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Geschrieben von picanto2917 am 07.05.2015, 12:58 Uhr

Schweigepflicht der Erzieher

Hallo liebe Miteltern.

Die Frage, die ich habe, richtet sich hauptsächlich an Erzieher. Es wäre toll wenn mir das jemand beantworten könnte.

Und zwar folgendes.
Meine Frau und ich haben uns im November getrennt. Ca. 1 Woche nach meinem Auszug hatte meine Frau nichts anderes zu tun und musste anscheinend unbedingt ihren neuen Freund bei unseren Kindern, 4 und 2 Jahre alt, als neuen Partner einzuführen.
Das fand ich schon unverantwortlich. Aber leider kann ich es ja nicht ändern. Ein behutsames Heranführen wäre sicherlich wünschenswert gewesen.
Aber das ist nicht das Problem.
Das Problem ist eigentlich, dass ihr neuer Partner seit mindestens 10 Jahren starker Alkoholiker ist und ich mir sehr große Sorgen um meine Kinder mache. Ich habe in meiner Kindheit selber die Auswirkungen von Alkohol miterlebt und habe mit Alkoholikern wirklich große Probleme.
Ich versuche jetzt schon seit einiger Zeit einen Termin beim Kiga zu bekommen und zwar alleine ohne meine Frau. Ich möchte denen einfach mitteilen, in welcher Situation meine Tochter zur Zeit leben muss. Damit die auf Veränderungen reagieren können und mir dazu Bescheid geben.
Leider wollen die partout keinen Einzeltermin mit mir machen. Ich verstehe nicht warum.
Jetzt bin ich am überlegen, meinen Anwalt einzuschalten und den das klären zu lassen.
Ich mache mir aber Sorgen, dass der Kindergarten meiner Frau darüber Bescheid gibt, dass ich denen das gesagt habe.
Jetzt meine Frage.

Dürften die das meiner Frau überhaupt sagen?

Ich wäre sehr dankbar für aufschlussreiche Antworten.

 
25 Antworten:

Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 07.05.2015, 14:19 Uhr

Warum sie kein Gespräch Wollen?
Weil du sie mit (vlt Lügen) auf deine Seite ziehen willst und deinen Ehestreit auf dem Rücken des Kindes austrägst und sie sich nicht beteiligen wollen!
Du willst deine Frau vor fremden Menschen schlecht machen und sie als schlechte Mutter hinstellen.
Ich finde es gut,dass sich die Erzieher da nicht einmischen.
Woher hast du denn deine Information?

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Johanna3 am 07.05.2015, 14:49 Uhr

Wenn dir nicht das Sorgerecht entzogen wurde, müssen die Erzieherinnen selbstverständlich AUCH dir alle wichtigen Infos zukommen lassen.

Warum solltest du den Erzieherinnen sagen, dass du vor hast einen Anwalt einzuschalten? Mach das doch ggf. einfach so.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 07.05.2015, 15:06 Uhr

Ich kenne den betreffenden seit über 15 Jahren. Seine Alkoholeskapaden sind in der ganzen Stadt bekannt.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 07.05.2015, 15:08 Uhr

Ich möchte das auf dem kleinen Dienstweg erledigen, bevor ich das offiziell mache.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 07.05.2015, 15:09 Uhr

Zu dem Alkoholproblem gibt es mindestens 200 bis 300 Zeugen.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Murmeltiermama am 07.05.2015, 16:11 Uhr

1. Wenn ohnehin im ganzen Ort das Alkoholproblem bekannt ist, wird es den Erzieherinnen sicher nicht entgangen sein.

2. Wenn Du ernsthaft Sorgen hast, dann wende Dich an das Jugendamt. Dort kann man Dich beraten. Lass den Kindergarten da raus.

3. Schweigepflicht von Erzieherinnen in dem Sinne gibt es nicht. Also nicht so wie bei Ärzten, Anwälten etc.. Trotzdem verstößt es natürlich gegen deren Pflichten, wenn sie unbeteiligten Personen Dinge über Kind und Eltern weitersagen. Was die Streitigkeiten zwischen den Eltern angeht, werden Erzieher versuchen, im Sinne des Kindeswohls zu handeln. Und das kann eben auch darin bestehen, sich gerade nicht in den Streit hineinziehen zu lassen. Ein normales Entwicklungsgespräch kann man Dir aber nicht verweigern.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 07.05.2015, 16:34 Uhr

Kleiner Dienstweg wenn man Angst um das Kind hat?
Geh zum JA!

