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Geschrieben von hannahma am 02.10.2014, 10:53 Uhr

Kind hat einen Schaden...

.... angerichtet &521;.

Hallo zusammen,

Meine fünfjährige Tochter hat auf einem Supermarkt Parkplatz einen Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto geknallt. Es entstand ein Schaden in Höhe von 500 €.

Ich habe das unsere privaten Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese weigert sich den Schaden zu bezahlen, da meine Tochter nicht deliktsfähig sei.

Der Besitzer des Fahrzeugs ist natürlich komplett sauer und macht Stress, was ich schon verstehe. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich den Schaden aus eigener Tasche bezahlen soll. Allerdings reißen die 500,00 € riesiges Loch in meinem Geldbeutel, ich habe das Geld eigentlich nicht übrig. Rechtlich hat er ja offensichtlich wenig Chancen.

Würdet ihr ihm das Geld geben oder seht ihr das eher so, dass er Pech gehabt hat?

Lieben Dank für eure Denkanstöße
Hannahma

 
34 Antworten:

Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von Birgit67 am 02.10.2014, 11:06 Uhr

der Versicherung würde ich Beine machen - dafür hat man eine Haftpflichversicherung - aber vielleicht greift in dem Fall die Haftpflicht für das Auto???

Den Autobesitzer hängen lassen finde ich nicht so toll - wäre da mir passiert ich wäre so was von sauer. Mir ist das bei meinem ersten Auto passiert - gerade mal 1 Woche alt machte der Nachbarsjunge einen riesen Kratzer in meinen Kotflügel - keiner hat es gesehen außer mir - und ich wurde sitzen gelassen - und das bei meinem damals mageren Verdienst als Verkäuferin.

Deine Tochter hat einen Schaden angerichtet und wenn keine Versicherung zahlt - was ich mir nicht vorstellen kann - dann komme bitte selber dafür auf.

Gruß Birgit

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von Littlecreek am 02.10.2014, 11:23 Uhr

Tatsächlich muss die Versicherung nicht zahlen. Das stimmt schon.
Rechtlich hätte der Autobesitzer tatsächlich Pech gehabt, aber wenn ich einer fünfjährigen einen Einkaufswagen schieben lasse, sehe ich mich schon in der Verpflichtung, den Schaden zu bezahlen. Notfalls auf Raten.

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von miemie am 02.10.2014, 11:47 Uhr

Ach das ist ja echt blöd… Ich glaube allerdings auch, dass die Versicherung tatsächlich nicht zahlen muss. In jedem Fall hat deine Tochter aber den Schaden angerichtet, da ist es schon moralisch gesehen klar, dass man für den Schaden aufkommt. 500EUR sind ne Stange Geld, das kann ich schon verstehen, aber ich würde (nachdem ich mich nochmals intensiv erkundigt hätte, ob die Versicherung wirklich überhaupt nicht zahlen muss!) für den Schaden aufkommen.

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von miablume am 02.10.2014, 12:06 Uhr

Ich kenn das eigentlich so, dass die Versicherung das auf kulanz bezahlt, denn dafür hab ich sie ja auch. Hast du keinen Versicherungsvertreter ? Die regeln das doch normalerweise für einen.

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Re: Kann für Dich trotzdem noch teurer werden!

Antwort von Bonnie am 02.10.2014, 12:13 Uhr

So einfach ist die Sache nicht. Denn Du musst natürlich damit rechnen, dass der Besitzer zum Rechtsanwalt geht. Dass Deine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, heißt nämlich überhaupt nicht, dass DU nicht dafür aufkommen musst! Wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (die nicht exakt definiert ist), müsstest Du nicht nur zahlen, sondern auch noch die Kosten für den gegnerischen Anwalt bzw. das Gerichtsverfahren übernehmen. Wie die Sache mit der Aufsicht aber vom Richter bewertet wird, kann man im Vorhinein nicht immer sagen. Und: Wenn die Sache vor Gericht geht, musst auch Du Dir einen Anwalt nehmen - und schon gibt's neue Kosten.

Ich persönlich muss zugeben, dass ich an Stelle des Autobesitzers auf jeden Fall zum Anwalt gehen würde, ich würde mich sehr ärgern. Ich glaube, Du würdest das vielleicht im umgekehrten Fall auch tun. Ich halte diese Reaktion des Besitzers daher für sehr wahrscheinlich. Von daher sind die 500 EUR evt. das kleinere Übel, je nach Ausgang der Sache.

LG

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Re: Haftpflicht zahlt im Straßenverkehr erst ab...

