt sich so eine Klärung herbeiführen. Und wenn Sie nicht damit zurecht kommen, dann sollten Sie sich einen Kinderarzt suchen, zu dem Sie Vertrauen haben. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 07.10.2015