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 07.05.2015, 18:24 Uhr

Da war ich.
Ich muss warten bis was passiert. Das haben die mir gesagt.
Vorher können die nichts machen.
Das sind wirklich rosige Aussichten. Und ich würde das gerne irgendwie verhindern. Meine Kinder sollen solche Erfahrungen nicht machen müssen.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Ev71 am 07.05.2015, 20:42 Uhr

Hallo,
warum lehnst du ein gemeinsames Elterngespräch mit deiner Expartnerin ab?

Wenn du es nicht nur auf Rufmord anlegst sondern wirklich das Wohl der Kinder im Blick hast, dann wäre ein gemeinsames Gespräch doch perfekt.
Sie kann ihre Sicht schildern und ihr könnt mit neutraler Person einen guten Weg für euren Umgang finden.
Was, außer dem Ruf deiner Ex und ihres Partners möglichst zu schaden, soll ein einzelnes Gespräch mit den Erzieherinnen bringen?

Erzieherinnen haben sehr wohl Schweigepflicht.

In deinem speziellen Fall wären sie aber im Sinne des Schutzes des Kindeswohls sogar verpflichtet, deine Frau auf deine Vorwürfe anzusprechen um deren Wahrheitsgehalt zu Überprüfen.
Es wäre ja auch schlecht, wenn man Vorwürfe und Verunglimpfungen durch Expartner nicht überprüfen würde...

Wenn dann was dran ist, was versprichst du dir dann, wenn du die Erzieherinnen "aufklärst"? Ev.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Tine1 am 07.05.2015, 21:03 Uhr

Was sollten sie denn deiner meinung nach machen?

es ist natürlich verständlich und berechtigt, dass du dir sorgen machst, gerade mit und wegen deinen vorerfahrungen. jedoch kann selbstverständlich nicht einer mutter alleine der tatsache wegen, dass der partner alkoholiker ist, das sorgerecht entzogen werden, falls du darauf anspielst.

vermutlich hast du in deiner herkunftsfamilie gewalt erlebt, wenn deine eltern oder ein elternteil betrunken war. und gewalt wäre natürlich ein grund zu handeln. aber nicht in jeder familie mit alkoholproblemen der eltern kommt es zur häuslichen gewalt. und nicht in jeder familie, in der gewalt vorkommt, wird alkohol konsumiert. und ohne dass ein tatsächliches problem besteht, also eine reale gefährdung der kinder, was soll man da tun?

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Karlchen am 07.05.2015, 21:34 Uhr

wie würdest du den Kontakt zur Mutter deiner Kinder beschreiben? Hast du ihr gegenüber deine Besorgnisse mitgeteilt? Wie sieht sie das?
LG

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 07.05.2015, 23:19 Uhr

Eigentlich ist unser Verhältnis besser als vorher. Also besser als zu Zeiten der Ehe.
Sie bagatellisiert das Problem des Alkoholismus und ist der Meinung, dass sie das problemlos alleine geregelt bekommt.
Aber ein Bekannter von mir arbeitet in einer Suchtklinik als Pfleger und sieht das so wie ich. Wer mehr als 10 Jahre so stark an den Alkohol gebunden ist, schafft den Absprung zu 90% nicht ohne professionelle Hilfe.
Aber er will auch nicht in eine stationäre Therapie. Das wäre nämlich angebracht.
Er geht zwar zum blauen Kreuz, aber reicht das.
Wenn man wirklich weg vom Stoff will, muss man bereit sein alles zu tun. Und nicht nur wischiwaschi für andere.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Murmeltiermama am 08.05.2015, 8:30 Uhr

Nun ja, das Jugendamt kann schon auch beide Eltern einladen und ggf. auch eine Elternberatung für beide empfehlen. Da haben die meist gute Adressen da. Es geht nicht nur darum, irgendwen irgendwas wegzunehmen. Jugendamt ist in erster Linie zur Beratung da. Dazu müssen aber die Eltern bereit sein und das Personal beim JA geschult. Das ist leider nicht immer der Fall.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Tine1 am 08.05.2015, 12:33 Uhr

