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Geschrieben von Bivi76 am 11.05.2014, 21:31 Uhr

Nachmeldung KiGa - Erfahrungen

Hallo,

von den KiGa's, in denen wir uns bis Anmeldeschluss am 2. April angemeldet haben, haben wir nur Absagen bekommen. Unser Sohn wird im August 3 Jahre und üb wollte wieder arbeiten gehen. Nun stehen wir dort auf den Wartelisten, aber man macht uns wenig Hoffnung, da teilweise 40 Kinder auf den Wartelisten stehen.

Nun habe ich unseren Sohn bei weiteren KiGa's nachträglich angemeldet. Wer hat damit Erfahrungen, ob eine Anmeldung noch nach Meldeschluss möglich ist und man Chance auf einen Platz hat?

Danke für Antworten!

 
22 Antworten:

Re: Nachmeldung KiGa - Erfahrungen

Antwort von Itzy am 11.05.2014, 21:43 Uhr

komt wirklich darauf an auf welchen platz ihr steht. alles über platz 2 oder 3 kannst du eigentlich abhacken. tip, wende dich mal ans jugendamt und frag wo die chancen sehen. unseres weiß genau wer wackelplätze hat weil evtl. noch ein umzug ansteht oder wo es eine chance auf platzzahlüberschreitung geben kann.

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Re: Nachmeldung KiGa - Erfahrungen

Antwort von anouschka78 am 11.05.2014, 21:52 Uhr

Ja. Jugendamt anrufen. Du hast einen Rechtsanspruch und kannst nene Platz einklagen. Meist reicht es schon darüber zu reden.

A.

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Re: Nachmeldung KiGa - Erfahrungen

Antwort von golfer am 11.05.2014, 22:00 Uhr

dir steht ein Platz zu ...fertig.....das sind für mich genau die Fälle...8 Wochen alte Babys bekommen einnen 12 Stunden Platz......werden quasi zur adoption freigegeben...und eine 3 Jähriges Kind bekommt nciht den Platz der in dem Alter einfach notwenig ist....ja ich habe übertrieben ist aber so....erst sollte die Schule Plätze haben dann der Kidnergarten und ganz am Schluss die Nuegeborenen...... wenn nciht genug Erzieher und Kapazitäten da sind......

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zu 8 wochen alte babys

Antwort von Itzy am 11.05.2014, 22:06 Uhr

ich kann dir sagen das unser jugendamt bei kindern unter 1 jahr einen schriftlichen antrag der eltern benötigt und DANN eine einzelfall prüfung macht. da kommt kein kind einfach so in eine u3 betreuung. auch wenn plätze vorhanden sind... mag die ausnahme sein, finde ich aber richtig.

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Rechtsanspruch

Antwort von Johanna3 am 11.05.2014, 23:58 Uhr

Nur bringt einem eine Klage keinen Platz, wenn es keine Kapazitäten gibt.
Es gibt auch leerstehende Gruppen, für die das Personal fehlt. Da nützt der Rechtsanspruch nichts.

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Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Antwort von Bivi76 am 12.05.2014, 7:22 Uhr

...wir wohnen in München. Hier wurde bei uns seit 2011 ein eigener Stadtteil hochgezogen und und Schulen und KiGas vergessen. Ringsum sind somit alle KiGas dicht!

Es gibt hier eine KiGa-Elterberatung, die einen informieren und alle freien Plätze im Überblick haben. Es bringt mir nur nix, bis ans andere Ende der Stadt fahren zu müssen.

Zu den KiGas, in denen ich noch nachgemeldet habe, muss ich eh schon ewig fahren, aber zumindest habe ich darauf geschaut, dass ich eine U-Bahn-Station in der Nähe habe, damit ich zur Arbeit fahren kann.

Naja, mal schauen, was jetzt kommt... Danke für Eure Antworten!

