Hallo Dr. Busse,
im Kiga grassiert im Winter leider fast permanent Magen Darm Virus...Der leider schwer zu eliminieren ist, da viele Eltern ihre Kinder zu früh bzw. sogar mit Symptomen in den Kiga schicken. Das ärgert mich schon längere Zeit und ich habe bereits im letzten Jahr einen Elternbrief geschrieben. Nun überlege ich mit einer anderen Mutter einen Brief an die Eltern zu verfassen und darin auch nochmal über die Erkrankung zu informieren. Dazu würde ich gern wissen ab wie vielen Erkrankungen eine Meldepflicht ans Gesundheitsamt besteht und ob diese nur bei gezieltem Nachweis der Erreger zählt?! Oder einfach wenn die Erkrankung Magen Darm gehäuft und über einen längeren Zeitraum auftritt?! Ist es wohl möglich eine Unterschrift der Eltern zu erzwingen? ! Das geht ja im Fall von Läusen auch... da unterschreibt man ja ebenfalls dafür, dass man das Kind nur gesund in den Kiga gibt. Leider hat unsere bisher geltende Kiga Ordnung da einige Lücken, die jedoch voraussichtlich erst im nächsten Kiga Jahr neu geltend gemacht und dort sowas aufgenommen wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Infos bekommen könnte.
VielenDank!
von
schnecke1
am 02.12.2016, 14:44
Antwort auf:
Magen Darm Virus
Liebe S.,
das ist ein Problem, das nicht so einfach zu lösen ist, denn gerade bei den häufigen Durchfall-Viren können diese auch nach dem Verschwinden der Symptome noch lange im Stuhl ausgeschieden werden und somit weiter verbreitet werden. Dazu kommt, dass heutzutage ja viele Eltern berufstätig sind und nicht so einfach lange von der Arbeit fern bleiben können, um ihre Kinder zu betreuen. Deshalb halte ich es für am besten, wenn sich Kindergartenleitung und Elternvertreter zusammen mit einem erfahrenen Kinderarzt mal zusammen setzen und sinnvolle Empfehlungen für ihren Kindergarten erarbeiten, die dann allen Eltern mitgeteilt werden. Ich kopiere Ihnen mal hier, was das Robert-Koch-Institut entsprechend dem Infektionsschutzgesetz dazu sagt:
"Infektiöse Gastroenteritis, Besonderheit für Kinder im Vorschulalter
§ 34 Abs.1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetztes bestimmt, dass Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.
Diese altersabhängige Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres eine erheblich höhere Inzidenz (Rate an Neuerkrankungen) an Salmonellosen und sonstigen infektiösen Gastroenteritiden besteht, die im Vorschulalter häufiger von Kind zu Kind übertragen werden können. Schulkinder sind in der Lage, durch Waschen der Hände, ggf. deren Desinfektion, eine Weiterverbreitung der Erreger durch Schmierinfektion zu verhindern.
Die Benutzung von Gemeinschaftstoiletten stellt kein besonderes Risiko dar, wenn sie mit Toilettenpapier, Seifenspendern, Waschbecken und Einmalhandtüchern ausgestattet sind und regelmäßig gereinigt werden. Damit wird eine infektionsepidemiologisch wie sozial verträgliche Regelung für Schulkinder erreicht. Diese müssen mit einer unspezifischen Durchfallerkrankung nicht zu Hause bleiben, da bei Beachtung einfacher Hygieneregeln eine Übertragung in der Gemeinschaftseinrichtung nicht zu befürchten ist. Die erwähnten unspezifischen Durchfallerkrankungen machen im Kindesalter den Großteil aller Gastroenteritiden aus. Viele Erreger können die Ursache sein. Die wichtigsten Bakterien sind Salmonellen, bestimmte Staphylokokkenstämme, Yersinien und Campylobacter. Bei den Viren sind in erster Linie Rotaviren, Adenoviren und Norwalkviren zu nennen."
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 02.12.2016