Antwort von Mijou am 02.10.2014, 12:19 Uhr

Die normalen Haftpflichtversicherungern decken Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 10 Jahren) tatsächlich nicht ab, außer es ist extra eine Altersklausel mit enthalten - was möglich ist, was die meisten Familien aber nicht extra vereinbaren. Dass das Kind deliktunfähig ist, heißt aber nicht, dass der Schaden nicht von den Eltern bezahlt werden muss! Solche Fälle werden vor Gericht entschieden, und wie's ausgeht, ist immer ungewiss.

Mein Rat: Ich würde auch nicht abwarten, bis das erste Schreiben vom Anwalt des Geschädigten kommt (und weitere Kosten entstehen), sondern den Schaden begleichen, auch wenn's weh tut.

LG

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von mama.frosch am 02.10.2014, 12:26 Uhr

"pech gehabt" fände ich mehr als dreist.

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von Ina_84 am 02.10.2014, 13:23 Uhr

Wenn du deine aufsichtpflicht verletzt hast, müsste deine Haftpflichtversicherung den schaden übernehmen. So war es mal bei uns.
Ich würde den geschädigten erstmal an die Versicherung verweisen. Immerhin hast sie ja abgeschlossen hast, damit sie Forderungen dir gegenüber prüft und ggf. Reguliert. Eltern haften nicht pauschal für ihre Kinder!
Ich würde eine rechtliche und eine moralische schuld trennen. Rechtlich müsstest du mmn den schaden nicht übernehmen (ggf. Deine Versicherung). Ob du dich moralisch verantwortlich fühlst, musst du dich selbst fragen.

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von DecafLofat am 02.10.2014, 13:45 Uhr

natürlich hat man die aufsichtspflicht IMEMR verletzt wenn man gefragt wird (das bitte alle mal als tip im oberstübchen abspeichern...) also nie der versicherung sagen, wir haben dauernd aufgepasst aber dennoch ist etwas passiert - das befreit die versicherer i d R nämlich von der leistungspflicht. also ruhig immer zugeben man habe die aufsichtspflicht verletzt, dann erst fangen die an nen fall weiter zu prüfen (ich bin versicerungsfachwirtin...)
punkt 2, ja, einige haben die altersgrenzen bei deliktunfähigen kindern. das ist blöd. in dem fall kann der geschädigte mal schauen ob er in seiner eigenen privathaftpflichtversicherung eine sogenannte ausfalldeckung hat (das ist bei neueren verträgen eigentlich üblich...) d h derjenige der ihn geschädigt hat kann aus welchen gründen auch immer nicht belangt werden und in diesem fall greift dann die versicherung des geschädigten selbst (gerade bei eine summe von 500 EUR sehe ich da eingentlich auch keine diskussion... nachteile hat er zumindest bei dieser summe für seinen vertrag nicht zu befürchten)
wenn das alles nicht greift, ja dann würde ich wohl als eltern des kindes auch ins sparsackerl greifen udn die 500 EUR rüberschieben.

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Re: Kann für Dich trotzdem noch teurer werden!

Antwort von IngeA am 02.10.2014, 15:23 Uhr

Wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, muss die Haftpflichtversicherung aber zahlen, weil dann ja quasi nicht das Kind sondern die Mutter durch fehlende Aufsicht den Schaden angerichtet hat.

Ich würde den Schaden aber selbst bezahlen, notfalls in Raten.
Und dann würde ich zu einer Versicherung wechseln, die die Schäden auch bei deliktunfähigen Kindern übernimmt.

LG Inge

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Re: Kind hat einen Schaden...

Antwort von mama von joshua am tab am 02.10.2014, 20:21 Uhr

Deliktunfaehige Kinder muss man in der Versicherung gesondert abschliessen.

Gegenfrage zu deiner Frage: wuerdest du deinen Schaden erstattet bekommem ? Ich denke schon.

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Könnt Ihr Euch nicht irgendwie einigen?

Antwort von Failte am 02.10.2014, 21:49 Uhr

Hallo,

wie kommt ihr denn auf die 500 EUR? Sind das Werkstattkosten inkl. Stundenlohn? Dann kann der Schaden ja eigentlich nicht wild sein, oder? Kann man da nix selber dran richten? Vielleicht kennst du ja einen versierten Schrauber, der das günstiger macht? Ist das Auto des anderen top oder eh schon verbeult?

Ich würde dem Geschädigten auf jeden Fall entgegenkommen, aber vielleicht gibt es ja Möglichkeiten sich anderweitig zu einigen / einen Kompromiss zu schließen?