Das ist richtig. bei der aussage "da muss erst was passieren" ging ich aber davon aus, dass es dem vater um einen enzug des sorgerechts ginge. einladen werden sie die mutter ja vermutlich trotzdem, wird ja eh bei scheidungen immer gemacht.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von biggi71 am 08.05.2015, 20:44 Uhr

bei gemeinsamen sorgerecht machen wir auch einzeltermine - teilweise gehen aber nur gemeinsame termine, da beide an einem tisch sitzen müssen....
wenn du so viel angst hast, dann würde ich nicht davor zurückschrecken und das jugendamt informieren.
oder mit jemanden vom jugendamt einen termin im kindergarten machen.

grüße

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von biggi71 am 08.05.2015, 20:44 Uhr

bei gemeinsamen sorgerecht machen wir auch einzeltermine - teilweise gehen aber nur gemeinsame termine, da beide an einem tisch sitzen müssen....
wenn du so viel angst hast, dann würde ich nicht davor zurückschrecken und das jugendamt informieren.
oder mit jemanden vom jugendamt einen termin im kindergarten machen.

grüße

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von picanto2917 am 08.05.2015, 21:53 Uhr

Das JA weiß das doch. Die haben mir gesagt, dass erst was passieren muss bevor die eingreifen können.
Es muss ja nichts passieren. Aber was ist wenn doch?
Ich würde mir Vorwürfe machen, weil ich meine Kinder nicht schützen könnte und nicht alles versucht habe.

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Re: Schweigepflicht der Erzieher

Antwort von Tine1 am 09.05.2015, 12:20 Uhr

Was hälst du davon, wenn sie mit dir alleine keinen termin machen, du aber deine bedenken schildern willst, dies schriftlich zu tun.

du kannst so die situation schildern und darum bitten, besonders auf verändertes verhalten, anzeichen von gewalteinwirkung etc zu achten. die erzieherinnen nehmen dies somit zur kenntnis und werden unweigerlich auch ein wachsameres auge haben, mUssen sich dazu aber nicht mit dir alleine treffen. und du hast getan was dir möglich ist und bist deine bedenken los geworden.

oder du machst einen termin für ein gemeinsames elterngespräch mit deiner frau.

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wegen nicht wegkommen vom Alkohol ohne Hilfe stimmt so nicht ganz

Antwort von Putzteufel am 09.05.2015, 16:19 Uhr

auch mein Vater war Alkoholiker - aber er wurde nie Gewalttätig uns gegenüber - weder gegen meine Mutter noch mich und meine Schwester - also es muss nicht immer negativ sein.

Aber: Nachdem eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde (die vom Rauchen kam nicht vom Alkohol) hat er mit beidem von jetzt auf nachher aufgehört ohne größere Probleme - nur die Krankenkasse hat eine Reha abgelehnt weil er keine Entzugsklinik besucht hat - auch nach der Bestätigung des Arztes durfte er keine Reha machen - trocken blieb er Felsenfest bis zu seinem Tod.

Das mal vorab. Dass Du Dir Sorgen machst verstehe ich - aber was Denkst Du passiert Deinen Kindern???

Manchmal muss man Bedenken aussprechen - und wenn Deine Ex die richtige Partnerin ist kann es durchaus sein dass ihr neuer Partner mit dem Alkohol zukünftig weniger Probleme hat.

Gruß Putzi

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Re: wegen nicht wegkommen vom Alkohol ohne Hilfe stimmt so nicht ganz

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 09.05.2015, 20:05 Uhr

Das finde ich sehr naiv gedacht.
Könnte vlt.... Und wenn nicht?
Kein Kind hat es verdient mit einem Trinker zusammen zu leben!

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Re: wegen nicht wegkommen vom Alkohol ohne Hilfe stimmt so nicht ganz

Antwort von Tine1 am 09.05.2015, 20:29 Uhr

Ich finde das nicht naiv gedacht, sondern sehe es als ein überdenken der möglichkeiten. es MUSS eben nicht zwangsweise negative folgen für die kinder haben, weil der mann akloholiker ist. das ganz alleine für sich genommen sagt so viel nicht aus. da es für den menschen, der diese frage stellte, in seiner herkunftsfamilie offenbar negative auswirkungen hatte, lohnt es sich darauf hinzuweisen, dass das nicht zwangsläufig auch bei seinen kindern so sein muss.

