Hallo Herr Dr. Busse, Ich hatte das Thema bereits schon bei ihnen Angesprochen. Die Eltern meines Ex Mannes, rauchen in der Wohnung, alle die dort wohnen, was heißt 5 sind es immer wenn alle da sind, sind es 8 Personen. Meine Kinder sind jedes 2. Wochenende bei ihrem Vater, welcher dann mit den Kinder zu den Großeltern geht. Ich möchte nicht, dass Sie dort übernachten oder sich längere Zeit aufhalten, was Ich auch schon bei der Beratungsstelle mit dem Kindsvater besprochen habe, dieser darauf aber nur antwortete, dass seine Eltern im Schlafzimmer rauchen würden. Er hat sie nun von Donnerstag ab bis nächste Woche Freitag, worauf er mir nun nach Nachfrage von mir, mitteilte das die Kinder von Montag bis Freitag bei seinen Eltern schlafen, er ist knapp 70 km entfernt mit Bekannten. Kann Ich dies Untersagen ? Wir haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Meinungen hierzu weichen stark voneinander ab, die einen sagen klar, die anderen nein, denn es sei wohl nur Kindswohlgefährdend, wenn das Kind an Asthma o.Ä leidet. Laut Vater würden sie scheinbar nur noch auf dem Balkon rauchen, was aber mehrere Personen bestätigen können, dass dies nicht so ist, zudem wohnen wir gegenüber und da ist kaum jemand auf dem Balkon. Entschuldigen Sie den langen Text. Vielen dank im voraus. Liebe Grüße
von JungeMamix3 am 14.08.2017, 15:45