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Re: Könnt Ihr Euch nicht irgendwie einigen?

Antwort von linghoppe am 03.10.2014, 11:27 Uhr

500€ ich würde aber die Rechnung gerne sehen , bevor ich bezahlen würde.
Also sage dem Beseitzer das du nach der Reperarur die Rechnung bezahlst.

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Re: Kann für Dich trotzdem noch teurer werden!

Antwort von Ina_84 am 03.10.2014, 16:49 Uhr

Wie kommst du darauf?
"Dass Deine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, heißt nämlich überhaupt nicht, dass DU nicht dafür aufkommen musst!"

Ich meine, ich schließe doch extra eine Haftpflichtversicherung ab, damit sie die Schäden reguliert, die ich verursache, eben damit ich nicht mit meinem Privatvermögen hafte. Wenn ich auf Schadensersatz verklagt werde, greift doch der Rechtsschutzgedanke der Haftpflicht und die Versicherung übernimmt den Rechtsstreit und mögliche Kosten.
Oder denke ich irgendwie falsch?


Was mir noch eingefallen ist: Evtl springt auch die Vollkasko ein - falls der Geschädigt eine hat.

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Re: Könnt Ihr Euch nicht irgendwie einigen?

Antwort von mama von joshua am tab am 04.10.2014, 13:01 Uhr

Ehrlich? Ich wuerde -wenn es mich betraefe- auf die Werkstatt bestehen, ich lass doch nicht irgendwelche wildfremde Menschen von denen irgendwer behauptet, der koenne das gut an mein Auto. Nachher sieht die Sache schlimmer aus als vorher, Gewaehrleistung is nicht- und dann?

Ich finde schon alleine den Gedankengang Versicherung zahlt nicht, theoretisch muss ich nicht, dann hat er eben Pech gehabt dreist von der TE.
Wenn ich einen Schaden verursache habe ich dafuer geradezustehen, egal ob es sich um 500, 5000 oder 50.000 Euro handelt.
Was ist, wenn das Kind einen Personenschaden anrichtet (eine Oma mit dem Einkaufswagen ueber den Haufen rennen, Oma stuerzt, ist gelaehmt ) sag ich dann auch : Pech gehabt?
Das ist nicht die Einstellung die ICH meinen Kindern vermitteln will. Meine Kinder wissen, wer was verbockt muss auch dafuer geradestehen und die Komsequenzen tragen.

Wenn das Geld gerade nicht da ist, dann eben ausleihen oder bei der Bank einen Kleinkredit beantragen. Aber sich einfach unter dem Vorwand Versicherung zahlt nicht und ich muss nicht davonstehlen geht meiner Meinung nach ueberhaupt nicht.

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Re: Könnt Ihr Euch nicht irgendwie einigen?

Antwort von Ina_84 am 04.10.2014, 15:18 Uhr

Große Worte: Ich möchte die Eltern sehen, die bei einem Schaden der Kinder freiwillig (!) für 50 000 € mit ihrem Privatvermögen grade stehen...

Aber die TE selbst hat ja keinen Schaden angerichtet - nur ihr deliktunfähiges Kind. Es ist ein riesen Unterschied, ob Mutter oder Kind einen Schaden verursacht haben.
Ich bin durchaus dafür, dass Kinder etwas wieder gut machen, aber im Rahmen ihrer (!) Möglichkeiten. Meine Kinder sollen nicht ihr Leben lang dafür zahlen müssen, weil sie z.B. mit vier Jahren aus Unachtsamkeit einen Autounfall verursacht haben.
Kinder sind nach unserer Rechtssprechung nicht haftbar zu machen § 828 Abs. 1 BGB und ich finde das (grundsätzlich) schon richtig so.
Ich, als Mutter, fühle mich tatsächlich nicht für alle Taten meiner Kinder verantwortlich - außer ich habe meine Aufsichts- oder Informationspflicht verletzt - scheint bei den meisten hier anders zu sein.


Medizinische Kosten trägt in so einem Fall idR die Krankenkasse, ggf. könnte die gelähmte Oma aber versuchen Schmerzensgeld zu bekommen.

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Re: Könnt Ihr Euch nicht irgendwie einigen?

Antwort von mama von joshua am tab am 04.10.2014, 17:07 Uhr

Wenn eine 4 jaehrige mit dem Einkaufswagen an ein fremdes Auto schrammt hab ich dafuer gerade zu stehen. Schliesslich haette ich auch selbst den Wagen schieben koennen.

