Frage: impfungen

Sehr geehrter Herr Dr.Heininger Gerne würde ich eine Zweitmeinung einholen. Danke im Voraus für die Zeit die sie sich allenfalls nehmen mögen. Gerne würde ich eine Frage zur Hepatitis B Impfung bei Erwachsenen stellen. Bei mir wurde vor zirka 10 Jahren die Hepatitis A Impfung gemacht, jedoch auf unerklärbarer weise nicht die Hepatitis B. 1. Frage: Eigentlich wollte ich erst nach Abschluss der Familienplanung die Impfung machen . Nun habe ich gelesen dass man diese auch im ersten Schwangerschaftsmonat machen darf. Richtig? 2. Frage: muss die 3. Impfung zwingend innerhalb eines Jahres erfolgen? Wie lange darf maximal gewartet werden? Mein Hausarzt findet die Hepatitis B nicht so dringend ist. Aber da ich an einer Schule arbeite und auch viele Migrantenkinder haben mache ich mir dennoch Gedanken darüber. Der Uebertragunsweg ist mir eigentlich klar, dennoch: 3. Frage: Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit sich im Alltag damit zu infizieren? Die Kinder haben manchmal auch Schnupfen, wir teilen ab und zu das Znüni zusammen, einige Kinder bluten auch mal am Finger oder man muss beim Toilettengang helfen. Anbei: Kürzlich habe ich festgestellt dass in einer öffentlichen Toilette der Ablauf nicht ganz gut funktioniert hat und ich mir dort die Hände gewaschen habe ohne Seife, weil es keine mehr hatte. Zufälligerweise hatte ich ein Desinfektionsmittel in der Tasche und habe mir zirka 5 Minuten später die Hände damit desinfiziert. Ist das frühzeitig? Anderseits kann es ja auch sein dass sich an der Türklinke Viren befinden wenn Leute sich die Hände nicht waschen….wie stark sollen einem solche Gedanken beschäftigen? 4. In meinem Impfplan habe ich noch gesehn dass Pertussis das letzte mal kurz nach meiner Geburt stattgefunden hat und fällig wäre. Frage: Könnte diese Impfung zusammen mit Hepatitis B gemacht werden? Muss eine Wartezeit bezüglich Schwangerschaft eingehalten werden? Diese gibt es doch nur zusammen mit diphterie und tetanus oder? Dürfte ich diese Impfung machen wenn ich danach gleich Schwanger werden würde? 5. Masern, Mumpf, Röteln: Wurde nur einmal in der Kindheit geimpft, wobei Röteln mit 17 Jahren. Vor 4 Jahren war der Schutz der Röteln in der ersten Schwangerschaft kontrolliert worden und ausreichend gewesen. Das hat mir der Arzt vor einem Jahr nochmals bestätigt. Reicht diese Impfung aus für eine erneute Schwangerschaft? ( ich möchte halt nicht wieder 3 Monate verhüten weil wir schon so lange in der Planung sind….aber auch nichts fahrlässiges machen) Ich bin in der Zwickmühle da ich aufgrund der sich nicht einstellenden 2.Schwangerschaft nicht lange Wartepausen einlegen möchte, anderseits mein allfälliges baby keinesfalls gefährden möchte. herzlich alica

von alica am 11.11.2015, 13:15



Antwort auf: impfungen

Hallo, 1) grundsätzlich dürfen totimpfstoffe wie der jenige gegen gegen Hepatitis B in der Schwangerschaft gegeben werden. Ob dies für Sie der richtige Zeitpunkt ist, sollten sie mit ihrem Frauenarzt oder Hausarzt besprechen. 2) nein, es muss nicht in diesem strengen Rahmen geschehen. Es gibt nur minimal Abstände, keine maximal Abstände zwischen den Impfungen. 3) die von Ihnen genannten Punkte sind keine klassischen Übertragungsrisiken für die Hepatitis B. Sie wird vielmehr vor allem durch Kontakt mit infektiösem Blut und Geschlechtsverkehr übertragen. Ihr Personal Arzt sollte sie diesbezüglich auch beraten können. 4) richtig, die Impfung gegen Keuchhusten geht nur zusammen mit der gegen Diphtherie und Tetanus. Manche Länder, so auch die Schweiz, empfehlen diese Impfung explizit in der Schwangerschaft, weil sie als unbedenklich für das ungeborene Kind gilt. Ebenso muss kein bestimmter Abstand zum Eintreten einer Schwangerschaft eingehalten werden. 5) heute gelten andere Empfehlungen als was Sie schildern. So ist zum Beispiel der empfohlene Abstand zwischen MMR Impfung und Schwangerschaft nur noch ein Monat. Ferner wird nicht die Antikörperbestimmung im Blut empfohlen, sondern grundsätzlich sollten zwei Masern Mumps Röteln Impfdosen für vollständigen Schutz dokumentiert sein. Alles Gute!

von Prof. Dr. med. Ulrich Heininger am 11.11.2015