Frage: Keuchhusten

Lieber Dr. Heininger, ich hätte gerne eine zweite Meinung zu verschiedenen Fragen. Hier der Sachverhalt. Unsere sieben Monate alte Tochter wurde vor zwei Wochen zum ersten Mal sechsfach geimpft. Am Tag darauf erfuhren wir, dass im Waldkindergarten unseres sechsjährigen Sohnes zwei Geschwisterkinder an Keuchhusten erkrankt sind. Sie waren im Stadium eins der Erkrankung,wo die Ansteckung ja am Größten ist im Kindergarten. Morgen endet die zwanzigtägige Inkubationszeit und unser Sohn zeigt keine Symptome. Jetzt hat unser Neunjähriger, der zur Schule geht und keinen Kontakt zum Kindergarten hatte seit Sonntag Schnupfen und ich nun seit heute Mittag. Nun meine Fragen. 1. Macht es Sinn,wenn wir beiden Erkälteten einen Rachenabstrich machen lassen oder ist das unnötig? Immer im Hinblick auf unser Baby. 2. Wenn der Sechsjährige jetzt in den nächsten Tagen nun auch Schnupfen bekommt, dann kann man doch davon ausgehen,dass es von uns ist, oder? Oder muss er auf jeden Fall näher untersucht werden auch wenn die Inkubationszeit schon vorbei ist 3. Muss ich mir allzu große Sorgen um das Baby machen? Wie gut ist es schon geschützt? 4. Wir wollten das Baby nach dem Impfschema 2+1 impfen und hätten die zweite Impfung erst in sechs Wochen. Ist das momentan sinnvoll oder würden Sie uns zu einem anderen Schema raten? 5. Nächste Woche kommen die zwei erkrankten Kinder nach drei Wochen wieder. Ist die Gefahr der Ansteckung da wirklich vorbei? Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und viele Grüße von Sabine

von Neuro am 09.03.2016, 21:18



Antwort auf: Keuchhusten

Hallo 1) Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, es erscheint mir aber nicht sehr sinnvoll zu sein. 2) und 3) verstehe ehrlich gesagt nicht, warum sie den ImpfBeginn bei ihrer Tochter nicht wie empfohlen im Alter von zwei Monaten initiiert haben und sich jetzt so Sorgen wegen des Keuchhusten zu machen. Konsequenterweise hätten sie dann auch einen zeitigen Impfschutz anstreben sollen. 4) ja, so lautet das nachholimpfschema bei verspätetem impfbeginn. Ich sehe keinen Grund, davon abzuweichen. 5) ja, davon kann man ausgehen. Alles Gute!

von Prof. Dr. med. Ulrich Heininger am 09.03.2016



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