Gott, ich hoffe ihr kommt nie in die Situation dass euch mal sowas passiert. Dann ist naemlich das Geschrei gross

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Nachtrag

Antwort von mama von joshua am tab am 04.10.2014, 17:10 Uhr

Wuerde die Oma pflegebeduerftig und muesste evtl ins Pflegeheim, zahlt die Kasse allenfalls Pflegestufe 3- das deckt die Koste nicht mal anteilig.

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Re: Nachtrag

Antwort von Ina_84 am 04.10.2014, 17:49 Uhr

Und du würdest das fehlende Pflegegeld für die Oma bezahlen? Und nach dir deine Kinder? Ein Leben lang?
Da bin ich schon froh, dass die Haftpflicht Forderungen prüft und ggf. abwehrt.

Wir waren schon in solch einer Situation, aber da waren es Kind und Fahrrad gegen unser Auto. Klar, habe ich nicht gejubelt. Aber ein Geschrei veranstalte ich deswegen nicht.
Und ich käme auch nicht auf die Idee dem Kind das Fahrradfahren nicht mehr zu erlauben – Aber nach deiner Logik wäre die Mutter hier ja auch Schuld. Die hätte das Kind ja zu Fuß gehen lassen oder in den Kinderwagen setzen können.
Wie gesagt, sehe ich nicht so. Kinder müssen lernen sich in der Umwelt zu bewegen und da kommt es eben hin und wieder zu kleineren Zusammenstößen. Solange es nicht absichtlich ist, finde ich es schon richtig, dass das Gesetz Kinder schützt.

Um solche Probleme grade im Wohnumfeld nicht zu bekommen haben wir sowohl die Kinder wie auch Versicherungsausfall mit in der Haftpflicht und bisher keine Probleme – außer langen Bearbeitungszeiten.

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Was für eine Frage!

Antwort von stella_die_erste am 04.10.2014, 19:08 Uhr

Dein Kind hat etwas demoliert.

Wenn Du auch nur halbwegs Anstand besitzt, bezahlst Du, ohne mit der Wimper zu zucken!
Dass das nicht in euer Finanzkonzept passt, ist doch nicht das Problem des Geschädigten, sag mal!

Und wenn Du auch nur einen Ansatz von Resthirn besitzt, lernst Du daraus und lässt ein 5jähriges Kind keinen Einkaufswagen mehr schieben.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man so eine Frage überhaupt stellen kann. Kein Wunder, dass es Kinder gibt, die keinerlei Skrupel mehr haben, wenn schon die Eltern so drauf sind und sie bereits als 5jährige mitbekommen, dass der Geschädigte dann halt "Pech gehabt" hat!

Unmöglich.

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Re: Nachtrag

Antwort von mama von joshua am tab am 04.10.2014, 20:40 Uhr

Aus diesem Grund schliesst man deliktunfaehige Kinder in den Vertrag mit ein und zahlt die paar Euro Jahresbeitrag mehr, dann stellt sich die Frage erst gar nicht. Aber daran wird ja auch gern gespart, denn "uns" passiert da schon nix.

Ja und wenn ein Mensch zu Schaden kommen wuerde und die Pflege Geld kosten wuerde, wuerde ich das uebernehmen- schliesslich erwarte ich das von anderen auch.

Schade, dass die Egoisten in der Welt immer mehr zunehmen und sich jeder aus der Verantwortung stehlen will, wenns unangenehm wird.
Ich hoffe, du bist nie die Oma die sich dann anhoeren kann "Pech gehabt, mein Kind ist ja noch so klein". Aber bei der Einstellung waers wuenschenswert.

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Lieeebe Stella,

Antwort von hannahma am 05.10.2014, 13:05 Uhr

was soll der beleidigende Ton?
Hast Du nicht genug Resthirn, mit etwas Anstand zu antworten?

Im übrigen habe ich sie den Einkaufswagen nicht schieben lassen, vielmehr hat jemand einen leeren rumstehen lassen, der im Weg stand und den sie weggeschupst hat. Könnte Dir nie passieren - schon klar.

Die Sache mit dem "Pech gehabt" stammt außerdem nicht von mir sondern ist Rechtslage, wenn kleine Kinder Schäden verursachen und die Aufsichtspflicht NICHT vernachlässigt wurde. Ich mache die Gesetze nicht!

Unmöglich!

