Frage: Beschaeftigungsverbot???

??? Hallo . Morgen bin ich 20. Ssw.. Es geht mir soweit gut ausser das ich einen Schwangerschaftsguertel tragen muss weil meine Iliosakralgelenke überlastet sind. Ich arbeite eigentlich in einer Krippe mit schwerst behinderten Babys. Aktuell bin in krankgeschrieben weil eines meiner kleinen dauerhaft e-coli bakterien ausscheidet. Mein gyn hat mich bis zum nächsten Vorsorgetermin am Mittwoch daheim gelassen. Meinen Sie r die Erkrankung der kleinen und das ich ihr ja nicht aus dem weg gehen kann (sie muss auc h sondiert wetden) is grund fuer bv? Noch dazu bringt mich mein Rücken um in der Arbeit. Kann dann kaum laufen und der bau hat wird hart. Hatte letztes Jahr eine spaetabbort in der 20.ssw...

von Kleine Raupe 3 am 13.02.2017, 12:42



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

o.T.

von Martina Höfel am 13.02.2017



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Das BV muss dein AG aussprechen wenn er Dich nicht anderweitig einsetzen kann. Sprich mit dem Betriebsarzt und verlang eine Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten im U3-Bereich ist häufig nicht mehr erlaubt bei Erziehern, wenn diese keinen vollen Immunschutz haben. Dein AG kann (bzw. muss seit Anfang diesen Jahres) dich aber im Büro oder woanders einsetzen, wo Du weder schwer heben musst noch dein Immunstatus Dich gefährdet. Ein BV gibt es nicht automatisch und der Arzt darf das eigentlich auch nicht einfach mal so ausstellen (insofern er richtig gehandelt hat, dich erst einmal krank zu schreiben). Andernfalls kann der Arzt ziemliche Probleme bekommen, wenn die Kasse das BV anzweifelt. Ein BV vom Arzt kann auch der AG anzweifeln lassen, das gibt dann ein riesen Heckmeck und ggf. ziemlichen Ärger. Wenn Dein AG die Gefährdungsbeurteilung nicht macht, wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt, damit die das klären. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 13.02.2017, 13:41



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Mein immunschutz ist super. Das mit den e-coli ist meinem grippenkollegen aufgefallen. Er findet es nicht gut das ich immer noch arbeite.

von Kleine Raupe 3 am 13.02.2017, 13:46



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Hi, ja, sorry aber was Dein Kollege gut findet oder nicht ist, sofern der nicht Betriebsarzt ist, in Bezug auf ein BV halt irrelevant ;) e-coli ist ansonsten ja ein Darmbakterium, ich weiß nicht, was da jetzt so gefährlich dran ist für die Schwangerschaft. Wenn e-coli in der Scheide bei der Schwangeren in größerer Zahl festgestellt wird, wird behandelt, dass das irgendwie für das Baby schädlich ist, ist mir jetzt nicht bekannt, aber kannst ja vielleicht mal bei Dr. Bluni nachfragen. Und wie die Bakterien vom Kot des Kleinkindes an deine Scheide gelangen sollen, möchte mir jetzt ehrlich gesagt nicht ausmalen. Aber wie gesagt, es ist Aufgabe des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung für dich zu erstellen. Wird festgestellt, dass Du überhaupt gar nicht gemäß den Mutterschutzrichtlinien beschäftigt werden kannst in Deinem Betrieb, dann muss der AG dir ein BV ausstellen. Du bekommst dein volles Gehalt usw. Seit 1.1. ist der AG aber verpflichtet DRINGEND einen Platz für Dich zu finden, an dem Du gemäß den Mutterschutzrichtlinien arbeiten kannst. Das kann entweder eine andere KiTa-Gruppe sein, in der Du nicht ständig schwer heben musst oder halt ein Bürojob oder was weiß ich, was es noch bei euch für Möglichkeiten gibt. BV einfach mal so gibt es nicht. Und wenn dein AG sich weigert die Gefährdungsbeurteilung zu machen, dann musst Du Dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 11:13



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Danke fuer deine ausführliche Antwort. E-coli kann auch um er den Mund/speichel um übertragen werden. Ausserdem katheterisieren wir das mädchen und es wird sondiert. Den Rest haettest du dir sparen können von wegen wie ihre bakterien in mich kommen sollen... Meine Frage ist durchaus ernst gemeint. Habe erst letztes Jahr meinen Sohn beerdigt und mein anderer Sohn ist schwer behindert. Ich möchte einfach sicher gehen...

