Sehr geehrter Dr. Heininger,
Da mein Masern-Impfstatus unklar war, hat mein Gynäkologe nach der Geburt unserer Tochter eine IgG-Bestimmung veranlasst. Resultat war:
Masern-IgG: 4.1
Referenzwert: < 0.9 negativ 0.9-1.1 grenzwertig, >1.1 positiv/Immunität
Laut Labor (Medica in Zürich) habe ich hiermit lebenslange Immunität.
Jetzt habe ich öfters und auch von unserer Kinderärztin gehört, dass der Test, also die Titerbestimmung nicht zuverlässig sei. Was heißt es? Inwiefern ist der nicht zuverlässig?
Für mich war das Ziel der Bestimmung auch zu wissen, ob ich meiner Tochter Nestschutz weitergegeben habe. Habe ich es mit dem Wert getan?
Im Internet liest man unterschiedlichste Dauer vom Nestschutz bei Masern. Kann man anhand meines Wertes die Dauer grob abschätzen? Also ob ich mit 3 oder 6 oder sogar 9 Monaten rechnen kann?
Meine Tochter soll ja erst im 9ten Monat geimpft werden, und dazwischen werden wir auch mal Besucher haben oder andere Leute, z.B. Urgroßeltern aber auch jüngere wie die Cousins oder Freunde, besuchen. Es ist sehr schwierig, bei jedem nach dem Impfstatus zu fragen, wobei bei jüngeren Menschen ja die Masern-Gefahr immer höher wird. Daher ist das "Loch" zwischen Ende des Nestschutzes und Impfung besonders beängstigend.....
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Sandra
von
sandrasteuer
am 04.06.2014, 11:44
Antwort auf:
Zuverlässigkeit Titerbestimmung und Nestschutz bei Masern
Hallo Sandra,
Die Bestimmung von Antikörpern im Blut mit der Frage nach Impfschutz ist eine schwierige Angelegenheit. Wenn man Antikörper besitzt, sei es durch Impfung oder durchgemachte Krankheit, kann man sich in aller Regel beruhigt zurücklehnen. Falsch positive Ergebnisse sind selten. Selten heisst aber dass es dies geben kann. Deshalb besteht keine absolute Zuverlässigkeit. Hinzukommt, dass die Antikörper, welche im Labor gemessen werden, nicht unbedingt massgebend für den Schutz vor Infektionen sind. Deshalb raten wir im Allgemeinen von Antikörper Bestimmungen zur Bestimmung des Impfschutz es ab. Diese Einschränkung sollte auch ihr Gynäkologe kennen, der die Blutentnahme veranlasst hat.
Auch die Dauer des Nestschutzes ist keine absolute Zahl, die für alle Kinder gleich wäre, sondern weist eine biologische Variabilität auf, wie zum Beispiel auch Geburtsgewicht und Körpergrösse.
Unsere Impfempfehlungen, ab dem Alter von elf (gegebenenfalls auch schon neun) Monaten zu impfen erfüllen den Zweck, den meisten Kindern Schutz zukommen zu lassen. Wenn alle Eltern ihre Kinder gegen Masern impfen lassen, ist die von Ihnen zu Recht angesprochene Lücke zwischen nachlassendem Nestschutz und eigenem Schutz nicht mehr relevant, weil es dann kein Ansteckungsrisiko gibt.
Solange dies aber nicht der Fall ist, müssen wir uns mit dem Restrisiko der Ansteckung von jungen Säuglingen abfinden.
Alles Gute!
von
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger
am 04.06.2014
Antwort auf:
Zuverlässigkeit Titerbestimmung und Nestschutz bei Masern
Hallo Dr. Heininger,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Um herauszufinden, ob der Test bei mir falsch positiv ausgefallen ist, würde vielleicht dennoch Sinn machen nochmals einen unabhängigen Test zu machen? Wenn dieser auch positiv wäre, wäre doch die fehlerhaftigkeit beim ersten Test geringer? Denn mir geht es in erster Linie drum, ob mein baby überhaupt was von mir bekommen hat. Zum anderen ist es natürlich auch so, dass ich bei einem positiven Ergebnis eigentlich nicht vorhatte, mich mit mmr zu impfen. Das wäre aber fatal, wenn das Ergebnis doch falsch war?
Da ich meine Kindheit in unterschiedlichen Ländern verbracht hatte, besitze ich keinen vollständigen Impfpass, und mmr erscheint nicht - das war der Grund bei mir für den Test.
Viele Grüße,
Sandra
von
sandrasteuer
am 05.06.2014, 00:03
Antwort auf:
Zuverlässigkeit Titerbestimmung und Nestschutz bei Masern
Hallo Frau Steuer,
ich persönlich halte es grundsätzlich nicht für angezeigt, individuell bei Säuglingen bzw. deren Müttern zu überprüfen, ob sie Nestschutz gegen bestimmte Krankheiten haben, wie z.B. Masern. Das ist weder ökonomisch, noch medizinisch sinnvoll.
Die Empfehlung in der Schweiz ist eindeutig: wer nach 1963 geboren wurde sollte 2 dokumentierte MMR-Impfungen haben - Titer hin oder her.
Alles Gute!
von
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger
am 05.06.2014