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Re: Nachtrag

Antwort von Ina_84 am 05.10.2014, 20:23 Uhr

Meine Einstellung entspricht der gültigen Rechtslage und nicht meinen individuellen Erwartungen (die je nach Kulturkreis stark variieren und nie repräsentativ sein können – Bsp. Selbstjustiz, Fehden).

Ich stehle mich nicht aus meiner Verantwortung, definiere sie nur anders als du.
Ich bin (ganz grundsätzlich) nicht für das Handeln meiner Kinder verantwortlich und mache andere Eltern auch (ganz grundsätzlich) nicht für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich.
Das hat auch nichts mit Egoismus zu tun, sondern damit, dass ich meine Kinder als eigenständige, selbstverantwortliche (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) Menschen sehe. Wie sollen sie mündige Bürger werden, wenn ich die Verantwortung für ihre Taten übernehme?
Ich stehe selbstverständlich für meine Fehler ein, aber die Fehler meiner Kinder sind idR nicht die meinigen (Ausnahme: fehlende Aufsicht oder Information).

Auch wenn du mir Unfälle wünschst, ich wünsche dir keine!
Und falls es mich doch treffen sollte, dann haben wir - wie geschrieben - den Versicherungsausfall des Schädigenden mitversichert – hätte die Oma ja auch machen können…

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Re: Nachtrag

Antwort von mama von joshua am tab am 05.10.2014, 20:33 Uhr

Kinder bis zu einem bestimmten Alter verstehen ja noch gar nicht, dass sie Mist gebaut haben. Von daher sehe ich deine Argumente eher als hinfaellig an.

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Re: Lieeebe Stella,

Antwort von mama von joshua am tab am 05.10.2014, 20:39 Uhr

Normalerweise gehe ich selten mit Stella konform. Hier aber schon.
Aber schon allein der von dir genutzte Smiley im Ausgangsposting und allein die Frage ob man den Schaden uebernehmen soll wenn man doch gar nicht muss und das gerade ein Loch in die Haushaltskasse reisst... naja, ich find das auch eher anstandslos.
Du machst die Gesetze nicht, das ist klar. Trotzdem ist es mehr als fair dem anderen ggü, den Schaden zu begleichen.

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Zahlen

Antwort von golfer am 05.10.2014, 21:30 Uhr

das du überhaupt auf die Idee kommt nicht zu bezahlen nur weil du nicht ordenlich aufgepasst hast....im übrigen gibt es versicherungen die das einschliesen....ich wäre eh dafür das jeder eine Haftplicht ahben muss....da lebt man seinem Kind schon tolle Sachen vor...

deswegen schicken Diebesfamilien ja auch ihre 12 jährigen zum einbrechen...nicht strafmündig.....klasse

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ich würde zahlen,

Antwort von Johanna3 am 06.10.2014, 7:38 Uhr

aber nicht aus dem Grund, dem Kind damit etwas VORZULEBEN. Ich glaube nicht, dass ein Kind welches nicht haftbar ist, davon profitiert zu hören ob jetzt die Eltern oder die Versicherung oder eben niemand den Schaden zahlt!

Dies mit "Diebesfamilien"(?) zu vergleichen finde ich lächerlich. Auch wenn es Kinder gibt, die zum Klauen geschickt werden, finde ich es richtig, dass SIE dafür nicht belangt werden können.

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@mama von josh... und all

Antwort von hannahma am 06.10.2014, 9:06 Uhr

Der Smiley bezog sich auf die Überschrift, naja aber egal, musst Du ja nicht kapieren.

Ich habe nirgends geschrieben, dass ich nicht zahlen werde. Im Gegenteil, ich habe sehr viel Verständnis für den Ärger des Geschädigten wollte lediglich Meinungen und Einschätzungen von anderen wissen.

Ganz viele schreiben Sie würden NATÜRLICH zahlen.
Stella wird komplett ausfallend, was ich völlig unangebracht finde. Denn ich habe lediglich gefragt wie die Einschätzungen von euch sind. Das hat überhaupt nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun und man muss mir nicht unterstellen, dass ich nicht zahlen will. Und dass 500 eur ein Loch in meine Haushaltskasse reißen, ist eine Tatsache, die ich ja wohl erwähnen darf. Ich werde die Sache keinesfalls auf sich beruhen lassen, werde da dranbleiben und werde mit Sicherheit auch eine Einigung mit dem Geschädigten erzielen. "Pech gehabt" ist das was das Gesetz hier vorsieht. Nicht ich!

