Geschrieben von MissLady87 am 19.05.2014, 16:29 Uhr |
Frage Betreuungsvertrag Kita
Anscheinend bin ich grade so verwirrt und leer im Kopf das ich bei dem Kita-Vertrag nicht durch sehe....folgendes....
Ist personensorgeberechtigt derjenige der das Sorgerecht besitzt? (Ich habe als Mutter das Sorgerecht). Ich lebe aber mit meinem Freund und Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft (sind nicht verheiratet,aber leben schon seit 9Jahren zuammen), ist er denn trotzdem Personensorgeberechtigt für das Kind?
Re: Frage Betreuungsvertrag Kita
Antwort von Woelfin90 am 19.05.2014, 17:40 Uhr
Derjenige, der das Sorgerecht hat, ist der Personensorgeberechtigte. Also dementsprechend du.
Wissen du und der Vater, dass er das geteilte Sorgerecht ohne weiteres bekommen kann? Ich als Vater würde auch das Sorgerecht für mein Kind wollen.
LG
frage dazu:
Antwort von biggi71 am 19.05.2014, 21:25 Uhr
warum habt ihr nicht geteiltes sorgerecht??
Re: Frage Betreuungsvertrag Kita
Antwort von Oktaevlein am 19.05.2014, 23:15 Uhr
Habt ihr denn die Vaterschaft damals anerkennen lassen? Dann müsste er aber doch auch das Sorgerecht haben, soviel ich weiß.
Übrigens habe ich mal auf unserem Kita-Vertrag nachgeschaut. Da steht nur Mutter, Vater und nachfolgend als Erziehungsberechtigte benannt. Da wird gar kein Unterschied gemacht. Personensorgeberechtigt steht dort nicht, aber ich denke, das wird das gleiche wie sorgeberechtigt bedeuten.
Ihr müsst doch wissen, ob er das Sorgerecht hat. Das ist unabhängig davon, ob und wie lange ihr schon zusammen lebt.
Re: Frage Betreuungsvertrag Kita
Antwort von Zwerg1511 am 20.05.2014, 6:33 Uhr
Nein, hat nichts miteinander zu tun.
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, hast Du erst mal automatisch das alleinige Sorgerecht, außer ihr habt es anders geregelt oder Vater beantragt es im Nachhinein.
LG
Nur mit Erklärung...
Antwort von Flitzepiepe2010 am 20.05.2014, 11:20 Uhr
...gegenüber dem Amt, dass ihr Euch das Sorgerecht teilt. Ansonsten hast Du es als Mutter allein.
Richtig wie Zwerg 1511
Antwort von Flitzepiepe2010 am 20.05.2014, 11:25 Uhr
schon schreibt: Anerkennung der Vaterschaft hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Wenn ihr dem Amt gegenüber nicht etwas anderes erklärt habt, hast Du als bei der Geburt nichtverheiratete Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht.
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