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Re: Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Antwort von celmin am 12.05.2014, 8:03 Uhr

Hmm, vielleicht ist es bei uns im Rhein-Main Gebiet anders, aber ich habe meine Kids während der Schwangerschaft in der Krippe und auch locker ein Jahr vorher im KiGa angemeldet. Für den Hort habe ich sie auch schon zwei Jahre vorher auf die Warteliste setzen lassen...
Kind 1 ist ein Februarkind, da gab es nirgendwo Probleme, eben weil sie auch das Alter hatte. Kind 2 ist ein Oktoberkind und hat trotz Geschwisterkindvorteil keinen Platz im Wunschkiga bekommen. Sie war beim Wechsel eben einfach noch zu jung und ältere Kinder werden bevorzugt.
Wenn Du jetzt sagst, Du stehst auf den Wartelisten sehr weit hinten, dann sind wohl alle Kinder, die vorher angemeldet wurden, vor Dir. Und wenn Du Dein Kind erst im April angemeldet hast, finde ich das sehr spät... Oder habe ich das falsch verstanden?

Bei unserem zweiten Kind habe ich den Platz schriftlich bei der Stadt eingefordert und habe so glücklicherweise noch einen Platz in einem anderen KiGa bekommen...

Wenn alle Stricke reißen, bleibt wohl nur noch eine Tagesmutter bis ein Platz frei wird.

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@Celmin

Antwort von Bivi76 am 12.05.2014, 8:58 Uhr

Bei uns in München kann man erst ab November anmelden. Ich habe im Februar angemeldet und es gilt NICHT das Prinzip, wer zuerst kommt...
Anmeldeschluss war der 2. April.

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FALSCH

Antwort von Fuchsina am 12.05.2014, 21:28 Uhr

"Keine Kapazität" ist GERADE kein Grund, dass die Gemeinde von der Rechtsanspruch frei wird. Der Gemeinde MUSS dafür sorgen, dass genug Plätze vorhanden sind, punkt.

Hier unbedingt den Jugendamt anrufen und freundlich aber bestimmt sagen, dass Du über Deine Rechte informiert bist und im Zweifel sie auch per Rechtsweg geltend machst. DAS allein wirkt meist Wunder. Zur Not müssen sie dann Dir den Unterschied zwischen Kindergartengebühren und eine alternative Betreuung z.B.privater Kindergarten oder Kinderfrau bezahlen.

Es stimmt absolut NICHT, dass der Rechtsanspruch nichts bringt!! Lass DIch nicht abwimmeln!

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Ah Du liebes bisschen

Antwort von Fuchsina am 12.05.2014, 21:30 Uhr

"8 Wochen alte Babys bekommen einnen 12 Stunden Platz......werden quasi zur adoption freigegeben"

zum einen: ich kenne keine einzige Einrichtung die 8 Wochen alte Babies überhaupt und dann auch noch für 12 Stunden nimmt ABER

selbst WENN es so wäre finde ich eine absolut bodenlose Frechheit zu schreiben, dass die Babies quasi "zur Adoption" freigegeben werden.

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Re: Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Antwort von Fuchsina am 12.05.2014, 21:33 Uhr

Sie können DIch nicht einfach so an die anderen Ende der Stadt "jagen". DAS ist so nicht möglich. Es gibt einige an Rechtssprechung - vordergründig aus Rheinland Pfalz - das besagt, dass die Entfernung angemessen sein muss - sprich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer angemessen Zeit zu bewältigen. Auch darf der Kindergarten z.B. NICHT in die zur Arbeitstelle gegengesetzte Richtung liegen.

Lass Dich nicht abwimmeln und nerve sie so lange, bis sie Dir eine angemessen Lösung anbieten! Deswegen ist der Rechtsanspruch ja da.

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Irrtum

Antwort von Johanna3 am 12.05.2014, 21:46 Uhr

Ich meinte damit, wenn ALLE Kapazitäten erschöpft sind. Das ist in vielen Regionen der Fall. Es gibt dort teilweise sogar leerstehende Einrichtungen, da KEIN Personal zu finden war. Gleiches gilt für Kinderfrauen, Nannys usw.

Auch private Einrichtungen sind in der Regel voll.

Wer an Wunder glaubt, kann natürlich klagen....

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Re: Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Antwort von Johanna3 am 12.05.2014, 21:49 Uhr

Allerdings sind Gericht und Kläger oft unterschiedlicher Meinung, was "angemessene Entfernungen" angeht.