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Re: wegen nicht wegkommen vom Alkohol ohne Hilfe stimmt so nicht ganz

Antwort von niccolleen am 09.05.2015, 22:18 Uhr

Eine bewusstseinsbenebelnde Droge, die einen kontrolliert (und nicht umgekehrt) kann einfach auch im besten Fall keine positiven Folgen bringen. Im besten Fall koennen sich die negativen Erfahrungen und Ereignisse im Rahmen halten. Denk doch nur mal an eine einfache Autofahrt mit den Kindern. Ich habe auch einen Vater, der Alkoholiker ist und immer war, ohne Verschlechterung oder irgendwas seit vielen Jahrzehnten. Aber natuerlich ist das traumatisch, dass man nie sicher sein kann, mit wem man gerade spricht, mit seinem Vater oder mit dem 5. Glas Bier/Wein, ob er diesmal den Fuehrerschein wieder zurueckbekommt, oder endgueltig abgenommen kriegt (laengst weg), wie lange er ohne Fuehrerschein faehrt, ob man ihn dann im Gefaengnis besuchen kann (gottseidank nicht), oder halt nur das Autowrack weggebracht werden muss, ob er wieder mal den Job verloren hat, wie lange er diesmal arbeitslos sein wird, ob er ausnahmsweise mal gleich nachhause kommt oder doch noch auf "eh nur ein" Getraenk geht und sich eventuell dann erst am naechsten Tag von der Firma aus meldet, ob man sich drauf verlassen kann, dass er auch auftaucht, wenn man sich was ausgemacht hat, oder nicht doch verkatert verschlaeft, ob er irgendwann mit Herzinfarkt aus dem Spital anruft und ihn das Alter vorzeitig einholt, ... Kann man nicht verharmlosen, echt nicht! Kein Mensch hat das unter Kontrolle, keiner. Und keiner schaffts so einfach, davon loszukommen, und die wenigsten, ueberhaupt zu wollen oder zu begreifen, in welcher Lage sie stecken.

lg
niki

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@Putzteufel

Antwort von Murmeltiermama am 09.05.2015, 22:49 Uhr

Das ist schön für Dich, spricht für Deine robuste Psyche und dürfte eher die Ausnahme sein. Auch mein Alkoholiker-Vater war nie gewalttätig, eher das Gegenteil, ein Weichei, wenn man so will. Vielleicht ist das nicht ganz so schlimm, wie ein gewalttätiger Vater. Aber es ist eben auch ein Vater, auf den man sich als Kind nicht verlassen kann, für den man lügen muss, für den man sich schämt. Mehr sage ich dazu nicht.

Mein Vater ist übrigens bei einem "kalten Entzug" ohne ärztliche Begleitung an Organversagen gestorben.

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Re: wegen nicht wegkommen vom Alkohol ohne Hilfe stimmt so nicht ganz

Antwort von Tine1 am 10.05.2015, 14:33 Uhr

Es gibt viele verschiedene arten von alkoholismus.

aber positive auswirkungen kann das natürlich keine haben, das ist klar. es muss aber eben auch nicht automatisch oder zwangsläufig so negative auswirkungen haben, wie es gemeinhin angenommen wird.

ein "problem" ist, dass wir im öffentlichen bild alkoholismus oder auch den konsum anderer drogen erst dann oder hauptsächlich dann wahrnehmen, wenn er zum problem geworden ist. die vielen menschen, die suchtmittelabhängig sind und dabei trotzdem "funktionieren" nehmen wir ja öffentlich nicht wahr.

aber das ist nun sehr allgemein. im konkreten fall ist der herr ja scheinbar "stadtbekannt" als alkoholiker und sicherlich wird das dann negative folgen für die kinder haben. in welchem ausmaß, das kann wohl keiner wissen oder auch nur vermuten, der den fall nicht näher kennt.

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Re: @Putzteufel

Antwort von cereza am 12.05.2015, 17:25 Uhr

Puh, ich hätte wenig Lust, dass meine Kinder ihre Zeit zuhause mit einem Alkoholiker verbringen. Ob er gewalttätig wird, sei mal dahingestellt, das werden viele wohl nicht, aber das Vorbild ist einfach ziemlich schlecht und die Lebensqualität ist einfach nicht schön und schon gar nicht das, was ich mir für meine Kinder wünschen würde.
Aber was sollen die Erzieher da machen? Ich finde es nicht unbedingt sinnvoll, die zu informieren. Vielleicht kannst du einfach deine Kinder noch einen Tag mehr zu dir holen in der Woche, so dass sie möglichst wenig Zeit mit ihm in dem Umfeld verbringen.

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