Hallo Prof. Dr. Heininger,
mein Mann (30 Jahre alt) wurde laut Impfausweis im Jahr 2006 gegen Hepatitis A und B geimpft (2 Mal: am 6.7. und 15.08.06)
Im April 2014 wurde eine Auffrischung von Hepatitis A und B mit dem Impfstoff Twinrix gemacht.
Es wurde danach (ca. 5 Wochen später) der Titer bestimmt ( ich kann es nicht richtig lesen, welcher Titer: HBrAU (En) meine ich zu entziffern) Der Wert lag da bei 326,3 m/l.
Am 2.10.2015 wurde erneut Blut genommen im Rahmen einer anderen Untersuchung. Dabei ergaben sich folgende Werte:
Analyse:HAV (Anti-HAV IgG +IgM): 77 IU/l (Normbereich < 20)
Analyse: AHAM ( Anti-HAV IgM): negativ
Analyse: AHBSQ (Anti-HBs): 32 mIU/ml (Normbereich < 10)
Analyse: HBSA (HBs- Antigen): negativ
Die Ärztin sagte, mein Mann brauche eine Auffrischungsimpfung HepA und B. Ist dies der Fall? Kann es sein, dass die Impfung 2014 nicht richtig gewirkt hat bzw bei der Grundimmmunisierung ein Fehler unterlaufen ist? Die Impfdaten aus 2006 wurden aus einem alten Ausweis übertragen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Pingulini
von
Pingulini
am 13.01.2016, 10:07
Antwort auf:
Hepatitis A+B
Hallo,
Sie kennen meine grundsätzliche kritische Meinung zu Titer Bestimmungen. Sie finden viele Kommentare dazu hier im Forum. Wie dem auch sei, ich kann aus der geschilderten Angabe von Ihnen keine Notwendigkeit für eine Hepatitis A Impfung erkennen. Ihr Mann wurde ausreichend geimpft meiner Einschätzung nach und hat auch entsprechend Antikörper nachweisbar im Blut.
Zu Hepatitis B Impfung will ich aus der Distanz nicht kommentieren, da muss ein persönliches Beratungsgespräch stattfinden. Ihr Mann hat auch hier offensichtlich Antikörper im Blut, aber ich kann nicht verstehen warum diese überhaupt bestimmt worden.
Alles Gute!
von
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger
am 13.01.2016
Antwort auf:
Hepatitis A+B
Hallo,
Ich verstehe. Wenn der Wert, welcher über 300 Lag und fünf Wochen nach der letzten Impfung im April 2014 erfolgte der Wert gegen Hepatitis B war, so gilt ihr Mann als Langzeit geschützt. Ich würde das abklären, bevor irgendwelche weiteren Massnahmen ergriffen werden. Wer auch immer diese Blutentnahme veranlasste, sollte auch in der Lage sein, den Wert zu interpretieren. Alles Gute!
von
Prof. Dr. med. Ulrich Heininger
am 13.01.2016