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Re: Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Antwort von sophiax2 am 13.05.2014, 10:06 Uhr

Zum Thema Rechtsanspruch: Wenn wirklich KEIN Platz vorhanden sein sollte, so bringt eine Klage doch etwas, denn die Kommune muss dann für den Verdienstausfall eines Elternteils aufkommen, wenn ein Elternteil aufgrund dessen, dass das Kind nicht betreut wird, zuhause bleiben MUSS! Dies gilt natürlich gerade dann, wenn ein Elternteil einen festen Job hat, der nach der Elternzeit wieder angetreten werden soll.
Eine Mutter vom Spielplatz hat geklagt, da sie nun zuhause bleiben muss, die Familie aber von einem Gehalt nicht leben kann: Sie hat natürlich gewonnen und bekommt ihr Gehalt von der Stadt gezahlt (wie hoch der Anteil ist, also ob das Gehalt voll gezahlt wird, weiß ich nicht). Aber der Zustand hat nicht lange gehalten, denn nach ein paar Monaten hat sie einen Kita-Platz für ihr Kind bekommen.
Wenn jemand dazu genauere Infos möchte, kann ich die Mutter, wenn ich sie sehe, gern nochmal fragen...

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Re: Nachmeldung KiGa - Erfahrungen

Antwort von Krümelmonsterlein am 13.05.2014, 12:07 Uhr

Hallo Bivi,

ich komme auch aus München und kenne leider die Situation. Hast du dich nur bei den Städtischen angemeldet?
Wir hatten Gott sei Dank Glück und haben einen Platz für unsere Tochter bekommen aber bei ein paar Freundinnen von mir war es auch so, dass sie nur Absagen von den städtischen Kindergärten bekamen (zb letztes Jahr). Alle haben sich dann wieder auf die Warteliste setzen lassen und im Endefekt noch Plätze in privaten Kindergärten bekommen. Ärgerlich ist nicht nur der ganze Stress sondern auch die Mehrausgaben weil ja doch meist ein enormer Preisunterschied zwischen den städtischen/kirchlichen und privaten Trägern ist.

Drücke dir die Daumen!

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Johanna, kannst Du BITTE endlich mal aufhören

Antwort von Fuchsina am 13.05.2014, 23:28 Uhr

hier falsche Tatsachen über den Rechstanspruch zu verbreiten und ihm madig zu machen? Es ist mitunter schon recht nervig, Dich ständig korrigieren zu müssen weil Du wieder etwas falsches behautest.

Fehlende Kapazität ist KEINE "Entschuldigung" von der Erfüllung des Rechtsanspruches. Die Gemeinden werden aufgrund fehlender Kapazität geradeerst NICHT von der Erfüllung frei. Wenn alle Stricke reissen muss die Gemeinde den Unterschied zwischen privater Betreuung und Kindergarten bezahlen oder aber sogar den zu Hause bleibenden Elternteil - die zu Hause bleiben musste weil keine Betreuung vorhanden war - das Gehalt erstatten.

Klagen sind keine "Wunder" und können durchaus was bringen und VOR ALLEM findet sich meist auf sonderbarster Weise dann doch eine Lösung - obwohl vorher ja angeblich alles komplett voll war - WENN man zeigt, dass man über die eigenen Rechte aufgeklärt ist.

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NEIN

Antwort von Johanna3 am 14.05.2014, 8:06 Uhr

Selbst Anwälte (ich kann es dir nachher gerne verlinken) schreiben oft, dass sie in einer Klage wohl viel Aufwand aber nur sehr geringe Aussichten auf einen Platz sehen.

Es dürfte kaum noch jemanden geben, der nicht weiß, dass er einen Rechtsanspruch auf einen Platz hat.

Durch Klagen werden NICHT auf sonderbare Weise Plätze frei. Du kannst ja mal im Netz die Berichte von suchenden Eltern lesen. Und das gilt nicht nur für München. Aber auch in anderen Städten sind die Plätze oft bereits bis August 2015 dicht.

Ich finde es ebenfalls nervig, dich ständig korrigieren zu müssen.

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Du verstehst es einfach nicht, oder??

