hallo frau höfel,
ich habe an einem rückbildungskurs in einer hebammenpraxis teilgenommen. der kurs fand 6 x 1,5 std. statt. davon habe ich an 4 abenden teilgenommen. die hebamme hat angekündigt, wenn sie nach 12 wochen keine 6 unterschriften hat, sie 200,- euro in rechnung stellen muss......
diese summe kommt mir stark übertrieben vor - oder ist das gerechtfertigt? ich bin bei der TK versichert.
vielen dank für deine einschätzung!
von
rosengartenmaedels
am 09.07.2014, 22:17
Antwort auf:
abrechnung rückbildungsgymnastik
Liebe rosengartenmädels,
hier sind zwei Dinge zu beachten.
Die Hebamme darf nur eine Unterschrift für geleistete Stunden von Ihnen fordern.
Eine Unterschrift für NICHT geleistete Stunden ist Betrug.
Die Hebamme darf Ihnen die Stunden, an denen Sie nicht teilgenommen haben, in Rechnung stellen. Und zwar den dafür vorgesehenen Satz von 6,47 EUR pro 60 Minuten.
Es sei denn, dass Sie vorher schriftlich oder mündlich etwas anderes (z.B 100 Eur. pro Std.!) ausgemacht haben.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 10.07.2014
Antwort auf:
abrechnung rückbildungsgymnastik
Also ich war 13x 1std beim kurs und das hat 43 € gekostet. Meine kk die bkk hat mir das zurück erstattet.
Finde 200 € ganz schön viel ...
Lg
von
Silence
am 10.07.2014, 13:30
Antwort auf:
abrechnung rückbildungsgymnastik
hi du!
darum geht es doch gar nicht. es geht um die stunden, die ich NICHT da war und die mir die hebi privat in rechnung stellt.
lg
von
rosengartenmaedels
am 10.07.2014, 14:16
Antwort auf:
abrechnung rückbildungsgymnastik
hallo frau höfel,
die krankenkasse sagte mir soeben, dass die hebamme 6,40 euro pro zeitstunde abrechnen dürfe.
selbst wenn noch raummiete etc. (was noch?) dazukäme, erscheinen mir 200 euro nicht gerechtfertigt für 2 x fehlen.......
danke nochmal
von
rosengartenmaedels
am 10.07.2014, 14:32