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Geschrieben von Zoe1983 am 18.06.2015, 17:34 Uhr

Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

ich habe mich vor 1,5 jahren von dem Vater unseres Sohnes getrennt. Wir haben bis Mai beide in Bayern gewohnt. Nun ist er zum 31.4 in seine Heimatstadt Bremen gezogen. Ich habe unseren Sohn ende Mai für 5 Tage hoch gefahren und auch wieder abgeholt. Ich kann mir das ständige fahren aber finanziell nicht erlauben.
Mein Ex freund zahlt keine Unterhalt, er bezieht Hartz 4 und nun bedroht er mich regelmäßig per tel und internet, ich müsse das Kind zu ihm fahren und er würde sonst einen Anwalt hinzuziehen usw.

Ich habe ihm sogar angeboten das er, solange unser Sohn noch klein ist und mein ex nicht arbeitet, das der kleine 1 woche im monat zu ihm kommt und ich ihn sogar abhole. Nur beide fahrten kann ich mir finanziell nicht erlauben.

Bin ich verpflichtet ihn zu bringen und zu holen?

 
7 Antworten:

Re: Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

Antwort von kati1976 am 18.06.2015, 17:42 Uhr

Frage mal im Forum alleinerziehende und im Rechtsform von Frau Bader

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Re: Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

Antwort von Murmeltiermama am 18.06.2015, 18:00 Uhr

Die Kosten für die Fahrtrn müsste er aufbringen:

https://www.umgangsrecht.org/umgangsrecht/umgangsrecht_fahrtkosten.php

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Re: Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

Antwort von Danyshope am 18.06.2015, 19:49 Uhr

Nein bist du nicht. Er muss selbst schauen wie er es geregelt bekommt. Er ist weggezogen und hat die Entfernung selbstverschuldet verursacht. Anders hätte es möglicherweise ausgesehen wenn du weggezogen wärst, dann hätte er klagen können das die Kosten dir auferlegt werden

Kannst aber auch noch mal bei Fr. Bader im Rechtsforum nachfragen.

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Re: Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

Antwort von Kräuterzauber am 18.06.2015, 21:19 Uhr

Nein musst du nicht! Das muss er selbst machen. Lass dir keine Angst einjagen. Ach und du schreibst er bedroht dich? Führe auf jeden Fall Tagebuch über seine Anrufe/Aussagen und wann er den kleinen holt und bringt. Dann bist du gut gerüstet. Ich kenn das Spiel auch.

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Das kommt auf die Gesamtumstände an...

Antwort von Flitzepiepe2010 am 19.06.2015, 5:24 Uhr

...ich würde mir an Deiner Stelle frühzeitig Rat beim zuständigen Jugendamt/Familienhilfe holen. Wenn dort etwas heraus kommt, was so gar nicht Deinen Vorstellungen entspricht kannst Du es rechtlich noch mal von einem Anwalt klären lassen.
Rechtsrat im Internet zu suchen halte ich für falsch.

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Re: Bin ich verpflichtet das Kind zum Vater zu bringen und zu holen?

Antwort von anna1979 am 19.06.2015, 7:32 Uhr

Bei uns war es damals so, dass das Gericht entschied. Er klagte Umgangsrecht ein. Ich war AE, bekam alleiniges Sorgerecht und zog 300km weg. Er bekam ein Umgangsrecht immer am ersten Samstag des Monats von 11-18 Uhr. Vorher wurde begleiteter Umgang durchgeführt. Das Gericht entschied, wenn er sein Kind sehen möchte, muss er für die Fahrt+Kosten aufkommen. Er verlangte, dass ich meine Tochter bringe, das Gericht hat sich nicht mal darauf eingelassen. Er kam übrigens kein einziges mal!
Davon abgesehen, wie stellt sich das der Vater vor, wenn das Kind in die Schule kommt? Da gehts ja nur in den Ferien und am WE.

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Das hängt NICHT von der Gesamtsituation ab ...

Antwort von SEAGLD am 22.06.2015, 13:58 Uhr

Du wohnst immer noch da wo ihr gemeinsam gewohnt habt - also zumindest im Umfeld. ER ist weggezogen.
Natürlich hat er ein Recht das Kind zu sehen bzw. das Kind ihn zu sehen ABER: der Umgangsberechtigte hat die Kosten für den Umgang zu tragen!
Der Vater könnte versuchen darauf zu klagen wenn Du weggezogen wärest, aber so hat er NULL Chance das ein Gericht entscheiden würde das Du Dich da an irgendwelche Kosten beteiligen solltest.
Würde ihm freundlich sagen dass er das Kind gerne sehen kann, Du Dich gerne auf eine feste Umgangsregelung festlegst, er habe allerdings die Distanz geschaffen und das wäre sein Problem. Er könne sich auch gerne an der Jugendamt wenden wenn er dazu Fragen hätte.


LG Sabine

PS: Stell Dir mal vor er wäre sogar nach Übersee gezogen und würde jetzt von Dir verlangen Du würdest Dich an den Umgangskosten beteiligen - einfach lächerlich!

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