Antwort von Fuchsina am 14.05.2014, 22:57 Uhr

Ich weiss langsam wirklich nicht ob Du es nicht verstehen WILLST oder es nicht KANNST.

"Selbst Anwälte (ich kann es dir nachher gerne verlinken) schreiben oft, dass sie in einer Klage wohl viel Aufwand aber nur sehr geringe Aussichten auf einen Platz sehen."

DARUM geht es doch nicht!! Natürlich zaubert eine Klage keinen Platz aus dem Himmel. ABER ich und viele andere haben die Erfahrung gemacht, dass dort wo angeblich ja üüüberhaupt nichts frei war, dann doch auf wundersamer Weise eine Lösung gefunden werden konnte WENN man klargemacht hat, dass man von einer klageweise Geltendmachung des Rechtsanspruches nicht zurückschrecken würde.

NATÜRLICH würde bei einer Klage nicht um das Erstreiten eines Platzes gehen, sondern um die Erstattung von Mehrkosten - Unterschied zwischen privaten und staatlichen Betreuung - oder sogar die Erstattung von Verdienstausfall wenn ein Elternteil nicht arbeiten gehen kann weil kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde.

"Es dürfte kaum noch jemanden geben, der nicht weiß, dass er einen Rechtsanspruch auf einen Platz hat."

DAS glaubst Du doch selbst nicht. Es gibt allein hier im Forum immer wieder die Aussagen, dass der Rechtsanspruch ja nichts bringt.

Deine ständige Behauptung, der Rechtsanspurch bringt nicht ist schlichtweg GROTTENFALSCH. Ich verstehe, dass für Dich der Rechtsanspruch der schlimmste Übel überhaupt sein muss, aber höre doch endlich mal auf die Eltern hier zu verunsichern und ihnen einzureden der Rechtsanspruch bringe gar nicht. DAS ist wirklich unglaublich ärgerlich und auch ist es ärgerlich wenn Du meinst micht "korrigeren" zu müssen obwohl Du selber nich wirklich in der Lage zu sein scheinst zu verstehen WAS der Rechtsanspruch alles bedeutet.

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Bitte lies richtig!

Antwort von Johanna3 am 14.05.2014, 23:27 Uhr

Das der Rechtsanspruch NICHTS bringt, habe ich nicht geschrieben, Fuchsina! Nur, dass man wirklich an Wunder glauben muss, wenn man glaubt, dass eine Klage hilfreich ist, um einen BETREUUNGSPLATZ zu bekommen. Wegen des Verdienstausfalls, sofern nachweisbar, hat man da eher Erfolg.

Das vereinzelt Leute darüber nicht Bescheid wissen, bestreite ich nicht.

Und die Mutter, die lediglich VORHAT, sich Arbeit zu suchen, kann keinen Verdienstaufall nachweisen.

Der Rechtsanspruch ist für mich kein Übel. Es gibt eh nicht genug Personal. Und wie "erfolgreich" Eltern klagen, kannst du ebenfalls im Netz nachlesen (auf Wunsch verlinke ich meinetwegen).

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Re: Bitte lies richtig!

Antwort von wolke76 am 15.05.2014, 11:46 Uhr

Natürlich hat sie Verdienstausfall: Elternzeit endet nach 3 Jahren - Tätigkeit wird wieder aufgenommen und somit auch Entgelt erzielt. Kann die Tätigkeit nicht aufgenommen werden, entgeht ihr das Entgelt, sprich: Es entsteht Verdienstausfall.

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Re: Bitte lies richtig!

Antwort von Johanna3 am 15.05.2014, 12:59 Uhr

Ja, dann schon. Aber eben nicht, wenn sie sie sich erst einen Arbeitsplatz suchen möchte. Da ist es eher so, dass es ohne Betreuungsplatz keinen Job geben kann.....und demzufolge auch keinen Verdienstausfall nachzuweisen ist.

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Ich hab einen Job....

Antwort von Bivi76 am 15.05.2014, 16:29 Uhr

....muss mir keinen suchen! Ich wollte ab August (da sind meine drei Jahre rum) wieder einsteigen, kann es nun aber nicht, da ich keinen KiGa-Platz bekomme!

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