Wie würdet ihr die Sache sehen, wenn es nicht 500 sondern 10.000 € Schaden wären? Oder 100.000? Unfälle passieren nun mal, mir jedenfalls. Euch wahrscheinlich unter gar keinen Umständen. Und wenn euer Kind doch durch einen Unfall 100.000 € Schaden anrichtet, würdet ihr auch das ganz selbstverständlich euer Leben lang ab stottern, stimmt's? Und das würdet ihr gerecht finden. Na dann.

Ich wette, die die am lautesten schreien, dass ich ohne mit der Wimper zu zucken zahlen soll, würden es an meiner Stelle garantiert nicht tun. Denn wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, dann hört der Spaß nämlich ganz schnell wieder auf.

Manche sitzen hier auf einem ganz schön hohen Ross, ich hoffe für euch, ihr fallt nicht mal runter.

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Re: Nachtrag

Antwort von Ina_84 am 06.10.2014, 10:00 Uhr

Sicher versteht auch ein kleines Kind, dass es Mist gebaut hat, wenn es das nicht im Vorfeld versteht, dann doch spätestens aus den Reaktionen.

Aber ich sage ja auch gar nichts gegen die Haftung bei Aufsichtspflichtsverletzungen (die ich hier aber eher anzweifele). Wie ich geschrieben habe - immer im Rahmen der kindlichen Möglichkeiten.
Ich sehe es nicht so, dass irgendjemand (könnten ja auch Lehrer/Erzieher/Babysitter sein) bei erfüllter Aufsichtspflicht für Schäden von anderen (egal ob Kinder / Menschen mit Behinderung/ mit Demenz etc.) herangezogen werden sollte.

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Re: @mama von josh... und all

Antwort von mama von joshua am tab am 06.10.2014, 11:19 Uhr

Die, die am lautesten schreien haben deliktunfaehige Personen im Vertrag mit eingeschlossen denke ich.Sowohl Kind als auch Hund koennen Schaeden in Millionenhoehe verursachen, die Versicherung, fuer die ich jaehrlich einen MEHRbetrag zahle, uebernimmt. Eventuell solltest du die Versicherung aendern lassen.

Und ja, haette ich keine wuerde ich privat zahlen. Nicht unbedingt mit einem Laecheln im Gesicht aber mit einem guten Gewissen. Aber vll bin ich auch einfach anders erzogen als jene die nicht zahlen wuerden.

Wenn fuer dich klar war, dass du zahlst, warum dann die Frage hier?

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Re: @mama von josh... und all

Antwort von hannahma am 06.10.2014, 12:39 Uhr

Ich fand die Fragestellung interessant und wollte einfach wissen wie andere Leute darüber denken.

Ich habe die private Haftpflichtversicherung schon sehr sehr lange, da hatte ich noch nicht einmal einen Freund beziehungsweise noch lange keine Kinder. Ich habe die Kinder dann mit aufnehmen lassen, da ich allerdings keine Juristin bin, wusste ich einfach nicht, dass Schäden von deliktunfähigen Kindern nicht gedeckt sind.
Hinterher ist man immer schlauer. Ich werde das natürlich ändern.

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Re: @mama von josh... und all

Antwort von mama von joshua am tab am 06.10.2014, 14:51 Uhr

Ich bin auch keine Juristin, aber das Thema war schon etliche Male in den Medien, das ist schon lange nix Neues mehr.
Ausserdem ist auch in den Versicherungsbedingungen erwaehnt, dass deliktunfaehige Personen (sind ja nicht nur Kinder) gesondert eingeschlossen werden muessen, spaetestens da haette es "Klick" machen muessen.

Wie gesagt, ich kenne einige Familien die haben das auch nicht, weil einem selbst das ja eh nie passiert und deshalb sieht man es auch nicht ein, den hoeheren Beitrag zu zahlen.

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Re: @mama von josh... und all

Antwort von IngeA am 06.10.2014, 17:00 Uhr

"Ausserdem ist auch in den Versicherungsbedingungen erwaehnt, dass deliktunfaehige Personen (sind ja nicht nur Kinder) gesondert eingeschlossen werden muessen, spaetestens da haette es "Klick" machen muessen."

Ich denke nicht, dass die Versicherung das erwähnen muss. Warum sollte sie, nach dem Gesetz ist weder sie, noch sind die Eltern verpflichtet für solche Schäden aufzukommen.

LG Inge

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Re: @mama von josh... und all

Antwort von mama von joshua am tab am 06.10.2014, 19:47 Uhr

Bei uns stand das bei zwei Versicherungen explizit in den Vertragsbedingungen.

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