von Kleine Raupe 3 am 14.02.2017, 13:19



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Das tut mir sehr leid, dass Du deinen Sohn verloren hast und ich kann voll und ganz verstehen, dass Du auf Nummer sicher gehen willst, aber das ist halt rein rechtlich leider noch kein Grund für ein BV. Deshalb kann ich dir wirklich nur raten, sprich mit dem Betriebsarzt und schau ob der nicht da einen sicheren (in Bezug darauf, dass er gegenüber der KK standhält) Grund findet um dich ins BV zu schicken. LG und alles Gute Lilly

Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 13:23



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Gibt es nicht auch noch die Möglichkeit eines individuellen Beschäftigungsverbotes, das der Arzt ausstellen kann? Bei mir ist das schon etwas länger her, vielleicht hat sich da etwas geändert? Ich würde damals ins BV geschickt in der Schwangerschaft nach dem Tod meines Sohnes. Der Arzt muss halt glaubhaft mache bzw. selbst davon überzeugt sein, dass eine Weiterbeschäftigung die Gesundheit oder das Leben von Mutter und Kind gefährdet hätte. Bei mir lag es also weniger an der Arbeitsstelle an sich als an mir bzw. der Schwangerschaft. Alles Gute! Cosi

von Cosi2009 am 14.02.2017, 13:34



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Genau dann ist es aber ein Grund für eine AU und nicht für ein BV, denn das BV bedingt, dass die ARBEIT die Schwangerschaft gefährdet. Eine schwangerschaftsbedingte AU wirkt sich übrigens nicht aufs Elterngeld aus. So lange niemand das BV anzweifelt ist das immer alles gut, aber da sind die Richtlinien halt seit Anfang dieses Jahres nochmal strenger geworden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 13:44



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Grad im www gelesen

von Kleine Raupe 3 am 14.02.2017, 14:17



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Das für ein BV die Arbeit der zwingende Faktor ist, gilt schon immer, es ist nur sehr lange nicht korrekt kontrolliert worden. Was bringt es hier zu distkutieren? Betriebsarzt gibt Empfehlung. AG entscheidet über BV. So ist nun einmal die Regel. Und wenn dein AG keinen geeigneten Platz hat, bekommst Du auch dein BV. Und mit individuellen BVs sind Ärzte seit Anfang des Jahres zu ihrem eigenen Schutz deutlich vorsichtiger geworden, weil sie nämlich der Kasse Rechenschaft schuldig sind, wenn sie es zu unrecht erteilen. Und die Kassen kontrollieren jetzt halt besser. Es ist sicherlich scheiße und ich kann dich gut verstehen aber so unfair wie es ist, ein totes Kind ist nun einmal leider rechtlich kein Grund für ein BERUFSverbot, denn es hat nichts mit deinem Beruf zu tun. Es ist aber sehr wohl ein Grund für eine dauerhafte, schwangerschaftsbedingte AU, die sich auch nicht aufs EG auswirken wird. Das kann Dir dein Arzt auch ausstellen. Wichtig ist, dass er vermerkt, dass die AU schwangerschaftsbedingt ist. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 14:37



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Auch wenn es nicht hierher gehört.. deine Aussage: "Es ist sicherlich scheiße und ich kann dich gut verstehen aber so unfair wie es ist, ein totes Kind ist nun einmal leider rechtlich kein Grund für ein BERUFSverbot..." Stimmt so nicht. Denn du kannst NICHT verstehen, wie es ist. Gott sei Dank, schätze dich glücklich, dass du kein Kind beerdigen musstest. Der Schmerz und die Sehnsucht trägt man nicht nur ein paar Monate mit sich rum, sondern es bleibt eine Last fürs ganze Leben. Man verliert nicht nur das Kind, sondern auch die "Leichtigkeit des Seins", Optimismus, ggf. auch ein Stück Freude an den Folgeschwangerschaften, die voller Sorge sein können.. Insofern finde ich es durchaus richtig und wichtig, hier über verschiedene Wege des BV zu diskutieren. Herzliche Grüße Cosi

von Cosi2009 am 15.02.2017, 20:18



Antwort auf: Beschaeftigungsverbot???

Ich hab auch ein Kind verloren, danke. Lilly

Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 10:16



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